Erhöhung der Elternbeiträge für die Kindergärten

Gemeinderat beschließt mehrheitlich Erhöhung der Elternbeiträge für die Kindergärten.

Der Gemeinderat der Stadt Bruchsal hat in seiner vergangenen Sitzung die Erhöhung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2026/2027 mehrheitlich beschlossen. So werden vom 1. September 2026 an der Krippenbeitragssatz (U3) um 5,5 Prozent und die Beiträge für Kinder über 3 Jahren (Ü3) um 4,5 Prozent angehoben.
Hintergrund für diese Entscheidung sind die stetigen Steigerungen der Betriebskosten der Kinderbetreuungseinrichtungen, die sich vor allem durch Tarifsteigerungen und allgemeine Kostensteigerungen ergeben. Nach wie vor werden diese Kosten durch die Stadt (47,3 Prozent), das Land (FAG Zuweisungen 31,2 Prozent), Elternbeiträge (18,5 Prozent) und einen Defizitanteil der Träger (drei Prozent) gedeckt.
Die Verträge mit den Trägern der Bruchsaler Kindergärten über den Betrieb und die Förderung der Kindertageseinrichtungen sehen zudem vor, dass mindestens 20 Prozent der Betriebskosten der Einrichtungen, der sogenannte Deckungsbeitrag, durch Elternbeiträge abgedeckt werden sollen. Dies entspricht auch den Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände (Städte- und Gemeindetag). Um sich diesem Ziel anzunähern, wurden die Beiträge deshalb in Bruchsal in den vergangenen Jahren regelmäßig angepasst, zuletzt am 1. September 2025. Diese prozentualen Anpassungen erfolgten immer in Anlehnung an die Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände. Jedoch konnte bis heute keine 20-prozentige Deckung in Bruchsal erreicht werden. Auch in diesem Kontext ist die aktuelle Erhöhung der Elternbeiträge zu sehen.
Die jetzt vom Gemeinderat beschlossene Erhöhung von 4,5 Prozent für Kinder ab 3 Jahren (Ü3) entspricht den aktuellen Empfehlungen der Landesverbände. Bei der kostenintensiven Kleinkindbetreuung (Kinder 0 bis 3 Jahren/U3) mussten die Empfehlungen der Landesverbände aufgrund des niedrigen Deckungsbeitrages (teilweise unter 15 Prozent) und der sich weiter verschlechternden Haushaltslage der Stadt Bruchsal um einen Prozentpunkt, auf 5,5 Prozent, erhöht werden.
Eltern in prekärer wirtschaftlicher Lage sind von den Erhöhungen nur bedingt betroffen. Diesen werden durch die Verwaltung Informationen über entsprechende Unterstützungsmöglichkeiten (wie wirtschaftliche Jugendhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen des Bundes- und Teilhabepaketes) zur Verfügung gestellt.