Raumverträglichkeitsprüfung für die Gütertrasse MA-KA

Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung für die Gütertrasse Mannheim-Karlsruhe

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Am 20. April 2026 hat die DB InfraGO AG die Durchführung der Raumverträglichkeitsprüfung für die Vorzugsvariante R4 der Gütertrasse Mannheim-Karlsruhe (Projekt NBS/ABS Mannheim – Karlsruhe) beim Regierungspräsidium Karlsruhe beantragt.
Eine Raumverträglichkeitsprüfung ist ein Verfahren, mit dem geprüft werden soll, ob bei einem Vorhaben, hier der Bau der Gütertrasse in der Variante R4, Konflikte mit anderen Nutzungen des Raums entstehen. Konflikte können zum Beispiel die nicht Einhaltung von Lärmschutzvorschriften oder geplante Bebauungen in Naturschutzgebieten sein.
Die bevorzugte Variante R4 verläuft von Norden her zunächst parallel zur bestehenden Bahnstrecke Mannheim/Graben-Neudorf. Vor Graben-Neudorf wird sie parallel zur Schnellbahnstrecke Richtung Stuttgart an Hambrücken vorbei zur A5 geleitet. Von hier geht es parallel zur Autobahn nach Karlsruhe. Die neue Gütertrasse entlang der A5 führt damit auch unmittelbar an Büchenau und Untergrombach vorbei.
Aktuell ist vorgesehen, dass die Trasse bei Bruchsal westlich der Autobahn verläuft und damit auf Büchenauer Seite. Hier befindet sich auch der Baggersee „Alte Allmend“ - eng an der Autobahn gelegen. Nach ersten Einschätzungen der Bahn ist hier eine technische Lösung möglich, um genügend Platz zwischen Autobahn und Baggersee zu schaffen. Als Lärmschutz sind zum jetzigen Planungsstand Lärmschutzwände angedacht, die sowohl Büchenau als auch Untergrombach vor dem Bahnlärm schützen sollen.
Nun haben Sie die Gelegenheit zum Projekt beim Regierungspräsidium Stellung zu nehmen. Die Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung und die Verfahrensunterlagen zur Raumverträglichkeitsprüfung stehen Ihnen auf unserer Website unter www.bruchsal.de/guetertrasse und auf der Website des Regierungspräsidiums (rpk.baden-wuerttemberg.de) zur Verfügung. Das Formular für die Stellungnahmen finden Sie hier: https://rpk.baden-wuerttemberg.de/abt2/referat-21-raumordnung-baurecht-denkmalschutz/rov-zav/formular/
Die eingereichten Verfahrensunterlagen werden vom 1. Juni bis einschließlich 19. Juli 2026 auf der Website des Regierungspräsidiums veröffentlicht, auf der städtischen Website können Sie die Unterlagen bis zum Ablauf der Frist einsehen. Die Frist zur Abgabe Ihrer Stellungnahmen beim Regierungspräsidium ist der 31. Juli 2026.
Die Stadt Bruchsal wird ebenfalls eine Stellungnahme vorbereiten und den betroffenen Ortschaftsräten in Büchenau und Untergrombach sowie mit dem Gemeinderat in den jeweiligen Sitzungen im Juli zum Beschluss und zur Freigabe vorlegen.
Pressemitteilung der