Gemeinsamer Gutachterausschuss
Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal ist eine interkommunale Zusammenarbeit der Kommunen Bad Schönborn, Bruchsal, Eggenstein-Leopoldshafen, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard, Kronau, Östringen, Stutensee, Ubstadt-Weiher, Walzbachtal und Weingarten.
Auf dieser Seite finden Sie die Kontaktdaten der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Informationen zum Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal und zu den Gutachterausschüssen im Allgemeinen.
Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses können Sie verschiedene Anträge stellen. Neben den entsprechenden Antragsformularen sind auf dieser Seite Hinweise zur Beantragung von Verkehrswertgutachten, von Auskünften aus der Bodenrichtwertkarte und von Auskünften aus der Kaufpreissammlung zusammengestellt.
Allgemeine Informationen
Die Gutachterausschüsse bestehen aus ehrenamtlichen Gutachterinnen und Gutachtern, die in der Ermittlung von Grundstückswerten sachkundig und erfahren sind. Im Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal arbeiten Gutachterinnen und Gutachter aller beteiligten Kommunen zusammen.
Der Gutachterausschuss beschließt in Teilausschüssen in regelmäßigen nichtöffentlichen Sitzungen über Anträge auf Verkehrswertgutachten.
In zweijährigem Turnus beschließt der Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte - also den durchschnittlichen Lagewert für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands - flächendeckend für das gesamte Zuständigkeitsgebiet. Zum Beschluss der Bodenrichtwerte kommt der gesamte Gutachterausschuss zusammen. Am Beschluss der Bodenrichtwerte sind auch Vertreter der Finanzbehörden beteiligt.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erledigt die mit der Wertermittlung verbundenen Verwaltungsaufgaben und bereitet die Beschlussfassungen des Gutachterausschusses vor.
Die wesentlichen Regelungen zu den Gutachterausschüssen und deren Aufgaben sind in den §§ 192 und 193 des Baugesetzbuches und in der Gutachterausschussverordnung enthalten.
Information Bodenrichtwerte Grundsteuer B
Im Zuge der Erhebung der Grundsteuer B für Grundvermögen müssen Steuerpflichtige in Baden-Württemberg in der Zeit von 1. Juli bis 31. Oktober 2022 eine Steuererklärung unter Angabe des Bodenrichtwerts zum Stichtag 01.01.2022 abgeben.
Die Bodenrichtwerte für den Zuständigkeitsbereich des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Bruchsal sind für die Grundsteuer ab Juli hier abrufbar:
Bodenrichtwerte Hauptfeststellung Grundsteuer 01.01.2022
Das Dokument der örtlichen Fachinformationen (409 KB) des Gemeinsamen Gutachterausschusses der Stadt Bruchsal zu den steuerlichen Bodenrichtwerten enthält Informationen darüber, wie besondere Merkmale einzelner Grundstücke bei der Grundsteuer berücksichtigt werden können.
Die kommunalen Hebesätze für die Grundsteuer werden voraussichtlich erst im Jahr 2024 beschlossen. Insofern sind erst dann Auskünfte über die künftige Höhe der Grundsteuer (durch die Finanzbehörden) möglich!
Alternativ zur Einsicht im Internet können Sie Auskünfte über Bodenrichtwerte für die Grundsteuer bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erfragen (per E-Mail an bodenrichtwerte@bruchsal.de oder unter der Telefonnummer 07251 79 4333).
Aufgrund des hohen Aufkommens an Rückfragen im Zuge der Grundsteuerreform kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
Informationen zum Grundstücksmarkt
Die Bodenrichtwerte zu den Stichtagen 01.01.2022 und 31.12.2020 für das Zuständigkeitsgebiet des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Bruchsal sind unter folgendem Link abrufbar:
BORIS-BW („städtebauliche Bodenrichtwerte“)
Der Grundstücksmarktbericht stellt zusammen mit den Bodenrichtwerten die ausgewertete Kaufpreissammlung und damit den Grundstücksmarkt im Zuständigkeitsgebiet dar. Er enthält auch die neben den Bodenrichtwerten „sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten“ nach den §§ 18 ff der Immobilienwertermittlungsverordnung.