Oberbürgermeister/-innen Wahl 2025
Sven Weigt zum Oberbürgermeister gewählt
Der neue Oberbürgermeister von Bruchsal ist Sven Weigt. Er wurde bei der Stichwahl am 27. Juli mit 54,47 Prozent der abgegebenen, gültigen Stimmen (das sind 8089 Stimmen) gewählt. Die Wahlbeteiligung lag bei 42,92 Prozent. Damit sind 14.928 der 34.779 Wahlberechtigten zur Wahlurne gegangen, beziehungsweise haben die Möglichkeit der Briefwahl genutzt. 14.851 der abgegebenen Stimmen waren gültig. Auf den zweiten Kandidaten, Helge Viehweg, entfielen 45,53 Prozent der Stimmen (6.762 Stimmen).
Schon am 13. Juli waren die Bruchsaler Bürger/-innen aufgerufen, an die Wahlurnen zu gehen, um einen neue/-n Oberbürgermeister/-in zu wählen. Insgesamt hatten sich fünf Kandidierende um das Amt des Stadtoberhaupts beworben. Die amtierende Oberbürgermeisterin stand für eine weitere, dritte Amtszeit nicht zur Verfügung. Im ersten Wahlgang konnte keiner der fünf Bewerber/-in die absolute Mehrheit erreichen. Die Stichwahl am 27. Juli wurde notwendig. Dafür standen mit Sven Weigt und Helge Viehweg die beiden Kandidaten zur Wahl, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten hatten.
Schon vor Schließung der Wahllokale um 18 Uhr hatten sich am Wahlsonntag zahlreiche interessierte Bürger/-innen auf dem Marktplatz eingefunden. Mit Spannung verfolgten sie die Präsentation der vorläufigen Ergebnisse der ersten Auszählungen auf dem großen Bildschirm auf dem Marktplatz und im Foyer des Rathauses. Um 20 Uhr kam der Gemeindewahlausschuss zusammen und stellte das amtliche Endergebnis fest. Es wurde von Oberbürgermeisterin Cornelia Petzold-Schick, der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, auf der Bühne vor dem Rathaus verkündet. Anschließend wurde dem frisch gewählten Oberbürgermeister Sven Weigt offiziell der zuvor von der Bruchsaler Feuerwehr gestellte Oberbürgermeisterbaum übergeben. Umrahmt wurde die Verkündung des Wahlergebnisses durch die Fahnenschwinger aus Heidelsheim, den Fanfarenzug Bruchsal und die Stadtkapelle.
Die Amtszeit von Cornelia Petzold-Schick endet am 30. September. Ihre offizielle Verabschiedung erfolgt am 5. Oktober. Die Vereidigung des neuen Oberbürgermeisters findet am 6. Oktober im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung statt.
Pressemitteilung zur Stichwahl am 27. Juli
- Stichwahl am 27. Juli (79 KB)
Sven Weigt und Helge Viehweg gehen in die Stichwahl am 27. Juli
Hier finden Sie die Wahlergebnisse
Wahllokalübersicht
FAQ Oberbürgermeister/-innen Wahl + Stichwahl
Wann findet die Oberbürgermeisterwahl / wann findet die Stichwahl statt?
Nach § 47 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) muss die Oberbürgermeisterwahl frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Ablauf der Amtszeit durchgeführt werden.Die Amtszeit der Oberbürgermeisterin Cornelia Petzold-Schick endet am 30. September 2025.Der Gemeinderat der Stadt Bruchsal hat die Wahl auf den Sonntag, 13. Juli 2025, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl auf den Sonntag, 27. Juli 2025 festgelegt.
Wer ist in Bruchsal wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind nach §12 Abs. 1 GemO Bürger/-innen der Gemeinde
Bürger/-innen der Gemeinde sind:
Deutsche im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz oder
Bürger/-innen eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union (Unionsbürger)
die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und
seit mindestens drei Monaten in Bruchsal wohnen
Ausnahmeregelung für Rückkehrer/-innen, die durch Wegzug aus Bruchsal ihr
Bürgerrecht verloren haben, aber vor Ablauf von drei Jahren wieder nach Bruchsal zugezogen sind.
Ebenso haben Personen (auf Antrag) das Wahlrecht, die Deutsche oder Unionsbürger/-innen sind, das 16. Lebensjahr vollendet haben
in keiner Gemeinde in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben (Wohnungslose) und
sich seit mindestens drei Monaten in Bruchsal gewöhnlich aufhalten.
Welche Kandidaten können im Fall einer Stichwahl gewählt werden?
Im Falle einer Stichwahl entscheidet sich die Oberbürgermeisterwahl zwischen den beiden Kandidaten, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen für sich gewinnen konnten.
Nach dem Wahlergebnis vom 13. Juli 2025 steht fest, dass es zu einer Stichwahl am 27. Juli 2025 kommt.
Auf dem Stimmzettel werden Helge Viehweg sowie Sven Weigt abgedruckt. Die Möglichkeit über eine freie Zeile andere wählbare Personen zu nennen, gibt es bei der Stichwahl nicht.
Wer steht in welcher Reihenfolge auf dem Stimmzettel?
Der Gemeindewahlausschuss entschied in öffentlicher Sitzung am 17. Juni 2025 über die Zulassung der Bewerber/-innen.
In dieser Sitzung hat der Gemeindewahlausschuss die Reihenfolge der Bewerber/-innen auf dem Stimmzettel festgelegt. Die Reihenfolge der gleichzeitig eingegangenen Bewerbungen wurde per Losverfahren bestimmt.
Die Sitzung ergab für den ersten Wahlgang folgende Reihenfolge auf dem Stimmzettel:
1 – Viehweg, Helge
2 – Dammert, Tobias
3 – Weigt, Sven
4 – Bolat, Endercan
5 – Schulz, Vanessa
Zur Stichwahl werden auf dem Stimmzettel die beiden Bewerber/-innen mit den meisten Stimmen aus der Erstwahl aufgeführt. Die Reihenfolge bleibt wie zur Erstwahl bestehen.
Ich möchte bei der Stichwahl meine Stimme per Briefwahl abgeben. Wie kann ich einen Antrag stellen?
Wer im Briefwahlantrag beide Wahlen – Haupt- und Stichwahl – angekreuzt hat, muss nichts weiter veranlassen. Der Briefwahlantrag gilt auch für die Stichwahl als gestellt und ist im Bürgerbüro gespeichert. Der Wähler/ die Wählerin erhält automatisch voraussichtlich bis Ende der KW 29 (17./18. Juli) die Briefwahlunterlagen durch die Deutsche Post an die angegebene Wohnanschrift zugestellt.
Wer im ersten Wahlgang an der Urne gewählt, bei der Stichwahl aber seine Stimme per Brief abgeben möchte, kann Briefwahlunterlagen
- über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung
- die Homepage der Stadt Bruchsal
- per E-Mail an briefwahl@bruchsal.de
- Fax oder persönlich
im Bürgerbüro und den Verwaltungsstellen beantragen und auch abholen.
Auch eine Stimmabgabe direkt vor Ort in der Wahlkabine ist dann möglich.
Ich bin mir nicht mehr sicher ob ich auf meinem Briefwahlantrag auch für eine Stichwahl das Kreuz gesetzt habe. Was kann ich machen?
Wer sein Kreuz für beide Wahlen gesetzt hat erhält bis voraussichtlich Ende der KW 29 (17./18. Juli) die Briefwahlunterlagen automatisch an die angegebene Wohnanschrift zugeschickt.
Von Nachfragen vor Montag, 21.Juli 2025, bitten wir auf Grund des hohen Arbeitsaufkommen abzusehen. Gedulden Sie sich bitte bis Ende der Woche, ob Ihre Wahlunterlagen automatisch per Post kommen.
Wer bis Montag, 21. Juli 2025. keine Unterlagen erhalten hat, kann sich an die Wahlhotline: Die Zahl zur Wahl 0 72 51 / 79-650 wenden. Eine Beantragung ist auch dann noch möglich und rechtzeitig.
Wie lange kann ich noch Briefwahl beantragen?
Wahlberechtigte haben noch bis Freitag den 25. Juli 2025 um 18.00 Uhr die Möglichkeit, einen Antrag auf Briefwahlunterlagen zu stellen.
Die Antragsstellung kann per Email an briefwahl@bruchsal.de, per Fax oder persönlich, bei Vorlage des Personalausweises, im Bürgerbüro und den Verwaltungsstellen erfolgen.
Anträge die noch bis Freitag, 12:00 Uhr, eingehen, für Adressen, die sich innerhalb des Stadtgebiets Bruchsal befinden, werden die Unterlagen noch von städtischen Mitarbeitenenden persönlich eingeworfen. Nach 12:00 Uhr ist es nur noch möglich, die Unterlagen persönlich im Bürgerbüro oder in den Verwaltungsstellen abzuholen.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung am Wahlsonntag, den 27. Juli 2025, haben Wahlberechtigte die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr von einer Vertretungsperson mit Vollmacht in der Wahlzentrale, Rathaus am Otto-Oppenheimer-Platz 5 in Bruchsal abholen zu lassen. Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können.
Ich habe Briefwahlunterlagen beantragt aber bisher nicht erhalten. Was kann ich machen?
Wer die beantragten Briefwahlunterlagen bis Donnerstag, 24. Juli 2025, noch nicht erhalten hat, sollte dringend aktiv werden! Nicht zugegangene Unterlagen können noch bis Samstag, 26. Juli 2025, von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Bürgerbüro der Stadt Bruchsal ersetzt werden. Bitte sprechen Sie hierfür persönlich im Bürgerbüro vor und denken Sie an das Mitbringen eines gültigen Ausweisdokuments.
Ich habe meine Briefwahlunterlagen nicht erhalten. Kann ich am Wahlsonntag meine Stimme dann im Wahllokal abgeben?
Wenn man Briefwahl beantragt hat, aber keine Unterlagen erhalten hat, kann man nicht einfach stattdessen ins Wahllokal zum Wählen gehen. Eine Stimmabgabe im Wahllokal ist dann nicht mehr möglich, da man aufgrund der beantragten Briefwahl im Wählerverzeichnis gesperrt ist.
Sollten Sie also Ihre Briefwahlunterlagen, trotz rechtzeitigem Antrag, bis Donnerstag vor der Wahl noch nicht erhalten haben, nehmen Sie bitte unbedingt Kontakt mit der Wahlhotline
0 72 51/79-650 auf. ,
Wo kann ich meine ausgefüllten Briefwahlunterlagen abgeben / einwerfen?
Von einem Einwurf in die gelben Briefkästen der deutschen Post möchten wir abraten, da hier ein pünktlicher Rücklauf bis zum Wahlsonntag nicht garantiert werden kann.
Die roten Wahlbriefumschläge können jederzeit und auch noch am Wahlsonntag, 27. Juli 2025 bis 18.00 Uhr in die amtlichen Briefkästen der Bruchsaler Rathäuser am
- Rathaus am Marktplatz
- Rathaus am Otto-Oppenheimer-Platz
- Rathaus am Campus 1
- Rathaus am Luisenpark und an
- allen Verwaltungsstellen in den Stadtteilen
eingeworfen werden.
Wie wird gewählt? (Stichwahl)
Die Wahllokale sind am Wahltag zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet. Sie finden Ihr Wahllokal auf der Wahlbenachrichtigung eingedruckt. In Ihrem Wahllokal legen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Ausweis/Pass vor und erhalten, sofern sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, einen Stimmzettel. Es wird in den Wahllokalen ohne Wahlumschlag gewählt. Nur bei der Briefwahl werden die Stimmzettel zum Schutz des Wahlgeheimnisses weiterhin in Umschläge verpackt.
- Musterstimmzettel Stichwahl (67 KB)
