Personenbezogener Schwerbehindertenparkplatz
Schwerbehinderte Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinde können unter bestimmten Voraussetzungen einen eigenen Parkplatz vor der Wohnung oder der Arbeitsstätte beantragen. Zum Beispiel dann, wenn Parkraummangel herrscht und kein eigener (Garagen-)Stellplatz existiert. Sind diese Voraussetzungen gegeben, stellt die Straßenverkehrsbehörde einen mit Nummer versehenen Parkausweis aus. Der reservierte Parkplatz wird dann mit dieser Nummer versehen und durch Beschilderung als reservierter Schwerbehindertenparkplatz markiert.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Es liegt eine nachgewiesene Schwerbehinderteneigenschaft vor.
Es besteht keine Möglichkeit
- das eigene Fahrzeug in zumutbarer Nähe der Wohnung / Arbeitsplatz auf einem privaten Parkplatz abzustellen oder einen Parkplatz anzumieten
- den privater vorhandenen Stellplatz zu nutzen (Begründung ist beizufügen).
Die Einrichtung eines personenbezogener Schwerbehindertenparkplatzes ist grundsätzlich möglich.
Verfahrensablauf
Antrag online ausfüllen, dann wird dieser geprüft und Sie erhalten Rückmeldung per Mail.
Fristen
Keine.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Führerschein
- Schwerbehindertenausweis
Kosten
Könnten entstehen, falls der bauliche Zustand zur Errichtung des Personenbezogenen Schwerbehindertenstellplatzes angepasst werden muss.
Hinweise
keine weiteren Hinweise.
Freigabevermerk
Stadt Bruchsal, 13.05.2026