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Leistungen

Befahren der Fußgängerzone

Bewohner, Betriebe, Garageninhaber oder Hausbesitzer in der Fußgängerzone erhalten auf Anfrage eine Ausnahmegenehmigung, damit sie die Fußgängerzone auch außerhalb der Lieferzeiten befahren dürfen.

Es ist nur das Befahren (mit Schrittgeschwindigkeit) und das Be- und Entladen erlaubt. Das Parken ist nicht gestattet.

Eine Fahrerlaubnis ist in besonderen Fällen auch für Lieferanten, Paketdienste oder bei Baustellen möglich.

Der Kübelmarkt ist durch Beschilderung gesperrt und nur während der Geschäftszeiten von 07 – 18 Uhr frei befahrbar. Die Genehmigung berechtigt sowohl zum Befahren des Kübelmarktes als auch der Fußgängerzone. Da Teile der Fußgängerzone über den Kübelmarkt erreichbar sind gelten für beide Bereiche die gleichen Regeln.

Teile der Fußgängerzone und der Kübelmarkt sind mit versenkbaren Pollern versenkbaren Pollern ausgestattet.
Zum Befahren außerhalb der Öffnungszeiten können die Poller per Handyöffnung oder Handsender heruntergefahren werden.
Die Polleröffnung kann mit dem Formular ebenfalls beantragt werden.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

-

Verfahrensablauf

Die Ausnahmegenehmigung kann persönlich oder per Formular bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden. Die jeweilige Berechtigung ist zu belegen.

Fristen

-

Erforderliche Unterlagen

Fahrzeugschein (nur beim Erstantrag oder Kennzeichenwechsel)

Kosten

Bewohner, Betriebe, Garageninhaber, Hausbesitzer in der Fußgängerzone:
Kostenlos für jeweils drei Jahre

Lieferanten oder Paketdienste:
100 Euro für ein Jahr

Handsender für Versenkbare Poller:
45 €

Freigabevermerk

Stadt Bruchsal 22.06.2023