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Bau-Turbo

Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung, welches am 30.10.2025 in Kraft getreten ist, soll die Schaffung von Wohnraum vereinfacht werden. Dazu wurden Regelungen geschaffen, die Befreiungen und Abweichungen vom geltenden Baurecht erlauben, um so für ein schnelleres Vorankommen von Wohnungsbauprojekten zu sorgen.

Was ist der Bau-Turbo?

Mit dem Bau-Turbo soll die Schaffung von Wohnraum in Deutschland beschleunigt werden. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes können Bauvorhaben, die zuvor nicht genehmigungsfähig waren, nach städtebaulicher Prüfung, genehmigt werden. Die Abweichungsmöglichkeiten beziehen sich jedoch ausschließlich auf das Bauplanungsrecht. Belange des Bauordnungsrechts, wie Abstandsflächen, Brandschutz oder die Schaffung von Stellplätzen sind davon nicht betroffen, darüber hinaus sind weitere Fachrechte einzuhalten.

Welche Projekte sind vom Bau-Turbo betroffen?

Mit dem sogenannten Bau-Turbo soll neuer Wohnungsbau schneller umgesetzt werden. Vorhaben, die z.B. den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen, können nun nach einer Prüfung der städtebaulichen Verträglichkeit genehmigt werden. Dabei steht die Schaffung von Wohnraum im Vordergrund, so sind Neubauten, Aufstockungen und Erweiterungen sowie Nutzungsänderungen zu Wohnungen davon betroffen. Ein Anspruch auf eine Befreiung oder Abweichung besteht nicht. Ebenfalls ist eine Zustimmung des Gemeinderats für eine Umsetzung notwendig.

Bei welchen Projekten wird die Öffentlichkeit beteiligt?

Bei Vorhaben mit städtebaulichen Auswirkungen auf ihr Umfeld wir die betroffene Öffentlichkeit einbezogen. Der Umfang der betroffenen Öffentlichkeit wird individuell, je nach Bauvorhaben, durch die Stadtverwaltung festgelegt.
Die zugehörigen Unterlagen können ab der Veröffentlichung für drei Wochen online auf der Website der Stadt Bruchsal eingesehen werden; außerdem wird ein Informationsflyer an die betroffenen Anwohner ausgehändigt.