Baurechtsamt
Beschreibung
Der Baubezirk Nord liegt in der Kernstadt, nördlich des Saalbachs.
Ansprechpartner für den Bereich Technik:
Thomas Vogel
Ansprechpartner für den Bereich Verwaltung:
Lars Autenrieth
Der Baubezirk Ortsteile umfasst die Stadtteile Heidelsheim, Helmsheim, Obergrombach und Untergrombach.
Ansprechpartner für den Bereich Technik:
N.N.
Ansprechpartner für den Bereich Verwaltung:
N.N. für Heidelsheim, Obergrombach und Untergrombach
Lars Autenrieth für Helmsheim
Der Baubezirk Süd liegt in der Kernstadt, südlich des Saalbachs und umfaßt zusätzlich den Stadtteil Büchenau.
Ansprechpartner für den Bereich Technik:
Benjamin Haag
Ansprechpartner für den Bereich Verwaltung:
Simon Pely
Informationen für Bauherren
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Persönlicher Kontakt
Amtsleiter
Leiter Bereich Technik
Stellv. Amtsleiter
Leiter Bereich Bauordnung, Bürgerservice Bauen
Organisationseinheiten
Übergeordnete Dienststellen
Dezernat IILeistungen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung zur Aufteilung eines Gebäudes beantragen
- Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen
- Baugenehmigung - Werbeanlage beantragen
- Baugenehmigung beantragen
- Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
- Bauvorbescheid beantragen
- Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
- Denkmalbuch - Denkmal aufnehmen
- Denkmalschutz - Änderungen an einer denkmalgeschützten Gesamtanlage beantragen
- Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen
- Denkmalschutz - Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
- Erfüllungserklärung für die Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes bei der Errichtung von Gebäuden vorlegen
Formulare und Onlinedienste
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Angaben zu gewerblichen Anlagen
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Angrenzerzustimmung
-
Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
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Antrag auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung
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Anzeige einer Grundstückteilung nach § 8 LBO
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Baubeschreibung
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Baubeschreibung Werbeanlage
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Bescheinigung Maßnahmen an Denkmalen EStG
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Erklärung nach § 33 Abs. 1 Nr. 3 Baugesetzbuch
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Gebäudeenergiegesetz - Merkblatt und Formulare
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Informationen des Ministeriums zu ViBa-BW
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Informationen für Bauherren
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Lageplan schriftlicher Teil
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Statistischer Zugangserhebungsbogen
Formular nur zum Ausdruck
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Technische Angaben über Feuerungsanlagen
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Technische Angaben über Wärmepumpen
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ViBa-BW – virtuelles Bauamt