Stadt Bruchsal passt Zeitplan für Windpark "Bruchsal Süd" an

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Aktuell hat sich das Bundeskabinett auf einen Entwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geeinigt. Der Entwurf enthält mehrere Änderungen, die für den Ausbau der Windenergie von Bedeutung sein könnten. Aus diesem Grund geht die Stadt derzeit davon aus, dass eine Ausschreibung für den geplanten Windpark "Bruchsal Süd" im laufenden Jahr nicht mehr vorbereitet werden kann und deshalb auch nicht mehr erfolgen wird.
Welche konkreten Auswirkungen die vorgesehenen Regelungen auf die geplanten Windparks auf der Gemarkung Bruchsal und deren Realisierungschancen haben werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht belastbar bewerten. Darüber hinaus ist derzeit offen, ob die Reformen des EEG das weitere Gesetzgebungsverfahren in dieser Form durchlaufen und letztlich so verabschiedet werden. Schon jetzt haben die kommunalen Spitzenverbände in einer gemeinsamen Erklärung zu einzelnen Paragraphen ein klares Veto eingelegt.
Vor diesem Hintergrund wird die Stadt Bruchsal das Gesetzgebungsverfahren und die weiteren Entscheidungen zur Ausgestaltung des EEG und des sogenannten Netzpakets aufmerksam verfolgen. Erst wenn die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien hinreichend konkretisiert sind, können die Auswirkungen auf die in Bruchsal geplanten Vorhaben wie eine erneute Ausschreibung für den Windpark „Bruchsal Süd“ verlässlich eingeschätzt werden.
Unabhängig davon hält die Stadt an ihrem grundsätzlichen Ziel fest, den Ausbau der erneuerbaren Energien verantwortungsvoll voranzutreiben. Die Nutzung der Windenergie bleibt ein wichtiger Baustein, um einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele des Landes Baden-Württemberg zu leisten.
Zum Hintergrund
Die Stadt Bruchsal führte auf Grundlage eines Gemeinderatsbeschlusses als Poolinggemeinschaft zusammen mit privaten Eigentümern/-innen im Sommer 2025 eine Ausschreibung für den Windpark „Bruchsal Süd“ durch. Anschließend wurden von August bis Dezember 2025 Vertragsverhandlungen mit dem erstplatzierten Bieter geführt. Parallel zu den Verhandlungen fand am 14. Dezember 2025 ein Bürgerentscheid statt, bei dem sich die Mehrheit der Bruchsaler Bürger/-innen für das bisherige Vorgehen aussprach. Kurz vor dem geplanten Vertragsabschluss und unmittelbar vor dem Bürgerentscheid zog der erstplatzierte Bieter sein Interesse am Windpark „Bruchsal Süd“ zurück. Dafür nannte er betriebswirtschaftliche Gründe, da die Ausgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) für den Zeitraum ab 2027 noch nicht abschließend geklärt sei.