Antworten auf die häufig gestellten Fragen zur Windenergie in Bruchsal
Haben Sie eine Frage zur Windenergie in Bruchsal? Wir sind hier, um sie zu beantworten! Der Fragen- und Antwortenkatalog wird nach und nach erweitert. Wenn Sie Ihre Frage hier nicht sehen, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an stadtplanungsamt@bruchsal.de.
Seit dem 1. Februar 2023 gilt das „Wind-an-Land-Gesetz“. Das Gesetz regelt, wie viel Fläche eines Bundeslandes für Windenergieanlagen festzulegen ist. Im Durchschnitt müssen es in Gesamtdeutschland 2 Prozent sein.
Dabei gibt es Bundesländer, die bessere Voraussetzungen für eine Windenergienutzung haben als andere. So haben die Stadtstaaten wie Hamburg sehr wenig Flächen und sind dichter besiedelt als zum Beispiel ein Bundesland wie Rheinland-Pfalz. Deswegen müssen manche Bundesländer mehr als 2 Prozent und andere weniger als 2 Prozent ihrer Fläche für Windenergieanlagen festlegen. In Baden-Württemberg müssen es 1,8 Prozent der Fläche sein.
Das bedeutet, dass 1,8 Prozent der Fläche von Baden-Württemberg als Vorranggebiete für Windenergieanlagen ausgewiesen werden müssen. Außerhalb dieser Vorranggebiete sind Windenergieanlagen nicht mehr zulässig. Dadurch kann gesteuert werden, wo Windenergieanlagen genehmigt werden können und wo nicht. In Baden-Württemberg sind die Regionalverbände für die Ausweisung der Vorranggebiete zuständig. Für Bruchsal ist das der Verband Region Karlsruhe (ehemals Regionalverband Mittlerer Oberrhein).
Kann das vom Wind-an-Land-Gesetz vorgegebene Flächenziel nicht erreicht werden, weil zum Beispiel das Ausweisungsverfahren nicht rechtzeitig abgeschlossen ist, gilt wieder die Privilegierung für Windenergieanlagen im Außenbereich (außerhalb der Siedlung). Eine räumliche Steuerung oder eine Begrenzung der Flächengrößen ist dann nicht mehr möglich.
Wie geht der Verband Region Karlsruhe bei der Ausweisung der Vorranggebiete für Windenergieanlagen vor?
Der Verband Region Karlsruhe hat im März 2023 mit dem Verfahren für die Ausweisung der Vorranggebiete begonnen.
In einem ersten Planungsschritt wurden potenziell geeignete Flächen ermittelt. Dazu wurde einerseits geschaut, wo genug Wind für eine Windenergienutzung weht und andererseits, wo auf gar keinen Fall Windenergieanlagen stehen sollen. Zum Beispiel können keine Windenergieanlagen in einem Naturschutzgebiet stehen und es sind genug Abstände zur Wohnbebauung einzuhalten. 7,5 Prozent des Verbandsgebietes wurden so eingegrenzt. Also noch deutlich mehr als die 1,8 Prozent, die am Ende festgelegt werden müssen.
Danach wurden die Flächen weiter eingegrenzt. Hierzu hat man weitere Kriterien definiert. Nach dieser Eingrenzung waren immer noch 4,5 Prozent des Verbandsgebietes als Vorranggebiete vorgeschlagen.
Anfang 2024 wurde eine erste offizielle Beteiligung für die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie für die Öffentlichkeit durchgeführt. Auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurde der Planentwurf dann erneut überarbeitet. Im neuen Entwurf waren noch 2 Prozent des Verbandssgebietes als Vorranggebiete enthalten. Also fast genauso viele Flächen, um am Ende das 1,8 Prozent Ziel zu erreichen. Auch zu dieser Planung konnten die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit eine Stellungnahme abgeben (2. Offenlage).
Nach der Auswertung der Stellungnahmen aus der 2. Offenlage wird der Verband Region Karlsruhe dann die endgültige Vorranggebietsausweisung vornehmen und den Teilregionalplan Windenergie beschließen.
Wie wird das Flächenziel von 1,8 Prozent im Gebiet des Verbands Region Karlsruhe verteilt?
Der Verband Region Karlsruhe hat eine Untersuchung über das gesamte Gebiet „Mittlerer Oberrhein“ durchgeführt. Die Regionsgrenze umfasst die Stadtkreise Karlsruhe und Baden-Baden sowie die beiden Landkreise Karlsruhe und Rastatt. Es wurde untersucht, wo die Eignung für eine Windenergienutzung besonders gut ist. Wo also möglichst viel Wind weht. Gleichzeitig wurde festgelegt, welche Flächen für eine Windenergienutzung auf jeden Fall ausgeschlossen werden sollen. Hier spielen zum Beispiel Abstände zu Wohngebieten, Naturschutzgebiete oder geschützte Schon- oder Bannwälder eine Rolle. Bei den dann verbleibenden Flächen wurde geschaut, ob noch andere Konflikte bestehen, zum Beispiel Landschaftsschutzgebiete oder die Umfassungswirkung einzelner Ortschaften.
Die Verteilung der 1,8 Prozent Flächen hängt dann davon ab, wo einerseits die Windverhältnisse besonders gut sind und wo gleichzeitig möglichst wenig Konflikte bestehen. Es kann also durchaus sein, dass in manchen Gemeinden keine Vorranggebiete festgelegt werden. Das ist dann der Fall, wenn auf der jeweiligen Gemarkung nicht genug Wind weht oder wenn zu viele Ausschlussgründe vorliegen. Genauso kann es sein, dass in anderen Gemeinden mehr als 1,8 Prozent der jeweiligen Gemarkungsfläche als Vorranggebiet festgelegt werden.
Darf eine Windenergieanlage innerhalb der Vorranggebiete einfach so gebaut werden?
Eine Windenergieanlage ist nicht automatisch innerhalb der Vorranggebiete zulässig. Windenergieanlagen sind Anlagen im Sinne von § 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Sie unterliegen den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen des Gesetzes und sind in einem immissionsschutzrechtlichen Verfahren nach § 4 BImSchG zu genehmigen, wenn sie eine Gesamthöhe von 50 Meter überschreiten.
Zuständig für die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sind die unteren Immissionsschutzbehörden (für Bruchsal das Landratsamt Karlsruhe). Im Genehmigungsverfahren wird zum Beispiel sichergestellt, dass durch die Windenergieanlage keine erheblichen Nachteile und Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft entstehen. Es wird beispielsweise geprüft, ob Vorgaben zum Artenschutz oder zum Lärmschutz eingehalten werden. Erst wenn die strengen gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden können, wird eine Genehmigung erteilt.
Müssen Windenergieanlagen innerhalb der Vorranggebiete gebaut werden?
Eine Verpflichtung zur Errichtung von Windenergieanlagen innerhalb der Vorranggebiete besteht nicht.
Wenn der Verband Region Karlsruhe private Grundstücke als Vorranggebiete festlegt, kann aber jederzeit ein Bauantrag für die Errichtung von Windenergieanlagen gestellt werden. Das Genehmigungsverfahren liegt nicht bei der Stadt, sondern als immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren bei der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbehörde (Landratsamt Karlsruhe).
Weist der Verband Region Karlsruhe städtische Grundstücke als Vorranggebiete aus, kann die Stadt beziehungsweise der Gemeinderat selbst entscheiden, ob er die Flächen für wie viele Anlagen an Investoren freigibt oder nicht. Auch weitere Regelungen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen, sind möglich.
Eine Steuerungsmöglichkeit innerhalb der Vorranggebiete besteht also nur auf städtischen Grundstücken.
Welche Vorranggebiete sind in Bruchsal vorgesehen?
In Bruchsal hat der Verband Region Karlsruhe derzeit noch rund 4 Prozent der Gemarkungsfläche als Vorranggebiete vorgesehen. Die Vorranggebiete konzentrieren sich im Norden, Nordosten und Süden auf Flächen der Gemarkung Bruchsal, Gemarkung Heidelsheim, Gemarkung Obergrombach und Gemarkung Helmsheim.
Insgesamt gibt es folgende drei Schwerpunktbereiche in Bruchsal:
Nord Das Vorranggebiet WE_602 im Entwurf des Teilregionalplans Windenergie ist ca. 40 Hektar groß und liegt im Nordosten der Kernstadt. Es umfasst überwiegend Ackerflächen und Wiesen. Die meisten Grundstücke sind im privaten Eigentum.
Ost Das Vorranggebiet WE_651 ist ca. 244 Hektar groß. Davon liegen rund 76 Hektar auf Gemarkung Heidelsheim, nördlich der Schnellbahntrasse an der Gemarkungsgrenze zu Kraichtal. Es umfasst auf Heidelsheimer Gemarkung städtische Grundstücke im Wald.
Süd Das Vorranggebiet WE_13 ist ca. 361 Hektar groß. Es liegt auf Gemarkung Obergrombach, Gemarkung Helmsheim und Gemarkung Gondelsheim. Es umfasst sowohl Wald als auch Acker- und Wiesenflächen.
Ist die Stadt Bruchsal mit der Ausweisung dieser Vorranggebiete einverstanden?
Die Stadt Bruchsal hat gegenüber dem Verband Region Karlsruhe mehrfach Stellungnahmen zu den Vorranggebieten abgegeben, die der Gemeinderat jeweils mit großer Mehrheit beschlossen hat. In der Stellungnahme zur 2. Offenlage des Teilregionalplan Windenergie hat die Stadt Bruchsal den Vorranggebieten im Norden und Osten zugestimmt. Für das Vorranggebiet im Süden hat die Stadt Bruchsal eine Reduzierung und die Rücknahme des nördlichen Bereichs gefordert.
Der Windatlas Baden-Württemberg misst die Eignung eines Standortes an der sogenannten Leistungsdichte des Windes. Diese wird in Watt pro Quadratmeter gemessen. Der erforderliche Mindestwert beträgt 215 Watt pro Quadratmeter in 160 Meter Höhe.
Wie weht der Wind in Bruchsal?
Damit Windenergieanlagen rentabel betrieben werden können, braucht es ausreichend Wind. Im Vergleich zu anderen Gebieten in Baden-Württemberg herrschen in Bruchsal höhere Windgeschwindigkeiten. Die Hauptwindrichtungen, Südwest und weniger häufig Nordost, folgen dem Verlauf des Rheintals. Bruchsals Lage im Übergang vom Kraichgau ins Rheintal bietet günstige Windverhältnisse. Die nach der Hauptwindrichtung Westen hin zum Rheingraben geöffnete Geländesituation wirkt sich leicht begünstigend aus. Der Windatlas weist fast überall in Bruchsal 250 bis 310 Watt pro Quadratmeter aus. Damit sind in Bruchsal gute Standortvoraussetzungen für Windenergieanlagen gegeben.
Sind die Angaben zu den Windverhältnissen im Windatlas Baden-Württemberg verlässlich?
Der Blick in den Windatlas gibt nur erste Hinweise. Will ein Projektierer eine Anlage errichten, wird er ein Jahr lang den Wind messen - daraus entsteht dann ein Windgutachten. In der Regel mit einem LIDAR (Laser-) Messgerät.
Die Bank, die ihm Geld für die Anlage leiht, besteht darauf, die Messungen einzusehen und die Berechnungen zu prüfen. Allerdings kann der Projektierer, selbst wenn ausreichend Wind weht, diesen nicht rund um die Uhr nutzen. Die Anlage wird aus dem Wind gedreht, wenn zu viel Strom auf dem Markt ist (was in Süddeutschland vergleichsweise selten geschieht). Und es kann Genehmigungsauflagen geben, die Anlage abzustellen - etwa um Schattenwurf auf Wohnhäuser zu begrenzen oder um Fledermäuse oder bestimmte Vogelarten zu schützen. Der Betreiber kalkuliert Kosten und Erträge und beteiligt sich dann an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur für den Bau der Anlage. Bekommt er den Zuschlag, kann er auf 20 Jahre mit den Einnahmen rechnen, mit denen er in die Ausschreibung gegangen ist.
In welcher Höhe weht welcher Wind?
Während an der Küste die Windenergieanlagen weniger hoch sein müssen, erreichen neue Anlagen im Binnenland etwa 250 Meter: Die Nabe befindet sich zum Beispiel auf 160 bis 170 Meter Höhe und die Flügel sind bis zu 80 Meter lang. Die Größe der Anlagen hat auch damit zu tun, dass man den Bereich der Turbulenzen vermeiden will, die durch das unebene Gelände in Bodennähe erzeugt werden. Denn der Ertrag ist höher, wenn der Wind ungestört weht.
Wie viele Stunden im Jahr muss eine Anlage laufen, damit sie rentabel ist?
Windenergieanlagen müssen nicht kontinuierlich laufen. Sie ernten am meisten Strom, wenn sie sich auf die Jahresstunden mit hohen Windgeschwindigkeiten konzentrieren. Denn die Leistung des Windes steigt mit der dritten Potenz der Windgeschwindigkeit.
Bei Anlage A herrscht das ganze Jahr (8.760 Stunden) eine Windgeschwindigkeit von zum Beispiel 3 Meter pro Sekunde. Bei Anlage B bläst nur jede vierte Stunde der Wind, drei von vier Stunden steht die Anlage still. Wenn es Wind hat, beträgt dessen Geschwindigkeit aber sechs Meter pro Sekunde. Anlage B produziert doppelt so viel Strom wie Anlage A. Als „Daumenregel“ lässt sich sagen: Wenn eine Anlage mehr als 2.000 Stunden im Jahr mit hoher Leistung läuft, ist sie rentabel. Geerntet wird vor allem im Winterhalbjahr, weil da am meisten Wind weht.
Wieviel Fläche muss für eine Windenergieanlage gerodet werden?
Beim Flächenbedarf für eine Windenergieanlage muss man unterscheiden zwischen Flächen, die dauerhaft gerodet werden, und Flächen, die nur für die Bauzeit bereitgehalten werden.
Dauerhaft nimmt eine Anlage in Baden-Württemberg durchschnittlich 0,58 Hektar in Anspruch. Dabei handelt es sich direkt am Errichtungsort um 500 Quadratmeter für das Fundament und 1500 Quadratmeter für die Kranstellfläche, die auch während der Betriebsphase für Servicezwecke erhalten bleiben muss.
Außerdem werden durchschnittlich 3800 Quadratmeter für die Zuwegungen im Wald benötigt, das heißt durch die Verbreiterung bestehender oder der Schaffung neuer Waldwege. Während der Bauphase sind zusätzlich noch einmal circa 0,33 Hektar für Lager- und Montagezwecke freizuhalten. Hier werden temporär die Bauteile (Turmsegmente, Gondel, Rotorblätter) zwischengelagert und für die Errichtung vorbereitet. Nach Abschluss der Bauphase wird diese Fläche an gleicher Stelle wieder aufgeforstet.
Auch wenn Windenergieanlagen im Laufe der Zeit größer werden, gilt: Die Fundamentfläche wächst nur geringfügig, da die höhere Leistung pro Anlage bedeutet, dass für die gleiche Energiemenge insgesamt weniger Anlagen benötigt werden und somit auch weniger Flächen. Neue Techniken erlauben zudem eine effiziente Fundamentsetzung auch bei größeren Anlagen. Die Zufahrtswege werden so angelegt, dass sie möglichst schmal und naturschonend sind. Nach Bauabschluss werden temporäre Flächen wieder rekultiviert, sodass der dauerhafte Flächenverbrauch tatsächlich unter 1 Hektar pro Anlage bleibt.
Müssen Rotorblätter nicht alle 10 Jahre ausgetauscht werden und sind dann nicht doch dauerhafte Rodungen durch Zuwegungen nötig?
Moderne Rotorblätter sind auf eine Lebensdauer von 20 bis 25 Jahren ausgelegt und müssen nicht alle 10 Jahre ausgetauscht werden. In der Praxis werden Rotorblätter nur bei schweren Schäden oder zur Leistungssteigerung durch Modernisierung ausgetauscht. Häufig genügt eine regelmäßige Wartung, um die Blätter instand zu halten. Ein großflächiger Austausch im genannten Takt ist also nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Vereinzelt geben Hersteller bereits Garantien auf 25 -30 Jahre Lebensdauer der Rotorblätter.
Das Auswechseln von Rotorblättern ist also ein seltener Vorgang, der deutlich weniger Eingriffe verursacht als ursprünglich angenommen. Die meisten Wartungsarbeiten finden an Ort und Stelle statt, ohne neue Rodungen.
Womit lässt sich der Flächenbedarf am besten vergleichen?
Möchte man ein Gefühl für die Größenordnung der Flächeninanspruchnahme bekommen, bietet sich der Vergleich mit einem Fußballfeld an. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat als Standardmaß eine Größe von 105 Meter (Seitenlinie) und 68 Meter (Torlinie) festgesetzt, so dass die Fläche eines Spielfeldes 7140 Quadratmeter beträgt.
Setzt man diese Größe mit der durchschnittlichen Flächeninanspruchnahme einer Windkraftanlage von 5800 Quadratmeter im Wald ins Verhältnis, belegt ein Windrad circa 80 Prozent der Fläche eines Fußballfeldes.
Wie viel Wald wäre in Bruchsal konkret betroffen?
Auf der Gemarkung Bruchsal gibt es derzeit rund 2100 Hektar Wald. Dieser gliedert sich in 1390 Hektar Stadtwald, 600 Hektar Staatswald, 50 Hektar Stiftungswald und rund 50 Hektar Bundes- und Privatwald.
Der Windpark "Bruchsal Nord" umfasst keine Waldflächen. Im Windpark "Bruchsal Ost" sind drei Windenergieanlagen und im Windpark "Bruchsal Süd" vier Windenergieanlagen im Wald geplant.
Die dauerhaft in Anspruch genommene Fläche einer Windernergieanlage im Wald beträgt in Baden-Württemberg 0,58 Hektar. Rundet man diesen Wert großzügig auf ein Hektar auf, werden für die insgesamt sieben im Wald geplanten Anlagen ca. sieben Hektar Wald dauerhaft gerodet. Bezogen auf den gesamten Wald in Bruchsal wären das circa 0,3 Prozent.
Die durchzuführenden Fällarbeiten für den Bau von Windenergieanlagen werden in die jährliche Hiebsplanung miteinbezogen und auf die jährliche Gesamthiebsmasse angerechnet. Eine kurzfristige und zusätzliche Erhöhung der Hiebsmassen zu den bestehenden Sortimenten wie Stammholz oder Brennholz findet nicht statt. So wird weiterhin eine nachhaltige Waldwirtschaft gewährleistet und ein entsprechender Anteil der Jahreshiebsmasse entfällt dann auf Waldstandorte, in welchen Windenergieanlagen geplant sind.
Was hat die Stadt davon, wenn Windräder im städtischen Wald gebaut werden?
Die Stadt Bruchsal erhält relevante Einnahmen. In der Windbranche wird von einer jährlichen Grundstückspacht für die Grundstückseigentümer/-innen von ca. 100.000 bis 200.000 Euro pro Windenenergieanlage ausgegangen. Das ist ein erheblicher Anreiz für Eigentümer/-innen, Windräder auf ihre Flächen zu holen. Das gilt auch für die Stadt und die Anliegen ihrer Bürgerinnen und Bürger, auch in den betroffenen Ortschaften.
Es ist daher durchaus entscheidend, auf wessen Grundstücken Windenergienalnagen gebaut werden und ob die Einnahmen aus der Grundstückspacht der Allgemeinheit, konkret der Bruchsaler Bevölkerung, oder privaten Eigentümer/-innen zugutekommen. Da die städtischen Grundstücke in den Vorranggebieten für Windenergie weitestgehend innerhalb von Waldflächen liegen, kann die Stadt nur Anlagenstandorte im Wald zur Verfügung stellen. Aus Umweltsicht besonders schützenswerte Waldflächen wurden dabei schon in der bisherigen Planung von der Stadtverwaltung ausgenommen.
Die Stadt Bruchsal nimmt außer Grundstückspacht durch den Betrieb von Windenergieanlagen auf ihrer Gemarkung auch Gewerbesteuern ein. 90 Prozent dieser Steuereinnahmen fließen der Standortkommune zu.
Außerdem ist mit zusätzlichen Zahlungen von 0,2 Cent pro erzeugte Kilowattstunde zu rechnen, die durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom Betreiber an die Kommune weitergereicht werden können.
Werden Windenergieanlagen auch im Wald gebaut, wenn die Stadt ihre Flächen nicht zur Verfügung stellt?
Mit dem Bürgerentscheid kann nur verhindert werden, dass Windenergieanlagen auf den städtischen Waldflächen im Großen Wald stehen. Das Vorranggebiet WE_13 im Entwurf des Teilregionalplans Windenergie erstreckt sich aber auch auf Wald auf Gondelsheimer Gemarkung (s. hierzu auch Rechtliche Rahmenbedingungen). Ob hier Windräder gebaut werden, entscheidet die Gemeinde Gondelsheim. Weitere Windräder im Wald werden im Windpark „Bruchsal Ost“ auf Heidelsheimer Gemarkung stehen. Und auch im dort angrenzenden Wald auf Kraichtaler Gemarkung sind Windräder geplant.
Welche Auswirkungen hat eine Rodung auf den Wald?
Der Bruchsaler Stadtwald ist aufgrund seiner Mischwaldstruktur und vorausschauenden Bewirtschaftung in einem insgesamt guten Zustand. Es ist ein gesunder Wirtschaftswald, der zur nachhaltigen Forstwirtschaft genutzt wird. In der Planung der Windparks wurden ausschließlich Waldgebiete ausgewählt, in denen ohnehin kontinuierlicher Holzeinschlag geplant ist. Alle ökologisch besonders wertvollen Waldflächen wurden in der Suche auf städtischen Flächen bereits ausgeschlossen: definierte Waldrefugien, Schonwälder, Bannwälder, Vogelschutzgebiete, Naturdenkmale und weitere Schutzgebiete.
Grundsätzlich stellt die Rodung der Flächen für die Errichtung der Windenergieanlagen einen Eingriff in den Wald dar. Durch den Bau der Windenergieanlagen entstehen Freiflächen, welche nach Errichtung der Anlagen zu großen Teilen wieder rekultiviert werden können. Die dabei verbleibende Lichtung schafft Lebensräume, welche insbesondere von licht- und wärmeliebenden Arten besiedelt werden kann, die ansonsten in einem dichten Wald nicht vorkommen würden. Diese Lichtungen dienen damit dann auch als Trittsteine für viele Arten z.B. Insekten. Durch gezieltes Einbringen von heimischen Blütenpflanzen, Sträuchern und Bäumen wird eine Steigerung der Artenvielfalt stattfinden.
Wie und wo sind die Ersatzaufforstung für die Windenergieanlagen im Wald vorgesehen?
Bei den infrage kommenden Aufforstungsflächen handelt es sich um städtische Grundstücke, die in direktem Zusammenhang zum bestehenden Wald stehen. Diese Flächen sind entweder aktuell Wiesenflächen oder werden landwirtschaftlich genutzt und sind verpachtet. Die ersten Aufforstungsflächen befinden sich auf Gemarkung Heidelsheim und Obergrombach.
Der fortschreitende Klimawandel bedroht durch Risiken wie Sturmereignisse, Trockenheit, Hitzeperioden und Schädlingsbefall auch heute noch gesunde Wälder zunehmend. Daher werden für die Aufforstung Baumarten gepflanzt, die besser mit klimawandelbedingten Veränderungen zurechtkommen. Welche Aufforstung realisiert wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die Festlegung soll aber spätestens mit dem Freimachen der Flächen für die Windenergieanlagen erfolgen.
Was passiert auf der temporär gerodeten Fläche zur Errichtung der Windenergieanlagen?
Im Vorfeld zur Errichtung von Windenergieanlagen im Wald wird der Oberboden vorsichtig abgetragen und gesondert gelagert. Nach der Errichtung werden die temporär errichtetet Flächen, wie Materiallager- oder Stellflächen, zurückgebaut und der abgetragene Oberboden wieder eingebracht. Dieser bildet dann die Grundlage für eine anschließende Rekultivierung.
Wasser im Wald Durch die geschaffenen Freiflächen im Wald, aber auch durch Windenergieanlagen selbst, zum Beispiel durch den Mast, kommt es bei Regen dazu, dass Wasser am Fuße des Fundaments ankommt. Damit das Fundament seine Festigkeit behält, wird das Wasser durch Drainagen abgeleitet. Dies kann durch Ableitungen in die angrenzenden Waldbestände geschehen. Eine weitere Möglichkeit wäre es gezielt Abflusswasser in kleinen, dafür extra angelegten Tümpeln zu sammeln. Dies käme dann besonders einer Vielzahl an Amphibienarten im Wald zugute.
Bepflanzung Eine Bepflanzung oder Rekultivierung von temporär genutzten Flächen kann direkt nach Abschluss der Bauphase vollzogen werden. Flächen für Kranausleger oder Lagerflächen können zügig mit einer so genannten „Schlagflora“ wieder begrünt werden. Dabei spielen erste Blütenpflanzen wie die Königskerze, das Johanniskraut, Waldglockenblumen oder diverse Distelarten eine wichtige Rolle. Im weiteren Verlauf können an Randbereichen Sträucher oder Bäume wie Birken oder Weidenarten eingebracht werden.
Artenvielfalt und Artenschutz Durch die Rekultivierung temporär genutzter Flächen und das Einbringen verschiedenster Baumarten, Sträucher und weiterer Pflanzen wird eine Steigerung der Artenvielfalt erzielt. Diese bilden Strukturen, Nischen und Trittsteine für eine Vielzahl and Arten. Blühflächen bieten dem Wild Äsung, Sträucher und angelegte Totholzhaufen dienen zum Beipsiel der Haselmaus als Unterschlupf. Amphibien finden durch angelegte Wasserflächen im Wald neue Lebensräume und die geschaffenen lichten Waldstrukturen dienen insbesondere der Förderung des Insektenschutzes. Eine Berücksichtigung des Artenschutzes findet auch während der Bauphasen statt (ökologische Baubegleitung). So können beim Vorkommen von Amphibien um die Baustellen Amphibienzäune gezogen werden, sodass während der Bauphase diese umgeleitet oder umgesetzt werden.
Schadet eine Windenergieanlage im Wald dem Klima nicht mehr als sie nützt?
Kritische Stimmen führen an, dass ein intakter Wald den besten Beitrag zum Klimaschutz leiste und deshalb keine Waldflächen für die Errichtung von Windenergieanlagen gerodet werden sollten.
Beim Klimaschutz ist die CO<sub>2</sub>-Bilanz entscheidend. Eine Windenergieanlage spart im Laufe eines Jahres mehrere Tausend Tonnen CO<sub>2</sub> ein, die sonst durch Kohle-, Öl- oder Gaskraftwerke erzeugt würden. Mit circa 10 Millionen Kilowattstunde Strom spart eine moderne Windenergienanlage etwa 6.000 Tonnen CO<sub>2</sub> im Jahr ein.
Natürlich wird auch bei der Herstellung der Windenergieanlage (für Stahl, Zement, glasfaserverstärkter Kunststoff, Elektroteile) CO<sub>2</sub> freigesetzt. Ökobilanzen zeigen aber, dass sich Windenergienanlagen energetisch gesehen bereits im Laufe des ersten Betriebsjahres amortisieren. Wenn sie 20 Jahre in Betrieb sind, produzieren sie mehr als 19 Jahre „Nettogewinne“ an Strom. Die für die Windenergieanlage in Anspruch genommene Fläche an Wald nimmt rund 2,75 Tonnen CO<sub>2</sub> pro Jahr auf. Die CO<sub>2</sub>-Einsparung durch Windenergieanlagen ist somit um ein Vielfaches höher als die durch den (bis zur Wiederaufforstung) verlorenen Wald gesammlte CO<sub>2</sub>-Menge.
Legt man die bei der Herstellung erzeugten Treibhausgase auf die produzierte Strommenge um, dann hinterlassen Windenergieanlagen im Vergleich zu anderen Anlagen der Energieerzeugung die wenigsten Treibhausgase. Fossile Energieträger erzeugen bis zu 100-fach höhere Mengen.
Eine Windenergieanlage wird in vorgefertigten Segmenten aus Turmteilen, Gondel und Rotorblättern errichtet. Damit die Anlage stabil steht, wird sie durch ein Fundament fest im Boden verankert. Es ist kreisrund, hat einen Durchmesser von ca. 30 Meter und geht bis zu vier Meter in die Tiefe. Immerhin muss das Fundament einen bis zu 170 Meter hohen Turm stabilisieren, an dem sich 80 Meter lange Rotorblätter bewegen. Die Anlage wird dann in vorgefertigten Segmenten aus Turmteilen, Gondel und Rotorblättern errichtet. Die erforderlichen Stromkabel werden am bestehenden Wegenetz verlegt.
Wie werden die riesigen Bauteile einer Windenergieanlage transportiert, damit sie keine Schäden an Gebäuden usw. verursachen?
Der Transport der Bauteile erfolgt durch spezialisierte Unternehmen mit erfahrenem Personal. Routen werden sorgfältig geplant und notwendige Schutzmaßnahmen für Bauwerke oder Straßen rechtzeitig getroffen. In der Praxis kommt es äußerst selten zu Schäden an Gebäuden und wenn doch, haften Versicherung oder Unternehmen direkt für die Wiederherstellung. Damit ist das Risiko für Anwohnende und bestehende Gebäude minimal.
Welche Auswirkungen hat eine Windenergieanlage auf das Grundwasser?
Ein Windrad ist eine hochentwickelte technische Anlage. Ohne Schmierstoffe wie Öle und Fette ist eine solche Maschine nicht zu betreiben. Es wird jedoch während Bau, Betrieb und Rückbau durch strenge Auflagen sichergestellt, dass diese Stoffe nicht in die Umwelt gelangen.
Gebiete, die der Gewinnung von Trinkwasser oder der Speisung von Oberflächengewässern dienen, sind in Deutschland durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG, §§ 51 und 52) geschützt. Diese Gebiete sind in drei Schutzzonen unterteilt. Die Zone I liegt dabei direkt an der Trinkwasserentnahmestelle. Die Zone II bildet einen Sicherheitspuffer um die Entnahmestelle und die Zone III reicht von den Grenzen der Zone II bis zu den oberirdischen oder unterirdischen Wasserscheiden, ab denen aufgrund der Fließrichtung kein Wasser mehr zur Entnahmestelle gelangen kann. Diese Zone soll das Grundwasser vor chemischen oder radioaktiven Verunreinigungen schützen. Baumaßnahmen sind in dieser Zone grundsätzlich erlaubt, sofern kein Eintrag von schädlichen Substanzen erfolgt.
Da Windenergieanlagen eine Fundamentfläche von nur 500 qm haben (so viel wie 3-4 Einfamilienhäuser, welche in der Zone III ebenfalls zulässig sind) und keine Medienleitungen (Wasser, Öl, Abwasser, Gas,) nötig sind, sowie keine grundwassergefährdenden Baustoffe eingesetzt werden, wäre eine Errichtung in der Trinkwasserzone III grundsätzlich zulässig. Um dennoch das Risiko eines Eintrags von Schadstoffen zu minimieren, können zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, wie zum Beispiel Auffangwannen für Löschwasser und Mineralöle.
Die städtischen Waldflächen im geplanten Windpark "Bruchsal Süd" liegen außerhalb von Trinkwasserschutzzonen.
Gibt es während der Bauzeit Auswirkungen auf die Jagd?
Während der Bauzeit ist die Jagd in dem betroffenen Gebiet nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Aus diesem Grund werden die Jagdpächter/-innen in diesem Zeitraum von der Jagdpacht befreit.
Wie schädlich ist das Treibhausgas Schwefel-Hexafluorid im Zusammenhang mit Windenergieanlagen?
Schwefel-Hexafluorid, kurz SF₆, ist eine chemische anorganische Verbindung, die farb- und geruchlos, weder giftig noch brennbar ist. Das Gas ist äußerst reaktionsträge. Entweicht es, verweilt es bis zu 3.200 Jahre in der Atmosphäre. Zudem ist SF₆ ca. 23.500-mal klimaschädlicher als Kohlendioxid. Mit anderen Stoffen reagiert es kaum und kann (durch die Verdrängung anderer Stoffe, wie Luft) chemische Reaktionen verhindern. Diese isolierende Eigenschaft macht es wertvoll für die Industrie.
SF₆ isoliert die stromführenden Teile in den Schaltanlagen, in denen die elektrische Energie verteilt wird, die vom Generator erzeugt wurde. Sie sind vor allem dort praktisch, wo wenig Platz ist, wie im Turm einer Windenergieanlage. Da SF₆ ein hochschädliches Klimagas ist, muss es in den Schaltanlagen in einem geschlossenen System verbleiben. Das Entweichen des Gases wird beim Befüllen, Nutzen und Recyclen verhindert. Verbautes und chemisch-recyceltes SF₆ wird vom Hersteller genau dokumentiert und gemeldet.
Der Beitrag von SF₆-Gas am menschengemachten Klimawandel ist mit geschätzten 0,2 Prozent sehr gering. Eingesetzt wird es beispielsweise zur Herstellung von Halbleitern oder in Teilchenbeschleunigern. Es kommt in Elektronenmikroskopen vor und wird bei medizinischen Untersuchungen gebraucht, ebenso zum Schalten und Isolieren in elektrischen Betriebsmitteln. SF₆-Gas für elektrische Betriebsmittel macht ca. 15 Prozent aus, wovon Windenergieanlagen wiederum nur ein kleiner Teil sind. Die Hersteller der Schaltanlagen sind auf der Suche nach Alternativen zum Einsatz von SF₆. In den vergangenen Jahren umgesetzte Pilotprojekte sind vielversprechend. Einige Hersteller haben die Produktion von Vakuumschaltanlagen bereits aufgenommen, die jedoch noch nicht für alle Spannungsebenen verfügbar sind. Beispielsweise möchte Siemens Gamesa, Hersteller von Windenergieanlagen, bis 2030 komplett auf SF₆ verzichten.
Gehen von Windenergieanlagen Gefährdungen im Hinblick auf Eisabwurf aus?
In einigen Gegenden in Deutschland, insbesondere in den Mittelgebirgen und Alpen kann es bei ungünstiger Wetterlage (hohe Luftfeuchtigkeit, Nebel oder Regen in Verbindung mit Temperaturen um oder unter dem Gefrierpunkt) zur Eisbildung auf den Rotorblättern kommen. Dies ist aber relativ selten. Nur bei sehr kalten Temperaturen und wenn die Anlage stillsteht, können sich nennenswerte Mengen Eis bilden. Sobald die Flügel in Bewegung kommen, wird sich bildendes Eis abgeworfen. Standardmäßig erkennt jede moderne Anlage auf Grund einer schlechteren Aerodynamik, ob sich Eis an den Rotorblättern gebildet hat, da dann die Leistungskennlinie der Anlage vom Standard abweicht. Weisen sowohl die meteorologischen Messwerte als auch die veränderte Leistungskennlinie der Windenergieanlage auf Eisbildung hin, schaltet die Anlage automatisch ab. Sie kann erst wieder vor Ort durch den Anlagenbetreuer gestartet werden, wenn dieser per Sichtprüfung die Eisfreiheit festgestellt hat. Ein Eisabwurf von laufenden Anlagen ist durch die installierte Eis-Sensorik ausgeschlossen. Das Eis kann daher nur von der stillstehenden Anlage herunterfallen, wie dies auch bei anderen (hohen) Bauwerken wie Sendemasten oder Hochspannungsleitungen passiert, oder beim Wiederanlauf der Anlage.
Welche Brandgefahr geht von Windenergieanlagen aus?
Die Gondeln der Windenergieanlagen enthalten brennbare Flüssigkeiten und die Rotorblätter können brennen. Wie bei jeder elektrischen Anlage besteht deshalb ein grundsätzliches Brandrisiko. Es kommt aber eher selten zu Bränden. In den Windenergieanlagen gibt es Brandschutzsysteme und es wird außerdem ein Brandschutzkonzept erstellt. Im Brandfall lässt man die Anlagen kontrolliert abbrennen und verhindert mit Lösch- und Auffangvorrichtungen den Eintritt von Schadstoffen in den Boden.
Wird eine Windenergieanlage am Ende ihrer Lebensdauer vollständig zurückgebaut?
Noch vor dem ersten Spatenstich wird an den vollständigen Rückbau gedacht - es müssen daher Rückstellungen vom Projektierer für die in 25-30 Jahren notwendige Demontage gebildet werden, was im Genehmigungsverfahren sichergestellt wird.
Die Frage ist nur, was mit den abgebauten, ausrangierten Windkraftanlagen geschieht? Der Verband Wind Europe schätzt, dass sich bis zu 90 Prozent der Komponenten schon heute in etablierte Recyclingkreisläufe zurückführen lassen. Das Ziel sollten aber 100 Prozent sein, auch um die EU-Bestrebungen einer echten Kreislaufwirtschaft zu erfüllen. Angesichts des erwarteten Rückbaus arbeitet die Branche bereits intensiv an umfassenden Recyclingkonzepten.
Zu den recycelten Stoffen gehören die metallhaltigen Anlagenteile, die gesamte Elektrik sowie die Fundamente und der Turm, der in der Regel aus Stahl-, Kupfer-, Aluminium- und Betonkomponenten besteht. Stahl und Kupfer verkaufen die Verwerter als Rohmaterial, das für andere Konstruktionen wieder eingesetzt werden kann. Beton und Fundamentteile finden zerstückelt z. B. im Straßenbau als Aufschüttung Verwendung. Auch bei den aus Faserverbundstoffen bestehenden Rotorblättern von Windenergieanlagen sind Recyclinglösungen in Sicht - zumal Faserverbundteile wie Rümpfe von Booten, Flugzeugteile und Teile aus Autos bereits heute in weiten Teilen dem Recycling zugeführt werden können.
Entsteht durch den Abrieb an Rotorblättern Mikroplastik?
Der Abrieb an Rotorblättern ist vergleichbar mit dem Abrieb an Flugzeugen. Er wurde wissenschaftlich untersucht und ist sehr viel geringer, als häufig behauptet wird. Moderne Werkstoffe und Beschichtungen reduzieren die Partikel-Emission stark. Zudem arbeiten Hersteller kontinuierlich an weiteren Verbesserungen. Im Vergleich zu vielen anderen Industrieanlagen verursacht eine Windenergieanlage deutlich weniger schädlichen Partikelausstoß. Auch werden Standorte sorgfältig geprüft, sodass keine Gefahr für sensible Ökosysteme besteht.
Wie wären Natur- und Artenschutz von möglichen Windenergieanlagen betroffen?
Windenergieanlagen, Foto: J. Mai/Forum Energiedialog
Durch den Bau von Windenergieanlagen wird zweifellos in die Natur eingegriffen. Gleichzeitig helfen sie aber auch dabei, die Natur zu erhalten und den Klimawandel und seine Folgen zu verlangsamen. Sie verbrauchen für die Stromerzeugung keine fossilen Brennstoffe wie Kohle, Erdgas oder Erdöl und keine Brennstoffe wie Uran, sondern nutzen erneuerbare Energien - sprich den Wind. Wichtig ist, dass der Eingriff in die Natur und die Störung bedrohter Tierarten dabei so gering wie möglich ist.
Kann der Natur- und Artenschutz mit dem Klimaschutz in Einklang gebracht werden?
Seitdem es moderne Windenergieanlagen gibt, herrschen auch Unstimmigkeiten zwischen dem Natur- und Artenschutz und dem Klimaschutz. Auf der einen Seite beklagen Natur- und Artenschützer vor Ort, dass die Bestände einzelner Tierarten kontinuierlich zurückgehen und dass die Umsetzung der Energiewende nicht auf Kosten der biologischen Vielfalt gehen darf. Auf der anderen Seite haben Klimaschützer wenig Verständnis dafür, dass unter Umständen ein einzelnes Brutpaar einer Vogelart die Errichtung einer Windenergieanlage verhindern kann und so ein wichtiger Beitrag zur Begegnung des Klimawandels verloren geht. Denn der Klimawandel bedroht ja auch die Lebensräume vieler anderer heimischer Tierarten. Um beiden Seiten gerecht zu werden, sollten alle Argumente gehört und danach fair gegeneinander und untereinander abgewogen werden.
Wie wird der Natur- und Artenschutz bei der Ausweisung der Vorranggebiete berücksichtigt?
Der Verband Region Karlsruhe ist für die Ausweisung geeigneter Flächen für Windenergieanlagen zuständig und legt die entsprechenden Kriterien fest. Er unterscheidet dabei zwischen Eignungs-, Ausschluss- und Konfliktkriterien. In Bezug auf den Natur- und Artenschutz werden zum Beispiel Naturschutzgebiete, Schon- und Bannwälder sowie Artenschutzräume mit Schwerpunktvorkommen winkraftanlagenempfindlicher Arten (Kategorie A und B) und Europäische Vogelschutzgebiete mit windkraftempfindlichen Arten als Flächen für die Windenergienutzung ausgeschlossen. Als Konfliktkriterien gelten unter anderem FFH-Gebiete und Landschaftsschutzgebiete. Durch die Ausweisung möglichst konfliktarmer Flächen wird sichergestellt, dass die Eingriffe in Natur- und Artenschutz weniger groß sind.
Wie wird das Tötungsrisiko von Vögeln und Fledermäusen minimiert?
Rotmilane, Foto: Pixabay
Für bestimmte Vogelarten, wie beispielsweise den Rotmilan oder den Schwarzstorch, sowie viele Fledermausarten besteht ein erhöhtes Tötungsrisiko durch Windenergieanlagen. Sie gelten als „windkraftsensible Arten“, weil sie in ihrem Verhalten durch die Anlagen beeinträchtigt werden können. Durch den Betrieb von Windenergieanlagen darf es daher zu keiner „signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos“ für diese Arten kommen. Durch eine Beschränkung der Betriebszeiten kann das Tötungsrisiko verringert werden. So dürfen Windenergieanlagen zum Beispiel in den Abendstunden nicht betrieben werden, wenn Fledermäuse gefährdet sind. Neben der Betriebszeitenregulierung existieren weitere Maßnahmen, um ein erhöhtes Tötungsrisiko zu minimieren. Rotmilane zum Beispiel überfliegen Flächen während der Bewirtschaftung von Ackerflächen besonders intensiv. So kann etwa durch das Abschalten der Anlagen während der Mahd oder durch das Anlegen von Ablenkflächen das Tötungsrisiko deutlich verringert werden. Mittlerweile werden auch technische Systeme erprobt, die anfliegende Vögel erkennen und durch rechtzeitiges Abschalten der Windenergieanlage eine Kollision vermeiden können.
Wie werden die Eingriffe in die Natur durch den Bau einer Windenergieanlage ausgeglichen?
Künstlicher Nistkasten für Vögel, Foto: Pixabay
Die Kompensation von Eingriffen in den Naturhaushalt erfolgt durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Dabei gelten die gesetzlichen Vorgaben des Waldgesetzes und des Naturschutzgesetzes. Häufig werden zum Beispiel Hecken, Streuobstwiesen oder Baumalleen gepflanzt oder Wälder aufgeforstet. Ebenso werden Ersatzquartiere und künstliche Nistkästen für beeinträchtigte Vogel- oder Fledermausarten vorgeschlagen. Diese Maßnahmen werden in der Regel vom Projektierer in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde festgelegt und umgesetzt.
Welche Auswirkungen können mögliche Windenergieanlagen auf die Menschen in Bruchsal haben?
Die Menschen in Bruchsal können sich durch die Geräusche, die Windenergieanlagen durch ihre drehenden Rotoren erzeugen, gestört fühlen. Ebenso kann Schattenwurf als Beeinträchtigung empfunden werden. Im Genehmigungsverfahren werden diese Auswirkungen genau untersucht, so dass sichergestellt wird, dass sie keine erheblichen Belästigungen verursachen.
Was wäre von Windenergieanlagen in Bruchsal bzw. in den Ortschaften zu hören?
Besuch eines Windparks durch das Forum Energiedialog mit Unterstützung eines Akustik-Fachmannes, Foto: J. Mai/Forum Energiedialog
Die sich drehenden Rotorblätter eines Windrades erzeugen Schallimmissionen. In der Regel verschwimmen diese mit den Umgebungsgeräuschen, wie zum Beispiel von fahrenden Autos, raschelnden Blättern oder Windböen, und werden im Alltag kaum wahrgenommen. Dennoch können die Anlagen in ruhigen Bereichen und dann eher am Abend oder in der Nacht zu hören sein.
Wie werden die Menschen vor Ort vor Lärm geschützt?
Um Menschen vor Lärmbelästigungen und möglichen Gesundheitsschäden zu schützen, müssen Windenergieanlagen Lärmrichtwerte einhalten. Festgelegt sind diese in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm). In der Nacht gelten die strengsten Schallwerte, das sind 35 dB(A) für reine Wohngebiete und 40 dB(A) für allgemeine Wohngebiete, die außen vor dem Haus auftreten dürfen. Ein Recht auf Unhörbarkeit von Windenergieanlagen gibt es nicht.
40 dB entsprechen dem Geräusch eines Kühlschranks oder eines leisen Gesprächs, 35 dB(A) laut ist ein Flüstern. Bei gekipptem Fenster sind es im Haus noch einmal 15 dB(A) weniger. 20 dB(A) laut sind zum Beispiel Mücken im Zimmer - sie stören, wenn man sich über sie ärgert.
Bei Überschreitung der Richtwerte wird die Genehmigung versagt oder mit Auflagen verbunden. Das kann zum Beispiel eine Drosselung der Anlagen im Nachtbetrieb sein, damit sie leiser sind.
Gehen Gesundheitsgefährdungen von Infraschallemissionen der Anlagen aus?
Infraschall ist besonders tieffrequenter und nicht hörbarer Schall (Frequenz kleiner 20 Hertz). Er kommt in der Natur vor, wird aber auch von Windenergieanlagen erzeugt. Infraschall mit hohen Schalldruckpegeln über 120 Dezibel kann für Menschen zur Gesundheitsgefahr werden. Windenergieanlagen erzeugen jedoch keinen Infraschall mit derart hohen Pegelwerten. Aktuelle Studien zeigen, dass Infraschall von Windenergieanlagen nicht zu Gesundheitsgefahren führt.
Welche Maßnahmen gibt es in Bezug auf den Schattenwurf von Windenergieanlagen?
Moderne Windenergieanlagen werden durch detaillierte Computersimulationen so geplant, dass ihr Schattenwurf Wohngebäude nicht stark beeinträchtigt. Dabei sind gesetzliche Richtwerte zu berücksichtigen: Kein Wohnhaus darf mehr als 30 Minuten am Tag und in Summe 30 Stunden im Jahr von Schattenwurf betroffen sein.
Gibt es eine Lösung für den sogenannten „Diskoeffekt“?
Der sogenannte „Diskoeffekt“ stellt heute keine Probleme mehr dar. Früher entstand er durch Lichtreflexionen an den Rotorblättern. Dieser Effekt tritt bei modernen Windenergieanlagen nicht mehr auf, da diese mit matten, nichtreflektierenden Farben gestrichen werden.
Gibt es Möglichkeiten, die nächtlichen Blinklichter zu reduzieren?
Blinklicht an einer Windenergieanlage, Foto: J. Mai/Forum Energiedialog
Moderne Windenergieanlagen müssen als Luftfahrthindernisse erkennbar und mit Blinklichtern ausgestattet sein. Ab 2025 dürfen die Anlagen jedoch nicht mehr dauerhaft blinken, sondern müssen mit einer bedarfsgesteuerter Nachtkennzeichnung ausgerüstet sein. Das heißt, sie blinken nur noch, wenn sich ein Flugzeug nähert.