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Restriktionen

Plan mit Restriktionen für die Projektfläche: Darstellung von zurückgebauten Bestandsgebäuden, Böschungen mit unterschiedlicher Neigung, bestehenden Zufahrten und Bereichen, in denen Zufahrten nicht möglich sind. Markiert sind Lärmpegelbereiche nach DIN 18005, freizuhaltende Flächen für Ausgleichsmaßnahmen und ein Korridor beidseits der Mittelachse des Bahntunnels sowie zwingend zu erhaltende Bäume und bestehende technische Infrastrukturen.

Die Möglichkeiten der städtebaulichen Entwicklung des Areals sind mit gewissen Einschränkungen verbunden: Aufgrund der anspruchsvollen Gelände- und Höhenverhältnisse, der Notwendigkeit einer Teilfläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie des im Untergrund verlaufenden Bahntunnels, sind die Möglichkeiten für die Erschließung des neuen Wohnquartiers und die Ausweisung von Baufeldern begrenzt.

Die teils steilen Böschungsbereiche schränken die Optionen für eine verkehrliche Anbindung des neuen Wohnquartiers ein. Abgesehen davon müssen bestimmte Teile des Plangebiets von Bebauung freigehalten werden. Dazu zählt der Bereich des Bahntunnels im Nordosten des Plangebiets. Aber auch im Bereich der östlichen Grenze des Plangebiets ist keine Bebauung möglich, da diese Teilfläche für sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen benötigt wird.