Weihnachtswunschaktion
für Kinder aus Bruchsal, Büchenau, Heidelsheim, Helmsheim, Obergrombach und Untergrombach
Wie in den letzen Jahren findet auch 2026 eine Weihnachtswunsch-Aktion statt. In dieser Aktion geht es darum, den Bruchsaler Kindern, deren Eltern es finanziell nicht so gut geht, eine kleine Freude mit einem Geschenk zu Weihnachten zu machen.
Die Kinder müssen am 6. November 2026 jünger als 15 Jahre sein. Kinder ab dem 15. Geburtstag können nicht teilnehmen.
WER kann den Wunschzettel ausfüllen?
Alle Eltern in Bruchsal, die Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen erhalten und Kinder bis 15 Jahren haben.
WIE kann ich mir für mein Kind ein Geschenk wünschen?
• Fülle den Wunschzettel über den QR-Code aus.
• Wir müssen den Wunschzettel bis zum 6. November erhalten.
• Bitte schicke zusammen mit dem Wunschzettel einen Scan oder ein Foto deines gültigen Bescheids mit. Zum Beispiel: Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
• Der Wunsch darf höchstens 20 Euro kosten. Angebote gelten leider nicht. Gutscheine können nicht gewünscht werden.
• Ist der Wunsch teurer als 20 Euro oder handelt es sich um einen Gutschein, können wir den Wunschzettel nicht berücksichtigen.
Hier finden Sie den Wunschzettel:
Link zum Wunschzettel
So können Sie einen Wunsch erfüllen
Weihnachten verbinden wir alle mit strahlenden Kinderaugen und mit schenken und beschenkt werden. Mit der Weihnachtswunschaktion kann jedes Kind, das in schwierigen finanziellen Verhältnissen aufwächst, in Bruchsal ein Geschenk erhalten.
Ab dem 13. November werden wir die anonymisieren Wünsche der Bruchsaler Kinder an dieser Stele online stellen.
Wenn Sie einen Wunsch erfüllt haben ...
Bei Rückfragen wenden Sie sich an das Amt für Familie und Soziales (E-Mail: weihnachtswunschaktion@bruchsal.de; Telefon: 07251 / 79-5851, Fax: 07251 / 79-115851).

