Wohngeldstelle
Wohngeld ist in Deutschland eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) für Bürger, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Wohnungsmiete (Mietzuschuss) oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums (Lastenzuschuss) erhalten.
Um einen Wohngeld Anspruch zu haben, muss man bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen hat der Gesetzgeber im Wohngeldgesetz (WoGG) und im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Die Wohngeldstelle entscheidet darüber, ob bei einem Antragsteller für Wohngeld diese Voraussetzungen gegeben sind und ein Wohngeldanspruch besteht.