Immobilienverkäufe der Stadt Bruchsal
Die Ausschreibung der einzelnen Objekte erfolgt jeweils freibleibend. Die Stadt Bruchsal behält sich vor, dass die Entscheidung des Gemeinderats über die Vergabe des jeweiligen Grundstücks unabhängig vom Ergebnis der Ausschreibung getroffen wird. Interessenten können beim Amt für Liegenschaften und Geoinformation, Rathaus an der Luisenstraße 13, 76646 Bruchsal weitere Informationen anfordern (unter Angabe der kompletten Anschrift auch per E-Mail bei LGA@bruchsal.de und ihre schriftlichen Gebote/Bewerbungen abgeben.
Immobilien
Zur Zeit liegen keine Angebote vor.
Wohnbaugrundstücke
Wohnbaugrundstücke werden zur Zeit nicht angeboten.
Baulandmodell
Im Rahmen des Projekts „Kinderfreundliches Bruchsal“ wurde das Baulandmodell zur Förderung von Familien mit Kindern geschaffen. Hierbei sollen Familien mit Kindern die Möglichkeit erhalten, Erbbaurechtsverträge zu vergünstigten Konditionen abzuschließen. Für eine detaillierte Auskunft zum Baulandmodell und zu allen Fragen „rund um den Erwerb eines städtischen Grundstücks“ können Sie sich gern direkt an die Mitarbeiter des Amts für Liegenschaften und Geoinformation wenden.
Gewerbegrundstücke
Bruchsal verfügt über eine hervorragende Verkehrsanbindung; direkt an der Autobahn A5 gelegen mit Anschluss an verschiedene Bundesstraßen sowie dem Eisenbahnknotenpunkt mit IC-/ IR-Anbindung. Bruchsal ist ein idealer Standort für kleine, mittelständische und weltweit agierende Unternehmen.
Die Ausschreibung der einzelnen Objekte erfolgt jeweils freibleibend. Die Stadt Bruchsal behält sich vor, dass die Entscheidung des Gemeinderats über die Vergabe des jeweiligen Grundstücks unabhängig vom Ergebnis der Ausschreibung getroffen wird. Interessenten können beim Amt für Liegenschaften und Geoinformation, Rathaus an der Luisenstraße 13, 76646 Bruchsal weitere Informationen anfordern (unter Angabe der kompletten Anschrift auch per E-Mail bei guenther.heneka@bruchsal.de) und ihre schriftlichen Bewerbungen abgeben.
Zum Erwerb von interessanten Gewerbeflächen verschiedenster Größen können Sie sich direkt an die Mitarbeiter der Abteilung Liegenschaften und Bodenordnung wenden.
Grundsätzlicher Hinweis
Die Entscheidung über die Vergabe von städtischen Grundstücken obliegt dem Gemeinderat.