Ehrenbürger
Die Würdigung als Ehrenbürger oder Ehrenbürgerin, deren Ursprünge rund zwei Jahrhunderte in die Vergangenheit zurückreichen, ist heute die höchste Auszeichnung einer Kommune für außerordentliche Verdienste um das Gemeinwohl. Sie wird vom Gemeinderat verliehen und gilt auf Lebenszeit der damit geehrten Persönlichkeit, die sich in herausragender Weise um die Bürgerinnen und Bürger oder um das Ansehen des Ortes verdient gemacht hat.
















