Weihnachtswunschaktion
für Kinder aus Bruchsal, Büchenau, Heidelsheim, Helmsheim, Obergrombach und Untergrombach
Wie jedes Jahr findet auch 2023 eine Weihnachtswunsch-Aktion statt. In dieser Aktion geht es darum, den Bruchsaler Kindern bis 15 Jahren, deren Eltern es finanziell nicht so gut geht, eine kleine Freude mit einem Geschenk zu Weihnachten zu machen.
Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die Familie des Kindes/der Kinder Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen erhält. Dazu muss eine Kopie/Foto des Leistungsbescheids mit abgegeben werden. Sollte dieser nicht beigefügt sein, kann der Wunschzettel nicht berücksichtigt werden. Das gewünschte Geschenk sollte maximal 20 Euro kosten. Jeder Wunsch, der über 20 Euro hinaus geht wird nicht berücksichtigt. Gutscheine werden nicht als Wunsch akzeptiert. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Hier kann der Wunschzettel ausgedruckt werden. Bitte geben Sie unbedingt Ihre E-Mail-Adresse sowie eine Telefonnummer an, damit wir Sie bei Rückfragen erreichen können. Der ausgefüllte Wunschzettel muss bis spätestens dem 9. November 2023 im Amt für Familie und Soziales vorliegen.
Gerne nehmen wir den Wunschzettel per Mail an weihnachtswunschaktion@bruchsal.de, als Fax an die Nummer 07251 79-115851 oder auch per Post über einen Briefkasten der Rathäuser entgegen.
Sie möchten sich mit einem Geschenk an der Aktion beteiligen?
Den Wunschzettel eines Kindes können Sie ab dem 15. November 2023 hier direkt online abholen.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen stehen auf dem Wunschzettel nur das Geschlecht, das Alter und der Wunsch des Kindes.
Mit Ihrer Hilfe werden Sie bestimmt einige Kinderaugen zum Strahlen bringen!
Bei Rückfragen wenden Sie sich bei Frau Werner beim Amt für Familie und Soziales (E-Mail: sabine.werner@bruchsal.de; Telefon: 07251 / 79-5851, Fax: 07251 / 79-115851).
Wunschzettel direkt hier online ausfüllen!
Alternativ können Sie auch nachfolgende PDF-Datei verwenden: