Ausländer-Behörde
Sie haben Fragen zum Aufenthalt in Deutschland?
Sie sind aus einem anderen Land als Deutschland.
Und Sie wohnen in Bruchsal.
Dann können Sie zu uns kommen.
Wir helfen Ihnen bei den Fragen zum Aufenthalt in Deutschland.
Die Bearbeitung dauert länger.
Wir brauchen Zeit für Ihre Anfrage.
Oder für Ihre Anmeldung.
Deshalb dauert es länger.
Bitte schicken Sie uns immer vorher Ihren Antrag auf Ausstellung einer Aufenthalts·erlaubnis mit allen Unterlagen.
Sie können den Antrag per Post schicken.
Stadt Bruchsal
Ausländer-Behörde
Campus 1
76646 Bruchsal
Sie können das Formular auch im Internet ausfüllen.
Dann schicken Sie es per E-Mail an:
info@bruchsal.de
Hier können Sie einen Termin machen.
Sie können uns am besten eine E-Mail schreiben.
Unsere E-Mail-Adresse ist: Auslaenderbehoerde@Bruchsal.de
Wir schauen uns unser Post·fach oft an.
Wir antworten Ihnen schnell.
Wir sagen Ihnen:
- Was Sie brauchen.
- Wie wir weitermachen.
So müssen Sie uns nicht oft besuchen.
Und wir können schnell arbeiten.
Sie haben einen Aufenthalts·titel für die Ukraine?
Dann gilt der Aufenthalts·titel länger.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 24 (1) AufenthG.
Sie haben eine Aufenthalts·erlaubnis.
Die Aufenthalts-Erlaubnis ist gültig bis zum 1. Februar 2024.
Dann gilt die Aufenthalts·erlaubnis noch bis zum 4. März 2027.
Sie müssen nichts dafür tun.
Sie müssen keine neue Aufenthalts·erlaubnis beantragen.
Sie müssen auch nicht zu der Ausländer-Behörde gehen.
Das Gesetz sagt:
Die Ausländer-Behörde darf die Aufenthaltserlaubnisse nicht verlängern.
Vielleicht haben Sie einen Termin bei der Ausländer·behörde gemacht.
Dann kann die Ausländer·behörde den Termin absagen.