Bebauungsplan „Rettungswache im Eggerten“, Gemarkung Bruchsal Örtliche Bauvorschriften für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Rettungswache im Eggerten“, Gemarkung Bruchsal

Hier: Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses

Der Gemeinderat der Stadt Bruchsal hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.04.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „Rettungswache im Eggerten“, Gemarkung Bruchsal gemäß § 2 BauGB und die Aufstellung der örtlichen Bauvorschriften für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes gemäß § 74 LBO beschlossen.

Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Bebauungplan „Rettungswache im Eggerten“ ersetzt nach seinem Inkrafttreten den Bebauungsplan „Silberhölle Eggerten“, in Kraft getreten am 14.02.1987, in seinem Geltungsbereich.

Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung eines dauerhaften Standortes für eine Rettungswache.

Das Plangebiet hat eine Fläche von ca. 2.800 m² und wird begrenzt:

  • im Norden durch die Flurstücke Nr. 2692 und 2692/3
  • im Osten durch das Flurstück Nr. 18668
  • im Süden durch die Straße Eggerten, Flurstück Nr. 22704
  • im Westen durch die Straße Eggerten, Flurstück Nr. 22456

Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der Plandarstellung zu entnehmen:

Bruchsal, den 24.04.2024

gez. Cornelia Petzold-Schick
Oberbürgermeisterin