Immobilienverkäufe
Sämtliche Immobilien- oder Grundstücksverkäufe der Stadt Bruchsal werden auf dieser Internetseite sowie im Amtsblatt der Stadt Bruchsal veröffentlicht. Im Zuge der Veröffentlichung werden auch das jeweilige Vergabeverfahren, die Veräußerungsbedingungen und das weitere Vorgehen mitgeteilt. Eine Interessentenliste führt die Stadt Bruchsal grundsätzlich nicht. Interessenten können sich nach der Veröffentlichung der Ausschreibung an das Amt für Liegenschaften und Geoinformation, Rathaus an der Luisenstraße 13, 76646 Bruchsal wegen weiterer Informationen wenden (unter Angabe der kompletten Anschrift auch per E-Mail bei LGA@bruchsal.de) und ihre schriftlichen Gebote/Bewerbungen gemäß den Ausschreibungsunterlagen abgeben.
Immobilien
Aktuell liegen keine Angebote vor. Die Stadt Bruchsal führt keine Interessentenliste.
Wohnbaugrundstücke
Bei dem Verkaufsobjekt handelt es sich um ein unbebautes Wohnbaugrundstück, sowie ein gegenüberliegendes Stellplatzgrundstück, die gemeinsam veräußert werden.
Das Grundstück Flst. Nr. 629, Peter-und-Paul-Straße 32 liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Peter-und-Paul-Straße Änderung und Erweiterung“. Der vollständige Bebauungsplan ist auf der Internetseite der Stadt Bruchsal abrufbar. Fragen zur Bebaubarkeit kann das Baurechtsamt der Stadt Bruchsal unter Telefon 07251/79-600 oder per E-Mail an baurechtsamt@bruchsal.de beantworten. Der Käufer muss sich verpflichten, in dem zu errichtenden Gebäude auf die Dauer von 5 Jahren zu wohnen und dort seinen Hauptwohnsitz zu begründen.
Die Ausschreibung des Objektes erfolgt freibleibend. Das Objekt wird im Höchstgebotsverfahren vergeben. Bei Gebotsgleichheit entscheidet das Los. Die Entscheidung über den Verkauf trifft der Gemeinderat der Stadt Bruchsal.
Als Bewerbung ist der Bewerbungsbogen der Stadt Bruchsal ausgefüllt und unterschrieben spätestens bis zum Montag, 16.09.2024 (Ausschlussfrist) per Post oder mittels Einwurf an die Stadt Bruchsal, Amt für Liegenschaften und Geoinformation, Luisenstraße 13, 76646 Bruchsal zu senden. Bitte beachten Sie, dass das Gebot uneinsehbar in einem gesondert verschlossenen Umschlag übermittelt werden muss Andernfalls kann das Gebot nicht berücksichtigt werden. Die Gebote werden nach Ablauf der genannten Frist geöffnet.
Die Hinweise auf dem Bewerbungsbogen sowie im Exposé sind zu beachten.
Rückfragen bitte schriftlich an LGA@bruchsal.de oder telefonisch an Telefon 07251 79-1950.
- Exposé (4,1 MB)
- Bewerbungsbogen (136 KB)
Baulandmodell
Im Rahmen des Projekts „Kinderfreundliches Bruchsal“ wurde das Baulandmodell zur Förderung von Familien mit Kindern geschaffen. Hierbei sollen Familien mit Kindern die Möglichkeit erhalten, Erbbaurechtsverträge zu vergünstigten Konditionen abzuschließen. Ob und welche Grundstücke zur Vergabe im Zuge des Baulandmodells zur Verfügung stehen wird jeweils in der Ausschreibung für Wohnbaugrundstücke bekannt gegeben. Für eine detaillierte Auskunft zum Baulandmodell und zu allen Fragen „rund um den Erwerb eines städtischen Grundstücks“ können Sie sich gern direkt an das Amt für Liegenschaften und Geoinformation wenden.
Gewerbegrundstücke
Bruchsal als Wirtschafts- und Technologiestandort ist ein Standort mit Perspektiven!
Das Mittelzentrum hat einen leistungsfähigen Branchenmix und eine erstklassige Lage zwischen der Technologie-Region Karlsruhe und der Metropolregion Rhein-Neckar. Die Möglichkeiten einer Ansiedlung in Bruchsal sind sehr vielfältig.
Darüber hinaus verfügt Bruchsal über eine hervorragende Verkehrsanbindung; direkt an der Autobahn A5 gelegen mit Anschluss an verschiedene Bundesstraßen sowie dem Eisenbahnknotenpunkt mit IC-/ IR-Anbindung. Bruchsal ist ein idealer Standort für kleine, innovative, mittelständische und weltweit agierende Unternehmen.
Bei Interesse an Gewerbegrundstücken wenden Sie sich bitte direkt an die Kommunale Wirtschaftsförderung, Rathaus an der Luisenstraße 13, 76646 Bruchsal, Wirtschaftsfoerderung@bruchsal.de oder Telefonnummer 07251/79-257.
Grundsätzlicher Hinweis
Die Ausschreibung der einzelnen Objekte erfolgt jeweils freibleibend. Die Entscheidung über die Vergabe von städtischen Grundstücken obliegt grundsätzlich dem Gemeinderat.