Obdachlosenunterbringung

Gemäß Polizeigesetz Baden-Württemberg kann die Stadt Bruchsal Obdachlose Menschen/Familien in einer Notunterkunft unterbringen.
Unsere Aufgaben:
- Prüfung der Voraussetzung einer unfreiwilligen Obdachlosigkeit
- Unterbringung in Notunterkünften
- Verwaltung von Notunterkünften
Unsere Ziele:
Hinweis:
Vor und während akuter Obdachlosigkeit haben wir folgende Beratungsangebote.
