Sanierung Büchenau „Alter Ortskern“
- Vorbereitende Untersuchungen (VU) und Erstellung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes für Büchenau (ISEK)
- Bekanntmachung (4,5 MB) des Einleitungsbeschlusses am 26.02.2019, bekannt gemacht am 07.03.2019
- Sitzungsprotokoll (3,6 MB) der Bürgerinformation am 11.03.2019
- Protokoll (1,5 MB) der Bürger*innentreffs am 06.04.2019
- Protokoll (1,6 MB) der Bürger*innentreffs am 18.05.2019 im Rahmen des Tages der Städtebauförderung
- Bericht (20,5 MB) zu den Vorbereitenden Untersuchungen (VU) und des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK)
- Beschluss zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes Büchenau Alter Ortskern (ohne Aufnahme in ein Erneuerungsprogramm des Landes oder Bundes)
- Bekanntmachung (2,8 MB) des Satzungsbeschlusses am 21.10.2020, bekannt gemacht am 29.10.2020
- Abgrenzungsplan (710 KB) des Sanierungsgebietes
- Förderung privater Erneuerungsmaßnahmen im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Büchenau Alter Ortskern.
Folgende Schritte sind erforderlich:- Sie sprechen ihre geplante Maßnahme mit der Sanierungsstelle der Stadt Bruchsal ab.
Hierzu vereinbaren Sie eine Ortstermin beim Stadtplanungsamt .
Terminabsprachen sind unter 07251-79522 oder 07251-79386 möglich. - Die Sanierungsstelle bespricht mit Ihnen den erforderlichen Umfang und die Durchführungsmodalitäten Ihrer Erneuerung.
- Sie zeigen Ihre Maßnahme formal bei der Stadt Bruchsal an und fügen Ihrer Anzeige, Planunterlagen sowie eine Zusammenstellung der erwarteten Kosten bei.
Vordruck zur Anzeige (103 KB) - Entspricht Ihre Erneuerung den Zielen der Sanierung und sind die Voraussetzungen nach § 177 Baugesetzbuch (BauGB), es liegen Missstände und Mängel vor, gegeben, so wird Ihnen die Sanierungsstelle die Freigabe zur Ausführung Ihrer Maßnahme erteilen.
- Sie führen Ihre Maßnahme durch.
- Sie legen alle Rechnungsbelege zur Bestätigung für das Finanzamt der Sanierungsstelle vor.
- Nach einer Schlussabnahme und der Kontrolle der förderfähigen Kosten wird Ihnen die Sanierungsstelle einen Bescheid hierüber erteilen. Auf dieser Grundlage können Sie ihren Steuerantrag bei Ihrem Finanzamt einreichen.
- Sie sprechen ihre geplante Maßnahme mit der Sanierungsstelle der Stadt Bruchsal ab.
Sehen Sie hierzu auch die Seite Steuerbescheinigungen in den Bruchsaler Sanierungsgebieten