Was benötige ich zur An-, Um- oder Abmeldung eines Wohnsitzes?
Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden. Auch bei einer Ummeldung innerhalb des gleichen Wohnortes oder einer Abmeldung, muss eine Meldung im Einwohnermeldeamt erfolgen. Eine Wohnungsgebermeldung ist bei der Anmeldung verpflichtend vorzulegen.
Für solche Meldungen benötigen Sie einen Termin im Bürgerbüro
Terminvereinbarung
Was bringen Sie mit zum Termin:
- Wohnungsgeberbestätigung
- Pass- oder Ausweis
- Bei Zuzug aus dem Ausland: gegebenenfalls Eheurkunde/Geburtsurkunden der Kinder
Weiterführende Information zum Verfahrensablauf und den benötigen Unterlagen finden Sie hier:
Was benötige ich, um einen Kinderreisepass zu beantragen, zu verlängern oder zu aktualisieren?
Bei der Beantragung eines Kinderreisepasses ist eine persönliche Vorsprache beim Bürgerbüro erforderlich. Mindestens ein Elternteil und das Kind müssen anwesend sein. Sind beide Elternteile sorgeberechtigt benötigen wir die Zustimmung des jeweils nicht anwesenden Elternteils schriftlich und deren Ausweiskopie. Der Kinderreisepass kann bis zum Erreichen des 12. Lebensjahres ausgestellt werden. Er ist ab Beantragungsdatum ein Jahr gültig. Eine Verlängerung kann nur vor Ablauf des bisherigen Kinderreisepasses erfolgen, nach Ablauf muss ein neues Buch erstellt werden.
Für diese Leistung benötigen Sie einen Termin im Bürgerbüro
Terminvereinbarung
Was bringen Sie mit zum Termin:
- Gültiger/bisheriger Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass, bei Erstausstellung die Geburtsurkunde des Kindes
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto. Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein, der Mund muss geschlossen sein.
- Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einer erziehungsberechtigten Person
- Preise: Kinderreisepass 13 Euro, Verlängerung 6 Euro, Reisepass für minderjährige (unter 24 Jahren) 37,50 Euro
- Kein Foto zur Hand? Foto vom Selbstbedienungsterminal - Gebühr 8 Euro
Weiterführende Information zum Verfahrensablauf und den benötigen Unterlagen finden Sie hier:
Hinweis:
Die Wahl des erforderlichen Reisedokuments richtet sich oft nach den aktuellen Einreisebestimmungen des Reiselandes. Informationen zu den Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts.
Wie und Wo beantrage ich eine Meldebescheinigung?
Sie können eine Meldebescheinigung ohne vorherige Terminvereinbarung im Bürgerbüro abholen. Die Gebühr beträgt 9 Euro, bitte bringen Sie Ihren Pass oder Ausweis mit. Wenn Sie eine Meldebescheinigung für eine andere Person benötigen, bringen Sie bitte eine Vollmacht und die jeweilige Pass- oder Ausweiskopie der Betroffenen Person mit.
Wenn eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist, können sie die Zustellung der Meldebescheinigung auf dem Postweg beantragen, hierfür benötigen Sie ein Servicekonto beim Serviceportal Baden-Württemberg, die Bezahlung erfolgt per PayPal!
Sie können eine elektronische Meldebescheinigung über das Serviceportal Baden-Württemberg beantragen, hierfür können Sie sich ein Servicekonto anlegen. Diese Meldebescheinigung ist für Sie kostenlos.
Wie kann ich einen Fischereischein beantragen?
Um einen Fischereischein zu beantragen, benötigen Sie einen Termin im Bürgerbüro oder in einer Verwaltungsstelle.
Terminvereinbarung
Fischereischein beantragen
Wie beantrage ich eine Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen?
Wie beantrage ich eine Melderegisterauskunft?
Eine Auskunft aus dem Melderegister (über eine andere Person), können Sie persönlich im Bürgerbüro oder schriftlich per Post oder per E-Mail beantragen. Bei schriftlicher Beantragung, legen Sie dem Antragsformular bitte einen Zahlungsnachweis (Screenshot der Onlineüberweisung, Kontoauszug oder Verrechnungsscheck) bei.
Wenn Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben. Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt.
Weiterführende Information zum Verfahrensablauf und den benötigten Unterlagen finden Sie hier:
Gebühr:
- einfach Auskunft: 9 Euro
- erweiterte Auskunft: 9 Euro
- Archiv Auskunft: 28 Euro
Was benötige ich zur Gewerbe An-, Um- oder Abmeldung?
Wenn Sie ein Gewerbe betreiben, muss dies im Gewerberegister der Gemeinde in der Ihr Gewerbe seinen Betriebssitz hat, eingetragen werden. Die Anmeldung muss innerhalb von sechs Monaten erfolgen. Die An-, Um- oder Abmeldung eines Gewerbes erfolgt nur auf schriftlichem Weg, hierfür ist keine persönliche Vorsprache erforderlich.
Weiterführende Information zum Verfahrensablauf und den benötigten Unterlagen, finden Sie hier:
Für manche Tätigkeiten muss vorab auch ein Führungszeugnis und/oder ein Gewerbezentralregisterauszug beantragt werden. Dies können Sie ohne Termin im Bürgerbüro beantragen.
Gebühr:
- Gewerbean, -ab, und ummeldung: 28 Euro
Ansprechpartner/-innen: Bei Fragen zur Gründung oder benötigten Unterlagen etc.:
- Ordnungsamt, Abteilung Handel- und Gewerbe,
- IHK Karlsruhe - Lammstraße 13-17, 76133 Karlsruhe, Telefon 0721/174-0, info@karlsruhe.ihk.de
- Handwerkskammer Karlsruhe - Friedrichsplatz 4-5, 76133 Karlsruhe, Telefon 0721/1600 - 126 oder -128 oder -129
Wie beantrage ich eine Gewerberegisterauskunft eine bzw. Gewerbebescheinigung?
Eine einfache Gewerbeauskunft, können sie persönlich im Bürgerbüro oder formlos per Email beantragen. Die Gebühr beträgt 14 Euro für eine einfache Auskunft/Bescheinigung und 17,80 Euro für eine Archivauskunft (Antragsformular).
Weiterführende Information zum Verfahrensablauf und den benötigten Unterlagen, finden Sie hier:
Wie beantrage ich ein Führungszeugnis?
Antragsarten:
- höchstpersönlich im Bürgerbüro
- Online durch Nutzung der eID-Funktion des Personalausweises beim Bundesamt für Justiz
- Schriftlich, per Antrag unter Nennung der Personendaten (Geburtstag, Geburtsname, evtl. abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) und mit amtlich beglaubigter Unterschrift, beim Bürgerbüro.
Gebühr:
13 Euro (Kostenbefreiung zum Beispiel bei Ehrenamtlicher Tätigkeit muss schriftlich nachgewiesen werden)
Es wird zwischen einem einfachen und einem erweiterten Führungszeugnis unterschieden. Sollten Sie ein erweitertes Führungszeugnis benötigen, legen Sie bei Beantragung den entsprechenden Nachweis (zum Beispiel schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers) vor. Soll das Führungszeugnis direkt an eine Behörde gesendet werden? Bitte halten Sie die Empfängeradresse bereit.
Weiterführende Information zum Verfahrensablauf und den benötigen Unterlagen finden Sie hier:
Wie beantrage ich einen Gewerbezentralregisterauszug, für mich als Gewerbetreibenden?
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben.
Die Auskunft dient auch als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, beispielsweise wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (zum Beispiel Gaststättenbetrieb, Makler) oder ein überwachungsbedürftiges Gewerbe (zum Beispiel Handel mit gebrauchten Kraftfahrzeugen, Reisebüro) ausüben möchten.
Oft soll der Gewerbezentralregisterauszug direkt an eine Behörde gesendet werden, bitte halten Sie die Empfängeradresse bereit.
Antragsarten:
- höchstpersönlich im Bürgerbüro
- Online durch Nutzung der eID-Funktion des Personalausweises beim Bundesamt für Justiz
- Schriftlich, per Antrag unter Nennung der Personendaten (Geburtstag, Geburtsname, eventuell abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) und mit amtlich beglaubigter Unterschrift, beim Bürgerbüro.
Gebühr:
13 Euro
Weiterführende Information zum Verfahrensablauf und den benötigten Unterlagen, finden Sie hier:
Wie beantrage ich ein Gewerbezentralregisterauszug, für meine Firma (juristische Person) ?
Sie können als Geschäftsführer einen Gewerbezentralregisterauszug für Ihre Firma (juristische Person) beantragen. Bitte halten Sie hierfür einen aktuellen Handelsregisterauszug bereit.
Oft soll der Gewerbezentralregisterauszug direkt an eine Behörde gesendet werden, bitte halten Sie die Empfängeradresse bereit.
Antragsarten:
- höchstpersönlich im Bürgerbüro
Gebühr:
13 Euro
Weiterführende Information zum Verfahrensablauf und den benötigten Unterlagen finden, Sie hier:
Wie melde ich meinen Hund an bzw. ab?
Die Gemeinde/Stadt erhebt Hundesteuer. Die Anmeldung und Abmeldung eines Hundes erfolgt auf schriftlichem Weg. Entsprechende Formulare finden Sie unter nachfolgendem Link.
Ausgefüllte Formulare senden Sie bitte an:
Stadtverwaltung Bruchsal
Stadtkämmerei
Kaiserstraße 66
76646 Bruchsal
oder per E-Mail an stadtkaemmerei@bruchsal.de
Wie beantrage ich eine Auskunftssperre?
Was benötige ich um einen Personalausweis zu beantragen?
Bei der Beantragung eines Personalausweises ist eine persönliche Vorsprache beim Bürgerbüro erforderlich.
Terminvereinbarung
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger/bisheriger Personalausweis oder Reisepass bei Kindern und Jugendlichen: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 1 Jahr). Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein, der Mund muss geschlossen sein.
- Bei Kindern bis 16 Jahren: Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einer erziehungsberechtigten Person
- Antragstellende Person ab 24 Jahren: 37 Euro
- Antragstellende Person unter 24 Jahren: 22,80 Euro
- Kein Foto zur Hand? Foto vom Selbstbedienungsterminal - Gebühr 8 Euro
Weiterführende Information zum Verfahrensablauf und den benötigten Unterlagen, finden Sie hier:
- Personalausweis erstmalig oder nach Ablauf beantragen
- Personalausweis - vorläufigen Personalausweis beantragen
- Personalausweis - Ausstellung wegen Verlust beantragen
- Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung beantragen
- Personalausweis - Ausstellung wegen Namensänderung bei Heirat beantragen
Was benötige ich um einen Reisepass zu beantragen?
Bei der Beantragung eines Reisepasse ist eine persönliche Vorsprache beim Bürgerbüro erforderlich.
Terminvereinbarung
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger/bisheriger Personalausweis oder Reisepass bei Kindern und Jugendlichen: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 1 Jahr). Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein, der Mund muss geschlossen sein.
- Bei Kindern bis 18 Jahre: Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einer erziehungsberechtigten Person
- Antragstellende Person ab 24 Jahren: 60 Euro
- Antragstellende Person unter 24 Jahren: 37,50 Euro
- Kein Foto zur Hand? Foto vom Selbstbedienungsterminal - Gebühr 8 Euro
Weiterführende Information zum Verfahrensablauf und den benötigten Unterlagen, finden Sie hier:
- Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen
- Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen
- Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen
- Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung/Aufhebung Lebenspartnerschaft neu beantragen
- Reisepass - Ausstellung eines Zweitpasses beantragen
- Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen
Hinweis:
Die Wahl des erforderlichen Reisedokuments richtet sich oft nach den aktuellen Einreisebestimmungen des Reiselandes. Informationen zu den Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts.
Wie beantrage ich einen Express Reisepass?
Ein Reisepass kann auch im Expressverfahren erstellt werden. Hierfür ergeben sich zusätzliche Kosten in Höhe von 32 Euro. Der Express Reisepass ist somit nach ca. 3 bis 5 Werktagen abholbereit.
Für die rechtzeitige Lieferung übernimmt das Bürgerbüro jedoch keine Gewähr!
Bei der Beantragung eines Express Reisepasses ist eine persönliche Vorsprache beim Bürgerbüro erforderlich.
Terminvereinbarung
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger/bisheriger Personalausweis oder Reisepass bei Kindern und Jugendlichen: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto (nicht älter als 1 Jahr). Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein, der Mund muss geschlossen sein.
- Bei Kindern bis 18 Jahre: Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einer erziehungsberechtigten Person
- Antragstellende Person ab 24 Jahren: 60 Euro
- Antragstellende Person unter 24 Jahren: 37,50 Euro
- Kein Foto zur Hand? Foto vom Selbstbedienungsterminal - Gebühr 8 Euro
- Expresszuschlag 32 Euro
Weiterführende Information zum Verfahrensablauf und den benötigten Unterlagen, finden Sie hier:
- Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen
- Reisepass - vorläufigen Reisepass beantragen
- Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen
- Reisepass - Ausstellung wegen Namensänderung bei Scheidung/Aufhebung Lebenspartnerschaft neu beantragen
- Reisepass - Ausstellung eines Zweitpasses beantragen
- Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen
Hinweis:
Die Wahl des erforderlichen Reisedokuments richtet sich oft nach den aktuellen Einreisebestimmungen des Reiselandes. Informationen zu den Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts.
Wie beantrage oder verlängere ich einen Kinderreisepass?
Bei der Beantragung eines Kinderreisepasses, ist eine persönliche Vorsprache beim Bürgerbüro erforderlich. Mindestens ein Elternteil und das Kind müssen anwesend sein. Sind beide Elternteile sorgeberechtigt benötigt die Behörde die Zustimmung des jeweils anderen, nicht anwesenden Elternteils, schriftlich inklusive deren Ausweiskopie.
Terminvereinbarung
Der Kinderreisepass kann bis zum Erreichen des 12. Lebensjahres ausgestellt werden. Er ist ab Beantragungsdatum ein Jahr gültig. Eine Verlängerung kann nur vor Ablauf des bisherigen Kinderreisepasses erfolgen, nach Ablauf muss ein neues Buch erstellt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger/bisheriger Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass, bei Erstausstellung die Geburtsurkunde
- Ein aktuelles biometrisches Passfoto. Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein, der Mund muss geschlossen sein.
- Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einer erziehungsberechtigten Person
- Antragstellende Person ab 24 Jahren: 60 Euro
- Antragstellende Person unter 24 Jahren: 37,50 Euro
- Kein Foto zur Hand? Foto vom Selbstbedienungsterminal - Gebühr 8 Euro
Weiterführende Information zum Verfahrensablauf und den benötigten Unterlagen, finden Sie hier:
Hinweis:
Die Wahl des erforderlichen Reisedokuments richtet sich oft nach den aktuellen Einreisebestimmungen des Reiselandes. Informationen zu den Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts.
Wo kann ich eine Fundsache abgeben?
Eine Fundsache können Sie im Bürgerbüro nach vorheriger Terminvereinbarung abgeben. Kleinere Fundgegenstände wie z.B. Geldbeutel, Ausweise, Schlüssel etc. können Sie auch in jeden Briefkasten der Stadtverwaltung werfen, bitte mit Angaben zum Fundort, Funddatum, und wenn gewünscht auch von Ihnen, als Finder/-in.
Terminvereinbarung
Wo kann ich einen Landesfamilienpass beantragen?
Wo kann ich eine Reisegewerbekarte beantragen und was benötige ich dafür?
Für solche Angelegenheiten benötigen Sie einen Termin im Bürgerbüro
Terminvereinbarung
Weiterführende Information zum Verfahrensablauf und den benötigen Unterlagen finden Sie hier:
Ansprechpartner/-innen: Bei Fragen zur Gründung oder benötigten Unterlagen etc.:
- Ordnungsamt, Abteilung Handel- und Gewerbe,
- IHK Karlsruhe - Lammstraße 13-17, 76133 Karlsruhe, Telefon 0721/174-0, info@karlsruhe.ihk.de
- Handwerkskammer Karlsruhe - Friedrichsplatz 4-5, 76133 Karlsruhe, Telefon 0721/1600 - 126 oder -128 oder -129
Wie erhalte ich eine amtliche Beglaubigung bzw. eine Unterschriftsbeglaubigung?
Amtliche Beglaubigungen bis zehn Seiten oder eine amtliche Unterschriftsbeglaubigung können Sie ohne vorherige Terminvereinbarung im Bürgerbüro anfertigen lassen.
Hinweis:
Haben Sie mehr als zehn Seiten zu Beglaubigen, dann vereinbaren Sie bitte einen Termin im Bürgerbüro.
Terminvereinbarung
Wo kann ich eine Tauchberechtigung beantragen?
Ihre Tauchberechtigung beantragen Sie schriftlich für jedes Kalenderjahr neu beim Bürgerbüro. Formulare und Information finden Sie nachfolgend verlinkt, per E-Mail an buergerbuero@bruchsal.de oder einfach online.
Wie buche ich einen Termin im Bürgerbüro?
Bitte folgen Sie dem Link:
Terminvereinbarung
Wie vereinbare ich einen Sperrmülltermin?
Ihren Sperrmülltermin können Sie auch bequem und einfach online buchen. Auf der Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreises Karlsruhe, www.awb-landkreis-karlsruhe.de finden Sie den direkten Pfad zur eigenständigen Sperrmüll Buchung. Nicht nur den Termin können Sie dort ordern, Sie finden auch sämtliche Informationen im Abfall ABC über die verschiedensten Entsorgungswege. Schauen Sie doch einfach mal vorbei.
Kein Internet? Für den Fall dürfen Sie sich gerne auch telefonisch beim Abfallwirtschaftsbetrieb unter 0800 2982030 oder beim Bürgerbüro unter 07251 79 500 melden.
Weitere Information rund um das Thema Müllentsorgung finden Sie auf Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreises Karlsruhe.
Wo finde ich Information zur Bioabfall Sammlung?
Im Landkreis Karlsruhe wird die zusätzliche Bioabfallsammlung von Nahrungs- und Küchenabfällen angeboten.
Weiterführende Information zur Bioabfallsammlung finden Sie auf www.die-biotonne.de.
Meine Mülltonne wurde nicht geleert, was ist zu tun?
Wie beantrage ich die Einbürgerung?
Wie beantrage ich die Einbürgerung!
Ihren Einbürgerungsantrag können Sie ab dem 1. Juli 2024 im Bürgerbüro abgeben.
Mit dem untenstehenden Link können Sie künftig einen Termin zur Abgabe Ihres Antrages beim Bürgerbüro der Stadt Bruchsal buchen..
Fragen rund um das Thema Einbürgerung (Voraussetzungen, Antrag, erforderliche Unterlagen usw.) beantwortet Ihnen die zuständige Einbürgerungsbehörde (Einbuergerung@landratsamt-Karlsruhe.de) des Landratsamt Karlsruhe .
Das Bürgerbüro kann diese Auskünfte nicht erteilen und ist lediglich für die Annahme und Weiterleitung Ihres Antrages zuständig!
Buchen Sie Ihren Termin unter Terminvereinbarung.
Unser Tipp!
Kein Passbild zur Hand oder keine Zeit für einen Termin beim Fotograf? Nutzen Sie gerne unser Selbstbedienungsterminal (SST) für die Passfoto Erstellung. Es wird eine Gebühr in Höhe von 8 Euro erhoben. Bitte beachten Sie, dass das Bild nur digital erstellt wird, Sie erhalten keinen Ausdruck des Bildes.