Gestattung

Gestattungsantrag

Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.01.2026 das neue Landesgaststättengesetz gilt. Bisher war für eine Veranstaltung ein Gestattungsantrag (Gestattung) bezüglich eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs aus besonderem Anlass gem. § 12 Bundesgaststättengesetz notwendig.

Ab 01.01.2026 füllen Sie bitte eine Veranstaltungsanzeige aus.
Die Veranstaltungsanzeige finden Sie hier:
 
Veranstaltungsanzeige