Barriere-Freiheits-Erklärung
Barrierefreiheitserklärung der Stadt Bruchsal
Was bedeutet Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit heißt:
Alle Menschen können eine Internetseite gut benutzen.
Zum Beispiel: Menschen mit und ohne Behinderung.
Wer ist verantwortlich?
Die Stadt Bruchsal ist verantwortlich für diese Internetseite:
www.bruchsal.de
Die Stadt Bruchsal möchte, dass ihre Internetseite barrierefrei ist.
Das ist im Gesetz festgelegt.
Das Gesetz heißt:
Landes-Behindertengleichstellungs
gesetz Baden-Württemberg.
Kurz sagen wir: L‑BGG.
Wie barrierefrei ist die Internet
seite?
Die Internetseite ist teilweise barriere
frei.
Das heißt: Es gibt noch einige Hindernisse.
Diese Barrieren gibt es noch:
Einige Formulare, Broschüren und PDF-Dateien sind noch nicht
barrierefrei.
Die Stadt arbeitet daran, sie zu verbessern.
Manche Bilder, Grafiken und Links haben noch keine Beschreibung.
Diese Beschreibungen werden nach und nach ergänzt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden geschult,
damit sie besser barrierefrei arbeiten können.
Texte in Leichter Sprache und Videos in Gebärdensprache
werden gerade vorbereitet.
Wann wurde diese Erklärung gemacht?
Zuletzt geändert wurde die Erklärung am 11. März 2026.
Die Erklärung wurde zuletzt am 6. Juni 2025 geprüft.
Geprüft hat die DRV Baden-Württemberg.
Haben Sie Probleme auf der Internetseite?
Wenn Sie Barrieren finden, können Sie sich melden.
Bitte schreiben Sie uns, wo Sie ein Problem gefunden haben und was genau nicht funktioniert.
So erreichen Sie uns:
Telefon: 07251 / 79-2455
(Ansprechpartnerin: Selina Wickenhauser)
E-Mail: pressestelle@bruchsal.de
Was können Sie tun, wenn Sie keine Antwort bekommen?
Wenn Sie keine Antwort oder keine Hilfe von der Stadt bekommen, können Sie sich an andere Stellen wenden.
Landesbehinderten
beauftragte Baden-Württemberg
Name: Nora Welsch
Website:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/
Jeder Landkreis hat eine Person für die Belange von Menschen mit Behinderung.
Diese Person heißt Behindertenbeauftragte oder Behinderten
beauftragter.
Wenn Sie in Bruchsal wohnen, ist zuständig:
Frau Kunz
Behindertenbeauftragte des Landkreises Karlsruhe.
Recht auf Verbandsklage
Bestimmte Organisationen dürfen für Menschen mit Behinderung klagen, wenn Barrierefreiheit nicht eingehalten wird.
Das steht im Gesetz § 12 Absatz 1 Nummer 4 L‑BGG.