Ehrenbürger
Die Würdigung als Ehrenbürger/in, deren Ursprünge rund zwei Jahrhunderte in die Vergangenheit zurückreichen, ist heute die höchste Auszeichnung einer Kommune für außerordentliche Verdienste um das Gemeinwohl. Sie wird vom Gemeinderat verliehen und gilt auf Lebenszeit der damit geehrten Persönlichkeit, die sich in herausragender Weise um die Bürger/-innen oder um das Ansehen des Ortes verdient gemacht hat.
















