Weihnachtswunschaktion
Wie in den letzen Jahren findet auch 2025 eine Weihnachtswunsch-Aktion statt. In dieser Aktion geht es darum, den Bruchsaler Kindern bis 15 Jahren, deren Eltern es finanziell nicht so gut geht, eine kleine Freude mit einem Geschenk zu Weihnachten zu machen.
WER kann den Wunschzettel ausfüllen?
Alle Eltern in Bruchsal, die Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen erhalten und Kinder bis 15 Jahren haben.
WIE kann ich mir für mein Kind ein Geschenk wünschen?
- Füllen Sie den digitalen Wunschzettel aus. Der Wunschzettel muss bis zum 08. November im Amt für Familie und Soziales - Haus der Begegnung (Tunnelstr. 27, 76646 Bruchsal) sein. Später eingereichte Wunschzettel können nicht angenommen werden.
- Eine Kopie oder ein Foto des gültigen Leistungsbescheids (Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen) muss mit dem Wunschzettel abgegeben werden.
- Der Wunsch darf nicht mehr als 20 Euro kosten. Wünsche von Gutscheinen sind nicht möglich.
- Wenn der Wunsch mehr als 20 Euro wert ist oder ein Gutschein gewünscht wird, kann der Wunschzettel nicht berücksichtigt werden.
Wichtig:
Bitte geben Sie unbedingt Ihre E-Mail-Adresse sowie eine Telefonnummer an, damit wir Sie bei Rückfragen erreichen können.
Hier finden Sie den Wunschzettel:
Link zum Wunschzettel
So können Sie einen Wunsch erfüllen
Weihnachten verbinden wir alle mit strahlenden Kinderaugen und mit schenken und beschenkt werden. Mit der Weihnachtswunschaktion kann jedes Kind, das in schwierigen finanziellen Verhältnissen aufwächst, in Bruchsal ein Geschenk erhalten.
Ab dem 17. November werden wir die anonymisieren Wünsche der Bruchsaler Kinder an dieser Stele online stellen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich an Frau Gaag beim Amt für Familie und Soziales (E-Mail: weihnachtswunschaktion@bruchsal.de; Telefon: 07251 / 79-5851, Fax: 07251 / 79-115851).

