
GmodG - Neue Regeln für Neubau und Bestand
Was ändert sich in Baden-Württemberg durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)?
Seit dem 29. Juli 2026 ist das Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft. Es ersetzt damit das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und regelt die energetischen Anforderungen an Neubau und Sanierung von Gebäuden. Was sich dadurch ändert und welche weiteren Regelungen in Baden-Württemberg zu beachten sind, werden auf der FAQ-Seite des Umweltministeriums unter folgendem Link beantwortet:
FAQ Heizen: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Weitere Informationen finden Sie unter:
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg,
Sowie unter folgendem Link: GModG: Neue Regeln und „Bio-Treppe“ für Heizungen
Nach wie vor ist es wichtig, sich unabhängig, bestmöglich beraten zu lassen, welche Heizung oder auch Sanierung die beste Lösung ist. Nutzen Sie dazu die kostenfreien Energieberatungen, die die Stadt Bruchsal zusammen mit der Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe und der Verbraucherzentrale anbietet.
Unter nachfolgendem Link finden Sie mehr Informationen: Energieberatung/Gebäudesanierung | Stadt Bruchsal
Die kommunale Wärmeplanung dient als Orientierungshilfe, wo zukünftig Wärmenetze geplant oder Einzelheizungen wirtschaftlich sind.
Klicken Sie hier um weitere Informationen zu erhalten: Energieleitplan Stadt Bruchsal
