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Leistungen

Hausentwässerung

Was ist zu tun bei einer nicht funktionierenden Hausentwässerung?

Leistungsdetails

Verfahrensablauf

  1. Kanalreinigungsfirma bestellen (siehe Gelbe Seiten unter „Kanalreinigung“). Die zu beauftragende Firma muss in der Lage sein, den Kanal zu reinigen und bei Schadensfall (Rohrbruch) die genaue Lage des Schadens festzustellen (mittels TV-Befahrung).
  2. Wird bei der Befahrung festgestellt, dass es sich um einen Kanalschaden auf städtischem Gelände (Rohrbruch) handelt, ist eine Beweissicherung vorzunehmen: Die Dokumentation des Schadens auf städtischem Gelände ist für die Abgabe des Schadenfalls an den Abwasserbetrieb Bruchsal erforderlich. Der Abwasserbetrieb veranlasst die Reparatur des Schadens auf öffentlichem Gelände. Sind dem Eigentümer Kosten entstanden, werden diese vom Abwasserbetrieb erstattet.
    Ausgenommen von einer Kostenübernahme für Schäden auf öffentlichem Gelände durch den Abwasserbetrieb sind Reparaturkosten für Hauskontrollschächte, die sich auf städtischem Gelände befinden einschließlich der Zuleitung bis zur Grundstücksgrenze. 

  3. Bei Verstopfung (ohne nachgewiesenen Schaden am Kanal auf städtischem Gelände, der diese Verstopfung verursacht haben könnte) geht das Herstellen der Funktionsfähigkeit der gesamten Anschlussleitung (bis zum Hauptkanal) auf Kosten des Eigentümers (Verursacherprinzip). Ebenso bei einem Rohrschaden auf privatem Gelände oder Leitungen die vom Grundstückseigentümer auf öffentlichem Gelände verlegt worden sind (z.B. Fallleitungen oder zusätzliche Grundstücksanschlüsse).

 

Freigabevermerk

09.04.2015