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Leistungen

Parkgenehmigungen für Betriebe

Betriebe ohne eigene Parkmöglichkeiten in den Randbereichen der Innenstadt können eine Parkkarte in der/den nächsten Parkscheibenzone/n erhalten. Die Parkgenehmigung soll es ermöglichen, wenigstens ein Fahrzeug in der Nähe des Betriebssitzes für Beschaffungen oder den erforderlichen Außendienst bereitzuhalten. Mehrere rechtlich eigenständige Unternehmer mit gleichen Räumen bzw. gleichem Büro gelten als ein Betrieb im Sinne dieser Regelung.

Außerdem müssen in den betreffenden Parkscheibenzonen in der Regel freie Stellplätze vorhanden sein. Dies wird regelmäßig überprüft. Im Zentrum von Bruchsal war diese Bedingung zuletzt meist nicht mehr erfüllt, so dass Genehmigungen höchstens in den Randbereichen und den Stadtteilen möglich sind.

Die Parkgenehmigung für Betriebe enthält kein bestimmtes Kennzeichen. Es kann sie nutzen, wer die Parkkarte gerade am dringendsten benötigt. Die Genehmigung muss jährlich neu beantragt werden.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Es gibt in unmittelbarer Nähe eine Parkscheibenzone in der es in der Regel auch freie Stellplätze gibt. Der Betrieb verfügt über keine eigenen Stellplätze.

Verfahrensablauf

Es ist ein förmlicher Antrag an die Straßenverkehrsbehörde zu stellen.

 

Fristen

-

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

100 Euro/Jahr

Freigabevermerk

Stadt Bruchsal 22.06.2023