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Leistungen

Foodtruckstand beantragen

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Zuständige Stelle

das Stadtmarketing Bruchsal

das Ordnungsamt - Abteilung II (Verkehr und Ordnungswidrigkeiten)

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • eine gültige Reisegewerbekarte
  • der Foodtruck darf kein Ergänzungsangebot zur ansässigen Gastronomie darstellen
  • die Einhaltung sämtlicher Hygiene-, Lebensmittel- und Ordnungsvorgaben

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle (Stadtmarketing) beantragen.

Das Stadtmarketing führt eine Geeignetheitsprüfung durch.

Eine Genehmigung erfolgt durch das Ordnungsamt.

Fristen

Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor Aufstellen des Foodtrucks gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültige Reisegewerbekarte
  • Bilder des Verkaufswagens (innen und außen)

Kosten

  • Verwaltungsgebühr
  • Sondernutzungsgebühr

Hinweise

  • Wünsche für bestimmte Standplätze werden nach Verfügbarkeit und brandschutzrechtlichen Bestimmungen berücksichtigt.
  • Es werden maximal drei aufeinanderfolgende Monate am Stück genehmigt.
  • Das Befahren der Fußgängerzone ist für den Auf- und Abbau des Standes mit Schritttempo gestattet. Am Stand darf nur gehalten werden, so lange das für den Auf- und Abbau unbedingt nötig ist. Das dauerhafte Abstellen des Fahrzeuges am Standplatz ist nicht gestattet.
    Falls im Rahmen des Standes ein Fahrzeug vor Ort parken soll, muss dies ausdrücklich beantragt und begründet werden.
  • Vor einer Wahl haben Wahlkampfstände Vorrang. Andere Stände können an den letzten acht Samstagen vor einer Wahl nicht oder erst kurzfristig zuvor genehmigt werden.

Rechtsgrundlage

Die Genehmigung wird gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 Straßengesetz Baden-Württemberg auf Widerruf erteilt. Änderungen sind vorab von der Straßenverkehrsbehörde zu genehmigen. Die Genehmigung verliert ihre Gültigkeit, sollten Änderungen ohne vorherige Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde vorgenommen werden.

Freigabevermerk

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