Finanzen
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Finanzen der Stadt Bruchsal.
Grundsteuerreform
Der Landtag hat im Jahr 2020 ein eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg erlassen. Das Gesetz bildet ab dem 1. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer. Bei der Ermittlung der Grundsteuer für das Grundvermögen wählt das Land einen eigenen Weg, der vom Bundesmodell abweicht: So löst das modifizierte Bodenwertmodell die bisherige Einheitsbewertung ab. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter www.grundsteuer-bw.de.
Haushalt
Der Haushaltsplan der Stadt Bruchsal wird jährlich aufgestellt und dient der Planung von zu erwartenden Erträgen und Aufwendungen beziehungsweise Einnahmen und Ausgaben während eines Jahres. Im Folgenden finden Sie den aktuellen Haushaltsplan sowie alles zur Haushaltseinbringung im Gemeinderat:
- Haushaltsplan 2022 (7,5 MB)
- Rede von Oberbürgermeisterin Cornelia Petzold-Schick zur Einbringung des Haushalts 2022 (530 KB)
- Präsentation von Bürgermeister Andreas Glaser zur Einbringung des Haushalts 2022 (1,2 MB)
- Haushaltsrede CDU (92 KB)
- Haushaltsrede Grüne/Neue Köpfe (121 KB)
- Haushaltsrede SPD (55 KB)
- Haushaltsrede FW (62 KB)
- Haushaltsrede FDP/Bürgerliste (137 KB)
- Haushaltsrede AFD/uBiB (161 KB)
- Haushaltsrede Aufbruch Bruchsal (37 KB)
Jahresabschluss
Nach dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen hat jede Stadt zum Ende jedes Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Bestandteile des Jahresabschlusses sind nach § 95 Gemeindeordnung die Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Bilanz. Zudem ist der Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern. Der Jahresabschluss gibt einen Überblick über die wirtschaftliche Lage und die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bruchsal im abgelaufenen Haushaltsjahr.
- Rechenschaftsbericht 2020 (1,8 MB)
Beteiligungen
Der Beteiligungsbericht fasst alle relevanten Informationen der Städtischen Beteiligungen zusammen. Unter einer Beteiligung versteht man dabei eine ausgelagerte Aufgabe der Verwaltung in eigenständigen Unternehmen, Stiftungen oder Zweckverbänden – sogenannte „Tochtergesellschaften“. Der Bericht beinhaltet die Jahresabschlüsse aller wichtigen Töchter und gibt Einblick in deren wirtschaftliche und finanzielle Situation; gleichzeitig dient er als Grundlage für eine potentielle Gesamtsteuerung durch die Kernverwaltung.
Weitergehende Informationen zu den Beteiligungen der Stadt Bruchsal können unter Beteiligungen/Eigenbetriebe und dem Beteiligungsbericht entnommen werden.
- Beteiligungsbericht 2014 (1,8 MB)
- Beteiligungsbericht 2015 (1,2 MB)
Bankverbindungen Stadt Bruchsal
- Sparkasse Kraichgau
IBAN: DE97 663500360000000406
SWIFT-BIC.: BRUSDE66XXX - Postbank Karlsruhe
IBAN: DE25 660100750001816754
SWIFT-BIC.: PBNKDEFF660 - Volksbank Bruchsal - Bretten eG
IBAN: DE58 663912000000240001
SWIFT-BIC.: GENODE61BTT
SEPA Basis-Lastschriftmandat
Zum Erteilen eines SEPA Basis-Lastschriftmandats (Einzugsermächtigung) bitten wir, dieses Formular auszufüllen und unterschrieben im Original per Post an die Stadt Bruchsal, Kaiserstraße 6, 76646 Bruchsal, zu senden.