Teilregionalplan Windenergie
Satzungsbeschluss in Sicht
Aktueller Stand
Der Planungsausschuss des Verbands Region Karlsruhe (ehemals Regionalverband Mittlerer Oberrhein) hat in öffentlicher Sitzung am 19.03.2025 die 2. Offenlage des Entwurfs des Teilregionalplans Windenergie und die Einleitung der Anhörung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beschlossen. Der Entwurf enthält die sogenannten Vorranggebiete für Windenergie, die im Vergleich zur 1. Offenlage deutlich reduziert wurden und nun nur noch ca. 2,0 % der Regionsfläche umfassen.
Aktuell werden die Stellungnahmen, die die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit im Rahmen der Anhörung abgegeben haben, bearbeitet. Der Planungsausschuss wird am 19.11.2025 die Endfassung des Teilregionalplans Windenergie beschließen. Der Satzungsbeschluss folgt dann am 17.12.2025 durch die Verbandsversammlung.
Das Planverfahren
Nach § 20 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG) und dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sind die Träger der Regionalplanung aufgefordert, in den Regionalplänen mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche für die Nutzung von Windenergie zu sichern. Damit sollen die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen und die gesetzlichen Klimaschutzziele erreicht werden können. Für die Region Mittlerer Oberrhein bedeutet das konkret die Sicherung von einer Fläche von 3.854 Hektar im Regionalplan.
Folgende Verfahrensschritte wurden bis jetzt durchgeführt:
Aufstellungsbeschluss
Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein verfügt derzeit über keinen gültigen Teilregionalplan zur räumlichen Steuerung der Windenergienutzung. Um die bundesgesetzlichen Flächenziele zu erfüllen und bis zum gesetzlich geforderten Stichtag am 30.09.2025 eine Positivplanung zur Steuerung der Windenergie vorlegen zu können, hat die Verbandsversammlung am 07.12.2022 den Aufstellungsbeschluss zur Erstellung des Regionalplankapitels „Gebiete für regionalbedeutsame Windenergieanlagen“ gefasst und die Verwaltung damit beauftragt, mit der Planung zu beginnen.
Beschluss der Planungskriterien
Der Planungsausschuss des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein hat in öffentlicher Sitzung am 15.03.2023 die Planungskriterien, mithilfe derer methodisch nach den am besten geeigneten Gebieten für die Windenergienutzung gesucht werden kann, beschlossen.
Vorstellung der Suchraumkarte
Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein stellte in seiner Verbandsversammlung am 26.07.2023 die Suchraumkarte für die weitere Planung von Vorranggebieten für die Windenergie vor und beauftragte die Verwaltung mit der Einleitung einer informellen Online-Beteiligung.
Die Stadt Bruchsal hat im Rahmen der informellen Beteiligung eine Stellungnahme zur Suchraumkarte abgegeben.
1. Offenlage
Der Planungsausschuss des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein hat in öffentlicher Sitzung am 24.01.2024 die 1. Offenlage des Entwurfs des Teilregionalplans Windenergie und die Einleitung der Anhörung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beschlossen. Der Entwurf enthielt auch die sogenannten Vorranggebiete für Windenergie.
Die Stadt Bruchsal hat im Rahmen Anhörung der Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme zu den Vorranggebieten abgegeben.
2. Offenlage
Der Planungsausschuss des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein hat in öffentlicher Sitzung am 19.03.2025 die 2. Offenlage des Entwurfs des Teilregionalplans Windenergie und die Einleitung der Anhörung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beschlossen.
Mit dem Entwurf wurden die reduzierten Vorranggebiete und die Synopse der eingegangenen Stellungnahmen aus der 1. Offenlage veröffentlicht.
Die Stadt Bruchsal hat im Rahmen Anhörung der Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme zu den Vorranggebieten abgegeben.

