Bürgerentscheid am 14.12.2025
Aktuelle Pressemeldung: Projektierer sagt überraschend ab
Bruchsal (PM). Am Freitagabend hat der Projektierer Energiequelle GmbH entgegen seiner Zusage die Stadt darüber informiert, dass er den ausgehandelten Nutzungsvertrag für den Windpark „Bruchsal Süd“, unabhängig vom Ausgang des morgigen Bürgerentscheides, nicht unterzeichnen wird. Die Nachricht erreichte die Stadt per E-Mail und völlig überraschend.
Was heißt das nun für den Bürgerentscheid am 14. Dezember? Der Bürgerentscheid wird in der geplanten Form stattfinden. Die Fragestellung im Bürgerentscheid bezieht sich auf den Gemeinderatsbeschluss vom 27. Mai 2025 und damit auf die Bereitstellung städtischer Waldflächen für den Windpark „Bruchsal Süd“. Aufgrund der Absage werden neue Vertragsverhandlungen mit weiteren Projektierern notwendig. Mit dem bisherigen Projektierer wurden die folgenden wesentlichen Vertragsinhalte ausgehandelt: Gesicherte Einnahmen, eine bestmögliche Absicherung der Risiken und eine breite Bürgerbeteiligung an den Windkraftanlagen.
Es ist nicht absehbar, ob diese Rahmenbedingungen auch mit anderen Projektierern ausgehandelt werden können. Bei entsprechendem Ausgang des Bürgerentscheids wird sich Oberbürgermeister Sven Weigt dafür einsetzen, dass die bisher ausgehandelten Rahmenbedingungen weiterhin die Basis für die neuen Verhandlungen sein werden.
Im Sommer wurde ein Bürgerbegehren über Windenergieanlagen auf städtischen Waldflächen im Süden von Bruchsal initiiert. Der Gemeinderat hat das Bürgerbegehren nach Anhörung der Vertrauenspersonen der Bürgerinitiative in seiner Sitzung am 29.09.2025 für zulässig erklärt. Als Termin für den sich daraus ergebenden Bürgerentscheid wurde der 14.12.2025 festgelegt.
Alle Informationen zum Bürgerentscheid
Informationen zum Wahlprozess und zum Wahltag gibt es unter Wahlen. Allgemeine Informationen und Erklärungen zum Thema Windenergie finden Sie unter den FAQ Windenergie.
Impressionen der Veranstaltungen
FAQ zum Bürgerentscheid
Worum geht es beim Bürgerentscheid?
Beim Bürgerentscheid geht es um die städtischen Waldflächen, die für den geplanten Windpark "Bruchsal Süd" verpachtet werden sollen. Diese sind in der untenstehenden Grafik blau hervorgehoben. Die Bürgerinnen und Bürger können ausschließlich über diese Flächen abstimmen. Der Bürgerentscheid umfasst also lediglich die städtischen Grundstücke innerhalb des geplanten Windparks "Bruchsal Süd".
Was ist die Fragestellung des Bürgerentscheids?
Die beim Bürgerentscheid mit "JA" oder "NEIN" zu beantwortende Frage lautet:
Sind Sie dagegen, dass die Stadt Bruchsal einen Poolingvertrag und sich daraus ergebend einen Gestattungsvertrag für den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen in kommunalem Wald und angrenzenden Ackerflächen mit privaten Eigentümer/-innen für das Potentialgebiet Süd abschließt?
Mit „JA“ stimmen Sie, wenn Sie sich gegen die Verpachtung städtischer Waldgrundstücke in dem geplanten Windpark „Bruchsal Süd“ aussprechen.
Mit „NEIN“ stimmen Sie, wenn Sie sich für die Verpachtung städtischer Waldgrundstücke in dem geplanten Windpark „Bruchsal Süd“ aussprechen.
Warum ist die Fragestellung des Bürgerentscheids so kompliziert formuliert?
Der Bürgerentscheid geht auf ein zulässiges Bürgerbegehren zurück, das sich auf einen konkreten Beschluss des Gemeinderates zum Windpark "Bruchsal Süd" bezieht. Aufgrund der Komplexität des Projektes und des gefassten Beschlusses, enthält auch die Frage viele Informationen, die aufeinander Bezug nehmen. Außerdem muss sich der Wortlaut der Abstimmungsfrage an den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) orientieren. Laut § 21 Absatz 3 der GemO muss ein Bürgerbegehren eine konkrete Fragestellung enthalten, die eindeutig mit „JA“ oder „NEIN“ beantwortet werden kann.
Umfasst der Bürgerentscheid auch private Grundstücke?
Nein. Ein Bürgerentscheid für private Grundstücke ist grundsätzlich nicht möglich.
Daher hat der Bürgerentscheid auf die privaten Grundstücke innerhalb des geplanten Windparks "Bruchsal Süd" keinen Einfluss. Die Errichtung von Windenergieanlagen auf den privaten Acker- und Wiesenflächen kann durch einen Bürgerentscheid nicht verhindert werden. Auch auf die Flächen, die zwar innerhalb des Vorranggebietes WE_13 liegen, aber über die Poolingfläche des Windparks "Bruchsal Süd" hinausgehen, hat der Bürgerentscheid keinen Einfluss.
Wo liegt der geplante Windpark "Bruchsal Süd"?
Das Gebiet des geplanten Windparks „Bruchsal Süd“ liegt südlich von Obergrombach und Helmsheim an der Gemarkungsgrenze zu Gondelsheim. Die Fläche ist im aktuellen Entwurf des Teilregionalplans Windenergie als Vorranggebiet für Windenergieanlagen vorgesehen (Bezeichnung im Teilregionalplan Windenergie: WE_13 Bruchsal, Großer Wald). Das Vorranggebiet selbst erstreckt sich auch auf die Gemarkung Gondelsheim und ist insgesamt rund 361 Hektar groß. Die Fläche des geplanten Windparks „Bruchsal Süd“ (auch Poolingfläche genannt) umfasst nur bestimmte Grundstücke im Vorranggebiet auf Gemarkung Obergrombach und Helmsheim.
Wer stellt die Flächen für den geplanten Windpark "Bruchsal Süd" zur Verfügung?
Für die Flächen des geplanten Windparks "Bruchsal Süd" gibt es einen Zusammenschluss von privaten Eigentümer/-innen und der Stadt Bruchsal. Durch ein sogenanntes kommunales Flächenpooling haben sich alle Flächeneigentümer/-innen darauf geeinigt, ihre jeweiligen Flächen gemeinsam für die Windenergienutzung zur Verfügung zu stellen. Die Poolingfläche des Windparks "Bruchsal Süd" ist insgesamt 104,7 Hektar groß. Der Anteil der Stadt Bruchsal beträgt 86,3 Hektar und der Anteil der privaten Eigentümer/-innen umfasst 18,4 Hektar.
Wie viele Windenergieanlagen sollen im Windpark "Bruchsal Süd" errichtet werden?
Wurden mit dem Abschluss des Poolingvertrages bereits Fakten geschaffen?
Der Gemeinderatsbeschluss für das kommunale Flächenpooling mit den privaten Eigentümer/-innen wurde am 27.05.2025 mit großer Mehrheit gefasst. Der Beschluss umfasste dabei neben dem Poolingvertrag auch den Auftrag, einen Gestattungsvertrag mit einem Projektierer abzuschließen. Ein Gestattungsvertrag ist ähnlich einem Pachtvertrag.
Die Stadt ist grundsätzlich verpflichtet, Gemeinderatsbeschlüsse zeitnah umzusetzen. Deshalb hat die Stadt Bruchsal den Poolingvertrag für den Windpark "Bruchsal Süd" am 28.05.2025 unterzeichnet. Die Ausschreibung der Flächen erfolgte dann vom 05.06. bis 17.07.2025. Nach der Erstauswertung der eingegangenen Angebote, wählte die Poolinggemeinschaft (Stadt Bruchsal und private Eigentümer/-innen) am 06.08.2025 einen Projektierer aus.
Der nächste Schritt wäre nun, mit dem ausgewählten Projektierer einen Gestattungsvertrag abzuschließen. Im Gestattungsvertrag wird unter anderem die Höhe der Pacht geregelt, Rückbauverpflichtungen festgehalten, Bürgschaften zur Sicherung getroffen und Beteiligungsoptionen für die Flächeneigentümer/-innen sowie die Bürgerschaft vereinbart.
Diesen Gestattungsvertrag wird die Stadt Bruchsal nur unterzeichnen, wenn sich die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des Bürgerentscheids mehrheitlich dafür aussprechen. Die privaten Eigentümer/-innen können den Gestattungsvertrag mit dem Projektierer auch ohne die Stadt und unabhängig vom Ergebnis des Bürgerentscheids abschließen.
Sind noch weitere Windparks in Bruchsal geplant?
Neben dem Windpark "Bruchsal Süd" wurden noch zwei weitere Windparks geplant und mehrheitlich vom Gemeinderat beschlossen:
Windpark "Bruchsal Nord"
Im Norden von Bruchsal gibt es eine Planung für einen gemeinsamen Windpark von den Stadtwerken Bruchsal und der EnBW. Das Gebiet liegt nordöstlich der Kernstadt und ist ca. 40 Hektar groß. Die Fläche ist im aktuellen Entwurf des Teilregionalplans Windenergie als Vorranggebiet für Windenergieanlagen vorgesehen (Bezeichnung im Teilregionalplan Windenergie: WE_602 Bruchsal, Langegrund).
Hier sind insgesamt drei Windenergieanlagen geplant. Die Windenergieanlagen sollen auf privaten Acker- und Wiesenflächen gebaut werden. Die Stadt ist mit kleineren Grundstücken an der Gesamtfläche beteiligt. Auf den städtischen Flächen werden aber keine Anlagen stehen. Sie werden nur für Abstandflächen oder ähnliches benötigt.
Der Gemeinderat hat den Beschluss für den Windpark "Bruchsal Nord" am 01.07.2025 gefasst. Der entsprechende Gestattungsvertrag wurde am 19.08.2025 unterzeichnet.
Windpark "Bruchsal Ost"
Im Osten gibt es eine Planung für einen Windpark von der JUWI GmbH. Das Gebiet liegt nordöstlich der Schnellbahntrasse auf Gemarkung Heidelsheim und Kraichtal im Wald. Davon liegen ca. 76 Hektar auf Gemarkung Bruchsal-Heidelsheim. Die Fläche ist im aktuellen Entwurf des Teilregionalplan Windenergie als Vorranggebiet für Windenergieanlagen vorgesehen (Bezeichnung im Teilregionalplan Windenergie: WE_651 Kraichtal, Reutwald).
Hier sind insgesamt sechs Windenergieanlagen geplant. Davon sollen drei Anlagen auf Gemarkung Heidelsheim im städtischen Wald stehen. Die übrigen Anlagen stehen auf Waldflächen des Landesforst Baden-Württemberg auf Gemarkung Kraichtal.
Der Gemeinderat hat den Beschluss für den Windpark "Bruchsal Ost" am 04.06.2024 gefasst. Der entsprechende Gestattungsvertrag wurde am 31.10.2024 unterzeichnet.
Wie viel Wald wäre beim Windpark "Bruchsal Süd" konkret betroffen?
Im Windpark "Bruchsal Süd" sollen insgesamt sieben Windenergieanlagen errichtet werden. Davon sollen vier Anlagen im städtischen Wald - um genauer zu sein im Großen Wald bei Obergrombach und Helmsheim - stehen. Die dauerhaft in Anspruch genommene Fläche einer Windenergieanlage im Wald beträgt in Baden-Württemberg 0,58 Hektar. Rundet man diesen Wert großzügig auf ein Hektar auf, werden für die vier im Wald geplanten Anlagen im Windpark "Bruchsal Süd" ca. vier Hektar Wald dauerhaft gerodet. Der Große Wald umfasst ca. 220 Hektar. Bezogen auf diesen direkt betroffenen zusammenhängenden Wald würden 1,8 Prozent gerodet werden.
Weitere Informationen zur Windenergie im Wald finden Sie in den FAQ Windenergie.
Wird ökologisch besonders wertvoller Wald für den Windpark "Bruchsal Süd" beansprucht?
Der Bruchsaler Stadtwald ist aufgrund seiner Mischwaldstruktur in einem insgesamt guten Zustand. Es ist überwiegend ein Wirtschaftswald mit kontinuierlichem Holzeinschlag. Der geplante Windpark "Bruchsal Süd" liegt dabei ausschließlich in einem bewirtschafteten Waldgebiet. Alle ökologisch besonders wertvollen Waldflächen wie Waldbiotope, Schon- und Bannwälder wurden bereits in den Vorplanungen ausgeschlossen. Durch den Bau von Windenergieanlagen wird zweifellos in die Natur eingegriffen, aber der Klimawandel und seine Folgen bedrohen den Wald und seine Artenvielfalt ebenfalls.
Weitere Informationen zu Ökologie, Natur- und Artenschutz finden Sie in den FAQ Windenergie.
Welche Einnahmen erwartet die Stadt durch den Windpark "Bruchsal Süd"?
Die zu erwartenden Einnahmen durch den Windpark "Bruchsal Süd" setzen sich für die Stadt folgendermaßen zusammen:
- Pachteinnahmen
Die Stadt erhält als Grundstückseigentümerin eine jährliche Pacht für die städtischen Flächen, auf denen Windenergieanlagen errichtet werden. Die Höhe der Pacht ist von verschieden Faktoren abhängig. Für vergleichbare Flächen werden in der Windbranche Pachten in Höhe von bis zu 200.000 Euro pro Windenergieanlage und Jahr aufgerufen. Im Windpark "Bruchsal Süd" sind aktuell vier Windenergieanlagen auf städtischen Waldflächen geplant, so dass Pachteinnahmen in Höhe von bis zu 800.000 Euro zu erwarten sind. - Gewerbesteuer
Windparks unterliegen der Gewerbesteuer, die von der Betreibergesellschaft gezahlt wird. Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer werden zwischen der Standortgemeinde (90 %) und dem Verwaltungssitz der Betreibergesellschaft (10 %) aufgeteilt. Die Stadt Bruchsal erhält also 90 % der Gewerbesteuer aus dem Windpark "Bruchsal Süd". Die Gewerbesteuer ist abhängig von der installierten Leistung, dem Hebesatz der Gemeinde und dem Gewinn der Betreibergesellschaft. - Einspeisevergütung
Durch die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) können Gemeinden an Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien finanziell beteiligt werden. Liegt die Gemeinde beispielsweise in einem Radius von 2,5 Kilometer um eine Windenergieanlage, kann der Betreiber 0,2 Cent pro erzeugte Kilowattstunde an die Gemeinde weiterreichen. Geht man von den sieben geplanten Windenergieanlagen im Windpark "Bruchsal Süd" aus, ist eine Einspeisevergütung in Höhe von ca. 164.000 Euro pro Jahr für die Stadt Bruchsal zu erwarten.
Die Stadt Bruchsal geht von durchschnittlichen Einnahmen in Höhe von 1 Mio. Euro pro Jahr aus.
Was macht die Stadt mit Einnahmen aus der Windenergie?
Die Einnahmen der Stadt Bruchsal aus der Windenergie gehen direkt in den allgemeinen städtischen Haushalt, ohne besondere Zweckbestimmung. Es sind absehbar sehr hohe sechsstellige Beträge pro Jahr, die regelmäßig für die nächsten 25 bis 30 Jahre eingehen.
Die Stadt Bruchsal erhöht damit den Anteil der regelmäßigen Einnahmen am Jahreshaushalt, die unabhängig von der Wirtschaftsentwicklung sind, und verbessert so nachhaltig ihre finanzielle Situation.
Mit den zu erwartenden Einnahmen aus dem Windpark "Bruchsal Süd" in Höhe von 1 Mio. Euro kann die Stadt zum Beispiel sechs Kindergartengruppen im Jahr betreiben oder den Stadtbus für ein Jahr finanzieren oder die jährlichen Kosten für die Musikschule decken. Das Geld kommt also allen Bürgerinnen und Bürgern zugute.
Gibt es eine direkte finanzielle Bürgerbeteiligung für den Windpark "Bruchsal Süd"?
Vorausgesetzt die Stadt Bruchsal schließt den Gestattungsvertrag für den Windpark „Bruchsal Süd“ ab, sind folgende finanzielle Beteiligungsoptionen für die Bürgerinnen und Bürger geplant:
- Festverzinste Kapitalanlage mit attraktiven Konditionen
- Förderung von Projekten vor Ort
Der Projektierer würde einen sechsstelligen Betrag für soziale und kulturelle Zwecke zur Verfügung stellen, den zum Beispiel gemeinnützige Vereine vor Ort oder Schulen abrufen können. - Betrieb eines Bürgerwindrades
Sowohl die privaten Eigentümer/-innen als auch die Stadt Bruchsal haben die Möglichkeit, sich an einer Windenergieanlage finanziell zu beteiligen. Für den Anteil der Stadt könnten sich auch Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel zu einer Genossenschaft zusammenschließen und darüber eine Windenergieanlagen betreiben oder die Kommune gründet gemeinsam mit einem Betreiber eine Gesellschaft, an der sie sich beteiligen können.









