Finanzen
Grundsteuerreform
Die Finanzverwaltung erreichen vermehrt Anfragen nach der Höhe des Grundsteuerhebesatzes ab 2025. Wir bitte um Ihr Verständnis, dass wir derzeit nicht die notwendige Datengrundlage haben, damit wir für Bruchsal einen neuen Hebesatz berechnen und dem Gemeinderat zum Beschluss vorlegen können. Bisher haben wir keine ausreichende Anzahl an Grundlagenbescheiden, die Sie und wir vom Finanzamt erhalten. Eine Entscheidung zur Höhe des Grundsteuerhebesatzes trifft der Gemeinderat frühestens im Jahr 2024.
Der Landtag hat im Jahr 2020 ein eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg erlassen. Das Gesetz bildet ab dem 1. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer. Bei der Ermittlung der Grundsteuer für das Grundvermögen wählt das Land einen eigenen Weg, der vom Bundesmodell abweicht: So löst das modifizierte Bodenwertmodell die bisherige Einheitsbewertung ab. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.grundsteuer-bw.de.
Haushalt
Der Haushaltsplan der Stadt Bruchsal wird jährlich aufgestellt und dient der Planung von zu erwartenden Erträgen und Aufwendungen beziehungsweise Einzahlungen und Auszahlungen während eines Jahres. Im Folgenden finden Sie den aktuellen Haushaltsplan sowie alles zur Haushaltseinbringung im Gemeinderat:
- Haushaltsplan 2023 (10,1 MB)
- Haushaltsrede CDU (88 KB)
- Haushaltsrede Grüne/Neue Köpfe (130 KB)
- Haushaltsrede SPD (186 KB)
- Haushaltsrede FW (52 KB)
- Haushaltsrede FDP/Bürgerliste (223 KB)
- Haushaltsrede AfD/uBiB (78 KB)
- Haushaltsrede Aufbruch Bruchsal (107 KB)
- Haushaltsrede UWV (41 KB)
- Rede von Oberbürgermeisterin Cornelia Petzold-Schick zur Einbringung des Haushalts 2023 (471 KB)
- Präsentation von Bürgermeister Andreas Glaser zur Einbringung des Haushalts 2023 (991 KB)
Jahresabschluss
Nach dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen hat jede Stadt zum Ende jedes Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Bestandteile des Jahresabschlusses sind nach § 95 Gemeindeordnung die Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Bilanz. Zudem ist der Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Der Jahresabschluss gibt einen Überblick über die wirtschaftliche Lage und die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bruchsal im abgelaufenen Haushaltsjahr.
- Rechenschaftsberich 2021 (5,8 MB)
Beteiligungen
Der Beteiligungsbericht fasst alle relevanten Informationen der Städtischen Beteiligungen zusammen. Unter einer Beteiligung versteht man dabei eine ausgelagerte Aufgabe der Verwaltung in eigenständigen Unternehmen, Stiftungen oder Zweckverbänden – sogenannte „Tochtergesellschaften“. Der Bericht beinhaltet die Jahresabschlüsse aller wichtigen Töchter und gibt Einblick in deren wirtschaftliche und finanzielle Situation; gleichzeitig dient er als Grundlage für eine potentielle Gesamtsteuerung durch die Kernverwaltung.
- Beteiligungsbericht 2021 (1,8 MB)
- Beteiligungsbericht 2020 (2,2 MB)
- Beteiligungsbericht 2019 (1,9 MB)
- Beteiligungsbericht 2018 (3 MB)
Bankverbindungen Stadt Bruchsal
SEPA Basis-Lastschriftmandat
Zum Erteilen eines SEPA Basis-Lastschriftmandats (Einzugsermächtigung) bitten wir, dieses Formular auszufüllen und unterschrieben im Original per Post an die Stadt Bruchsal, Kaiserstraße 66, 76646 Bruchsal, zu senden.