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Ehrenbürger

Die Würdigung als Ehrenbürger/in, deren Ursprünge rund zwei Jahrhunderte in die Vergangenheit zurückreichen, ist heute die höchste Auszeichnung einer Kommune für außerordentliche Verdienste um das Gemeinwohl. Sie wird vom Gemeinderat verliehen und gilt auf Lebenszeit der damit geehrten Persönlichkeit, die sich in herausragender Weise um die Bürger/-innen oder um das Ansehen des Ortes verdient gemacht hat.

Verstorbene Ehrenbürger werden aus dokumentarischen Zwecken weiterhin in der Liste früher verliehener Würden beschrieben und porträtiert. Stets sind Ehrenbürgerschaften ein zeitbedingter Ausdruck der jeweiligen Epoche, in der eine solche Auszeichnung stattgefunden hat. Deshalb können sich immer wieder auch Spannungsfelder ergeben zwischen der früheren Ehrung einer Person und späteren, sich wandelnden Neubewertungen ihres ursprünglich als verdienstwürdig erachteten historischen Wirkens.