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Landtagswahl 2026

Hier finden Sie alle Infos zur Landtagswahl am 8. März

Was ist neu? Was ist anders? bei der Landtagswahl am 8. März 

Für die baden-württembergische Landtagwahl am 8. März gibt es einige Neuerungen beziehungsweise Änderungen. Hier die Wichtigsten im Überblick:
Mindestalter auf 16 Jahre gesenkt.
Das Mindestalter für das aktive Wahlrecht für die Landtagswahl wird auf das vollendete 16. Lebensjahr gesenkt (Art. 26 Abs. 1 LV).
Neu – das Zwei-Stimmen-Wahlrecht
Das bisherige Ein-Stimmen-Wahlrecht bei der Landtagswahl wird durch ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht in Anlehnung an das Bundeswahlrecht abgelöst. Mit der Erststimme wird ein Abgeordneter direkt gewählt, mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei. Die Sitzverteilung im Landtag bestimmt sich nach der Zweitstimme (§1 Abs. 5 LWG).
Der Stimmzettel
Durch die Änderung auf das Zwei-Stimmen-Wahlrecht, wird der Stimmzettel deutlich länger. Alle Parteien mit einer zugelassenen Landesliste stehen auf dem Stimmzettel (Zweitstimme), bislang nur Parteien, für welche ein Kreiswahlvorschlag zugelassen wurde (§37 Abs. 3 LWG).
Beantragung von Wahlscheinen / Briefwahl
Die Frist zur Beantragung von Wahlscheinen am Freitag vor der Wahl (06. März 2026) wird von 18.00 Uhr auf 15.00 Uhr vorverlegt (§19 Abs. 2 LWO).
Verloren gegangene Wahlscheine werden künftig- wie die nicht zugegangenen Wahlscheine – auf Antrag ersetzt (§20 Abs. 12 LWO).
Die Farbvorgabe für die Stimmzettelumschläge wurde von blau zu weiß geändert (§28 Abs. 3 LWO).

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