Bauanträge ab Oktober 2026 nur noch online

Digitalisierung im Bauwesen: Bauanträge nur noch online über das ViBa-Portal

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Der Prozess der Baugenehmigung wird moderner, schneller und papierlos. Ab dem 1. Oktober 2026 stellt die Baurechtsbehörde die Annahme von Bauanträgen und weiteren Antragsstrecken vollständig um: Anträge können ab diesem Zeitpunkt ausschließlich in digitaler Form über das Portal „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa) eingereicht werden. Dies sind neben dem Baugenehmigungsverfahren, das Kenntnisgabeverfahren, die Bauvoranfrage, Abweichungsanträge und Abgeschlossenheitsbescheinigungen.

Mit diesem Schritt verabschiedet sich die Verwaltung von den bisher üblichen „Papierbergen“. Die Umstellung resultiert unter anderem aus den aktualisierten gesetzlichen Vorgaben der Landesbauordnung (LBO) Baden-Württemberg. Diese schreibt die digitale Einreichung verpflichtend vor, um die Verwaltungsabläufe landesweit zu vereinheitlichen und zu beschleunigen.

Was ändert sich für Bauherrinnen und Bauherren?
Ab dem Stichtag im Oktober ist die Einreichung in Papierform nicht mehr möglich. Für Bürger sowie Architekten bedeutet dies:
- Zentrale Plattform: Alle im baurechtlichen Verfahren erforderlichen Unterlagen werden über das ViBa-Portal des Landes hochgeladen.
- Schnelligkeit: Postwege entfallen komplett und die Kommunikation zwischen Behörde und Entwurfsverfassern erfolgt direkt über das Portal.

Rechtlicher Hintergrund
Die rechtliche Grundlage bildet die umfassende Digitalisierungsoffensive des Landes. Gemäß den Bestimmungen der LBO und der Verfahrensverordnung (LBOVVO) sind die unteren Baurechtsbehörden dazu verpflichtet, das digitale Verfahren als Standard zu etablieren. Ziel ist es, die Effizienz im Baugenehmigungsverfahren zu steigern und den Ressourcenverbrauch zu senken. Für bisher noch nicht vom VIBA-Portal angebotene Antragsstrecken wie z.B. denkmalschutzrechtliche Verfahren bleibt weiterhin der digitale Übertragungsweg via E-Mail.

Unterstützung beim Umstieg
„Wir sind uns bewusst, dass dies eine Umstellung bedeutet, doch die Vorteile überwiegen deutlich“, so der Leiter der Baurechtsbehörde. „Das VIBA-Portal ist intuitiv gestaltet und führt Schritt für Schritt durch den Antragsprozess.“
Bauherren werden gebeten, sich frühzeitig mit den technischen Voraussetzungen (wie z. B. dem Unternehmenskonto oder der Bund-ID zur Identifizierung) vertraut zu machen. Weitere Informationen sowie der Link zum Portal finden sich auf der offiziellen Webseite der Verwaltung unter www.bruchsal.de. Allgemeine Informationen und Hinweise finden Sie auch auf der Seite des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg www.bautheländ.de.