Zuschuss Freizeiten und Bildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche
Altersgerechte Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche sind wichtig und tragen zur Persönlichkeitsentwicklung und der Werteorientierung der jungen Menschen bei. Wir wollen diese Angebote fördern und unterstützen.
Beim Amt für Familie und Soziales können Bruchsaler Vereine, Jugendgruppen und -verbände sowie Schulen und andere Träger der außerschulischen Jugendbildung Zuschüsse beantragen.
Gefördert werden:
- Ganztägige Kinder- und Jugendmaßnahmen (ganztägig = min. 9 h)
- Mehrtägige Kinder- und Jugendmaßnahmen/Ferienfreizeiten
- Fortbildungsangebote und Seminare zu den Themenbereichen Jugendschutz, Suchtprävention, Inklusion, Integration, Medienkompetenz und Vermittlung demokratischer Grundwerte
- Projekte im Klassenverband
- Schulabschlussveranstaltungen
Für den Zuschuss gelten die nachstehenden Richtlinien. Bitte füllen Sie den Online-Antrag für einen Zuschuss nach den Jugendförderrichtlinien aus. Bitte senden Sie die Formulare spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung ein. Die Liste der Teilnehmenden und Betreuungskräfte legen Sie bitte spätestens 4 Wochen nach der Durchführung Ihres Angebotes/Ihrer Freizeit vor.
Jugendförderrichtlinie (46 KB)
Bei sämtlichen Unternehmungen muss das Jugendschutzgesetz (11,4 MB) selbstverständlich eingehalten werden und auch Kinderschutz ist ein ganz wichtiges Thema in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Eine Hilfestellung zum schwierigen Thema Kinderschutz möchten wir Ihnen hier geben:
WUSSTEN SIE SCHON:
Wenn Kinder und Jugendliche an Ihren Angeboten teilnehmen, die den Bruchsaler Kinder- und Jugendpass besitzen, dann können Sie von diesen Teilnehmer/-innen nur 50% des üblichen Teilnahmebeitrags verlangen und die anderen 50% mit der Stadt Bruchsal abrechnen.
Mit dieser zusätzlichen Förderung möchten wir allen Kindern und Jugendlichen die Teilhabe ermöglichen.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen Frau Werner gerne zur Verfügung.

