Standplätze für „Foodtrucks“ in Bruchsal beschlossen

Die Nachfrage nach Standplätzen in der Bruchsaler Innenstand stieg seit Corona stetig an. 

Schwarzweis Fotografie eines Foodtruck für Tacos und Burritos
Foto: Pixabay

Egal ob innovative Burger-Kreationen, dampfende Suppen, Falafel oder süße Leckereien: Streetfood liegt im Trend. Die sogenannten „Foodtrucks“ sind nicht mehr von Veranstaltungen und Märkten wegzudenken. Schon in Zeiten der Corona-Pandemie hatte die Stadt Bruchsal Schausteller/-innen in der Innenstadt vereinzelt Plätze im öffentlichen Verkehrsraum für mobile Verkaufsstände/Foodtrucks für befristete Zeiträume zugewiesen, um diese zu unterstützen. Seither stieg die Nachfrage nach Standplätzen im Bruchsaler Zentrum bei der Stadtverwaltung stetig an. Jedoch fehlte bislang ein einheitliches Konzept in der Großen Kreisstadt.
In Form einer gemeinsamen gesamtkonzeptionellen Richtlinienerarbeitung durch Wirtschaftsförderung/Stadtmarketing und Ordnungsamt unter Berücksichtigung verbindlicher Gestaltungs- und Zulassungsvorgaben wurde dies nun auf den Weg gebracht. Das Bruchsaler Konzept weist sieben vordefinierten Standplätze in der Innenstadt auf.  Diese soll damit belebt und zudem attraktiv gestaltet werden.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Plätze: Babette-Ihle-Platz, Kirchplatz (Höhe Josef-Kunz-Straße / Katholische Kirche „Unsere Liebe Frau“), Kaiserstraße 68 (Höhe „Ratskeller“), Otto-Oppenheimer-Platz (vor Bühne), Friedrichsplatz 2 (vor Reisebüro), Friedrichsplatz (vor Treppe der Sparkasse), Europaplatz (Ecke Bahnhofstraße / Bahnhofplatz).
Nach einstimmigem Gremienbeschluss des Bruchsaler Gemeinderates am 19. Oktober gilt die Richtlinie
als verwaltungsinterne Vorschrift. Sie gewährleistet die fehlerfreie Ermessensausübung bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen, insbesondere im Hinblick auf stadtgestalterische Erwägungen mit Bezug zur Straße, den Schutz des Stadtbildes, Belange der Verkehrssicherheit sowie eine Gleichbehandlung aller antragstellenden Personen. Wünsche für bestimmte Standplätze werden nach Verfügbarkeit und brandschutzrechtlichen Bestimmungen berücksichtigt. Genehmigt werden maximal drei aufeinanderfolgende Monate am Stück.
Der Volltext, der zum 1. November in Kraft getretenen Richtlinie der Stadt Bruchsal für mobile Verkaufsstände/Foodtrucks, ist nebst weiterer wissenswerter Informationen zum Thema „Foodtruckstand beantragen“ sowie eines Übersichtsplans der Standplätze auf der städtischen Homepage unter www.bruchsal.de/-/4639890/foodtruckstand-beantragen/vbid6017069 abrufbar. Online-Antragstellungen sind möglich.