Feuerwehrbefahrung in Heidelsheim

Stadt Bruchsal

Um die sichere Erreichbarkeit von Grundstücken und Gebäuden im Einsatzfall zu überprüfen, hat in Heidelsheim eine gemeinsame Befahrung durch die Feuerwehr, den Gemeindevollzugsdienst und die Straßenverkehrsbehörde stattgefunden. Im Mittelpunkt standen insbesondere die für Einsatzfahrzeuge erforderlichen Durchfahrtsbreiten sowie die Situation des ruhenden Verkehrs.
 
Gehwegparken
Bei der Befahrung wurden zahlreiche Fahrzeuge festgestellt, die teilweise auf Gehwegen abgestellt waren. Betroffene Fahrzeuge wurden überwiegend mit gelben Hinweiszetteln auf das Fehlverhalten hingewiesen.
In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe wurde für das gesamte Stadtgebiet Bruchsal eine einheitliche Duldungsregelung getroffen. Demnach wird das Parken auf Gehwegen grundsätzlich geduldet, sofern eine verbleibende Restgehwegbreite von mindestens 1,50 m gewährleistet ist.
Insbesondere Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühlen sind darauf angewiesen, Gehwege sicher und möglichst barrierefrei nutzen zu können.
 
Erforderliche Mindestfahrbahnbreite von 3,05 m
Auch beim Parken auf der Fahrbahn ist besondere Sorgfalt erforderlich. Eine ausreichende Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 Metern muss zwingend gewährleistet sein, damit insbesondere Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge die Straßen im Einsatzfall sicher passieren können.
Die StVO verbietet das Halten an engen und unübersichtlichen Straßenstellen. Entscheidend ist daher nicht allein, ob ein Fahrzeug scheinbar „noch durchpasst“, sondern ob die erforderliche Durchfahrt tatsächlich gewährleistet ist.
Das Ordnungsamt appelliert daher an alle Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter, beim Abstellen ihrer Fahrzeuge ausreichend Abstand zu halten und insbesondere enge Straßenabschnitte nicht durch abgestellte Fahrzeuge zusätzlich zu verengen.
 
Private Stellplatzmöglichkeiten
Außerdem werden die Anwohnerinnen und Anwohner ausdrücklich gebeten, vorhandene private Stellplätze, Einfahrten und Garagen zum Abstellen der eigenen Fahrzeuge zu nutzen. Öffentlicher Verkehrsraum steht nicht unbegrenzt als Parkfläche zur Verfügung. Gerade in den teilweise engen Straßen Heidelsheims ist es wichtig, die vorhandenen privaten Stellmöglichkeiten konsequent zu nutzen und damit den öffentlichen Straßenraum zu entlasten.
 
Parkierung Zehntgasse
Die Befahrung hat zudem Auswirkungen auf die derzeitige Parksituation in der Zehntgasse. Nach der gemeinsamen Überprüfung ist festzustellen, dass dort zwei bisher vorgesehene Stellplätze entfallen müssen.
 
Hydranten-Hinweisschilder
Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die im Straßenraum vorhandenen Hydranten-Hinweisschilder. Diese weisen auf die Lage von Hydranten hin, die im Einsatzfall für die Feuerwehr von entscheidender Bedeutung sind.
Die Hinweisschilder müssen jederzeit gut sichtbar sein. Private Hecken, Sträucher und sonstiger Bewuchs dürfen die Sichtbarkeit der Schilder nicht beeinträchtigen. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer werden deshalb gebeten, ihren Bewuchs regelmäßig zu kontrollieren und erforderlichenfalls zurückzuschneiden.
 
 Gerade im Einsatzfall zählt jede Minute. Für die Feuerwehr ist es entscheidend, Hydranten schnell aufzufinden und ohne vermeidbare Behinderungen nutzen zu können.
 
Gemeinsames Ziel: Sicherheit im Einsatzfall
Die gemeinsame Befahrung von Feuerwehr, Gemeindevollzugsdienst und Straßenverkehrsbehörde hat gezeigt, dass die Park- und Verkehrssituation in einzelnen Bereichen weiter beobachtet werden muss.
Das Ordnungsamt bittet daher alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Rücksichtnahme und insbesondere darum, Gehwege, notwendige Durchfahrtsbereiche, Feuerwehrzufahrten sowie Hydranten und deren Hinweisschilder freizuhalten.
Nur wenn die erforderlichen Flächen tatsächlich frei bleiben, kann gewährleistet werden, dass Feuerwehr und Rettungsdienst im Notfall schnell und sicher an ihr Einsatzziel gelangen.