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Leistungen

Verkehrsordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr anzeigen

Ordnungswidrigkeit anzeigen.

Zuständige Stelle

Bußgeldstelle der Stadt Bruchsal

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Verfahrensablauf

Unter folgendem Formular könne Sie eine Ordnungswidrigkeit anzeigen. Bitte beachten Sie, dass Sie diese Angaben gegebenenfalls vor Gericht bestätigen müssen und gegenüber der angezeigten Person mit Ihren Personalien als Zeuge benannt werden.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

siehe Anzeige

Kosten

Generell keine.

Nach § 105 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit § 469 Strafprozessordnung können die Kosten des Verfahrens und die Auslagen der betroffenen Person der anzeigenden Person auferlegt werden, wenn sie vorsätzlich oder leichtfertig eine unwahre Anzeige erstatten.

Hinweise

keine

Freigabevermerk

Stadt Bruchsal, 08.04.2026