Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses
Beschreibung
Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal ist eine interkommunale Zusammenarbeit der Kommunen Bad Schönborn, Bruchsal, Eggenstein-Leopoldshafen, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard, Kronau, Östringen, Stutensee, Ubstadt-Weiher, Walzbachtal und Weingarten.
Auf dieser Seite finden Sie die Kontaktdaten der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Informationen zum Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Bruchsal und zu den Gutachterausschüssen im Allgemeinen.
Bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses können Sie verschiedene Anträge stellen. Neben den entsprechenden Antragsformularen sind auf dieser Seite Hinweise zur Beantragung von Verkehrswertgutachten, von Auskünften aus der Bodenrichtwertkarte und von Auskünften aus der Kaufpreissammlung zusammengestellt.
Information Bodenrichtwerte Grundsteuer B
Im Jahr 2022 mussten Steuerpflichtigen unter Angabe des Bodenrichtwerts zum Stichtag 01.01.2022 eine Steuererklärung abgeben. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 sind unter folgendem Link abrufbar:
Bodenrichtwerte Grundsteuer B (gutachterausschuesse-bw.de)
Hier finden Sie örtliche Fachinformationen des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Bruchsal zu den steuerlichen Bodenrichtwerten. Das Dokument enthält Informationen darüber, wie besondere Merkmale einzelner Grundstücke bei der Grundsteuer berücksichtigt werden können.
Die kommunalen Hebesätze für die Grundsteuer werden voraussichtlich erst im Jahr 2024 beschlossen. Insofern sind erst dann Auskünfte über die künftige Höhe der Grundsteuer (durch die Finanzbehörden) möglich!
Alternativ zur Einsicht im Internet können Sie Auskünfte über Bodenrichtwerte für die Grundsteuer bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erfragen (per E-Mail an bodenrichtwerte@bruchsal.de oder unter der Telefonnummer 07251 79 4333).
Informationen zum Grundstücksmarkt
Die Bodenrichtwerte für das Zuständigkeitsgebiet des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Bruchsal sind ab der Bodenrichtwertfortschreibung 31.12.2020 unter folgendem Link abrufbar:
BORIS-BW („gutachterausschuesse-bw.de“)
Der Grundstücksmarktbericht stellt zusammen mit den Bodenrichtwerten die ausgewertete Kaufpreissammlung und damit den Grundstücksmarkt im Zuständigkeitsgebiet dar. Er enthält auch die neben den Bodenrichtwerten „sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten“ nach den §§ 18 ff der Immobilienwertermittlungsverordnung.
Kontakt
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