Bodenrichtwerte
Nach § 195 des Baugesetzbuches (BauGB) ist jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, von der beurkundenden Stelle in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden. Der Gutachterausschuss bedient sich einer Geschäftsstelle gutachterausschuss@bruchsal.de. Bei ihr wird u.a. die Kaufpreissammlung geführt. Aufgrund dieser Kaufpreissammlung werden gemäß § 196 BauGB in Verbindung mit der Gutachterausschussverordnung jeweils zum Ende eines jeden geraden Kalenderjahres für das Gemeindegebiet durchschnittliche Lagewerte für den Boden (Bodenrichtwerte) ermittelt. Die Bodenrichtwerte sind in der Gemeinde bekannt zu geben sowie dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen.
Der Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2019 die Bodenrichtwerte für die Stadt Bruchsal festgelegt.
Den Grundstücksmarktbericht können Sie sich hier (32 KB) im pdf-Format herunterladen.
Die Richtwerte können Sie auch über unser Geoportal abrufen.
Weiterführende Links
Antrag auf Erstellung eines Auszugs aus der Richtwertkarte
Antrag auf Erstattung eines Verkehrswertgutachtens