Flurbereinigung Bretten (Nord) - 3890

Feststellungsbeschluss vom 01.06.2023

Feststellungsbeschluss vom 01.06.2023
Das Landratsamt - Untere Flurbereinigungsbehörde – Karlsruhe stellt die Ergebnisse der Wertermittlung der in das Flurbereinigungsverfahren Bretten (Nord) eingebrachten Grundstücke mit dem aus der Bodenwertkarte ersichtlichen Inhalt fest.
Diese Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gilt für das ganze Flurbereinigungsgebiet und ist, sobald sie unanfechtbar geworden ist, für alle Beteiligten bindend.
Die Nachweise über die festgestellten Wertermittlungsergebnisse liegen zur Einsichtnahme für die Beteiligten in der Zeit vom 01.06.2023 bis zum 07.07.2023 im technische Rathaus der Stadt Bretten, Hermann-Beuttenmüller-Str. 6, in 75015 Bretten während der üblichen Dienststunden aus. Am Donnerstag den 22.06.2023 sind außerdem zwischen 13 Uhr und 18 Uhr Mitarbeiter der gemeinsamen Dienststelle vor Ort, um Fragen zur Wertermittlung zu beantworten.
Zusätzlich kann der Beschluss mit dazugehörenden Karten und Wertrahmen auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/3890) eingesehen werden.
Der Feststellungsbeschluss beruht auf § 32 Flurbereinigungsgesetz i. d. F. vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546).
Die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung sind bereits zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt und diesen in einem Termin erläutert worden. Die seinerzeit ausgelegten Ergebnisse der Wertermittlung wurden auf Grund der vorgebrachten Einwendungen überprüft und, soweit erforderlich, in dem aus der Bodenwertkarte ersichtlichen Umfang geändert.
 
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Feststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Landratsamt Karlsruhe, Sitz: Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe, eingelegt werden.
(Hinweis: Anschrift der gemeinsamen Dienststelle für Flurneuordnung der Landkreise Karlsruhe und Enzkreis: Kriegsstraße 103a, 76135 Karlsruhe oder jede andere Stelle des Landratsamts Karlsruhe)
Gez. Fabinski  D.S.