Informationen für Vereine

Wir möchten Vereinen einen möglichst guten Überblick bieten zu Themen, die sie betreffen könnten:

Richtlinie zur Förderung von Vereinen, Initiativen, Organisationen, Veranstaltungen und Projekten (Förderrichtlinie)

Die aktuelle Richtlinie zur Förderung von Vereinen, Initiativen, Organisationen, Veranstaltungen und Projekten (Förderrichtlinie) ist seit dem 01.01.2022 gültig.
 
Die Bedeutung des vielfältigen bürgerschaftlichen Engagements in unserer Gesellschaft erfordert eine enge Zusammenarbeit und Partnerschaft zwischen den gemeinnützigen Vereinen, Institutionen, einzelnen Initiativen und Organisationen mit der Stadt. Für ihre wichtige Arbeit ist eine Unterstützung aus öffentlichen Mitteln notwendig und gerechtfertigt. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass diese Institutionen ihre Angebote und Leistungen nicht nur im eigenen Interesse erbringen, sondern gleichzeitig einen wertvollen gesellschaftlichen Beitrag leisten.

Antrag auf Zuschuss stellen: Wann, Wo und Wie?

  • Bitte senden Sie die Anträge sowie auch die benötigten Nachweise nach Möglichkeit in digitaler Form an die für Sie zuständige Ansprechperson. Nutzen Sie hierfür die untenstehenden Antragsformulare.
  • Wir bitten Sie, Ihre Anträge rechtzeitig zu stellen. Beachten Sie bitte die entsprechenden Fristen. Die formellen Regelungen zu Fristen und Form der Anträge finden Sie in der Anlage 1 der Förderrichtlinie.
  • Der Antrag muss vom einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied gestellt werden.
  • Zuschüsse zu Investitionskosten etc. beantragen Sie bitte zur Finanzplanung bis spätestens 15. Juni für das jeweils kommende Jahr.
  • Bei Kostenerstattungen muss ein/e Rechnungsscan/-kopie mit Zahlungsnachweis eingereicht werden.
  • Die Bestätigung über den Vorsteuerabzug (siehe Formular) muss uns jedem Antrag neu ausgefüllt werden. Beachten Sie bitte, dass wir das Formular über den Vorsteuerabzug unterschrieben benötigen. Es kann jedoch eingescannt eingereicht werden.

Für nähere Informationen und Fragen wenden Sie sich am besten an die für Ihren Verein zuständige Ansprechperson. Wer dies ist, können Sie der Zuteilung am Seitenende entnehmen. 

Eintragung in das Vereinsverzeichnis

Das Vereinsverzeichnis der Stadt Bruchsal dient insbesondere Bürgerinnen und Bürgern als Informationsplattform. Das Verzeichnis bildet die Vielzahl an Vereinen in Bruchsal ab - von A wie "Afrika Vision e.V." bis Z wie "Zonta Club" ist fast alles vertreten.
Ob neu nach Bruchsal gezogen oder alteingesessen - das Vereinsverzeichnis bietet allen Interessierten Informationen und ggf. Kontaktdaten zu zahlreichen Möglichkeiten in der Freizeit aktiv zu sein bzw. zu werden. 

Standardmäßig veröffentlicht die Stadt alle ihr bekannten Vereine mit Vereinsbezeichnung sowie dem Namen der vorsitzenden Person. Auf freiwilliger Basis können Sie gerne weitere Informationen wie Kontaktdaten, Vereinsbeschreibung, Angebote, Bilder, geplante Veranstaltungen und/oder Ihre Internetadresse zur Veröffentlichung angeben.

Änderungen des Vereinsverzeichnisses nehmen wir gerne entgegen. Bitte füllen Sie hierzu das Formular "Änderungen Vereinsverzeichnis" aus:

Gerne nehmen wir auch neue Vereine oder vereinsähnliche Organisationen in unserem öffentlichen Vereinsverzeichnis auf. Voraussetzungen hierfür sind: 

  1. Der Verein hat seinen Sitz in Bruchsal.
    Alternativ wohnt die Mehrheit der Mitglieder in Bruchsal.
  2. Der Verein hat seinen Wirkungsbereich in Bruchsal.
  3. Der Verein ist nicht wirtschaftlich tätig. Es besteht keine Gewinnerzielungsabsicht.
  4. Der Verein hat sich der demokratischen Grundordnung verpflichtet. Insbesondere dürfen keine rassistischen, gewalttägigen, pornographischen, sexistischen und/oder diskriminierenden Ziele verfolgt werden und/oder Inhalte vertreten werden, die einzelne Personen oder Personengruppen in irgendeiner Form herabsetzen könnten.
  5. Der Verein hat sich an der Vereinsabfrage beteiligt.

Über die Aufnahme und Löschung eines Vereins oder einer vereinsähnlichen Organisation im Vereinsverzeichnis entscheidet die Stadt Bruchsal im eigenen Ermessen. 

Bei Fragen, Änderungswünschen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an die zuständige Ansprechperson:

Frau Melanie Peixoto
Tel.: (07251) 79-505
E-Mail: vereinsverzeichnis@bruchsal.de

Vorstandsänderungen

In Ihrem Verein hat sich der Vorstand oder eine Adresse geändert? 

Bitte schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular zeitnah zurück an:

Stadt Bruchsal
Hauptamt
Abt. "Bürgermitwirkung und Repräsentation"
Kaiserstraße 66
76646 Bruchsal

Die zuständige Ansprechperson hilft Ihnen gerne weiter:

Frau Melanie Peixoto
Tel.: (07251) 79-505
E-Mail: vereinsverzeichnis@bruchsal.de

Übrigens: Eingetragene Vereine müssen Änderungen auch dem zuständigen Registergericht mitteilen!

Datenabfrage der Vereine

Warum führte die Stadt im Jahr 2018 eine Vereinsabfrage durch?

Die Stadt steht mit ihren fast 500 Vereinen und vereinsähnlichen Organisationen in regelmäßigem Austausch: Ob Einladung zu wichtigen Veranstaltungen wie bspw. dem Bürgerempfang und der Sportlerehrung, Absprache über bevorstehende (Groß-)Veranstaltungen oder die Bearbeitung einer Anfrage bzw. eines Zuschussantrags - in all diesen und weiteren Fällen benötigt die Stadt aktuelle und verlässliche Kontaktdaten. Jedoch denken Vereine nicht immer daran, Wechsel in der Vorstandschaft oder Änderungen der Adresse zeitnah unserer zentrale Stelle der Stadt zu melden.

Der Gemeinderat hatte die Stadt beauftragt, die Richtlinien zur Förderung der Bruchsaler Vereine aus dem Jahr 2006 zu überarbeiten und eine gerechtere sowie transparentere Förderung auf den Weg zu bringen. Die neuen Richtlinie zur Förderung von Vereinen, Initiativen, Organisationen, Veranstaltungen und Projekten (Förderrichtlinie) ist nun seit dem 01.01.2022 gültig.

An dieser Stelle weisen wir auf die Möglichkeit hin, Ihren Verein im öffentlichen Vereinsverzeichnis auf www.bruchsal.de zu veröffentlichen und so interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen. Nicht nur neu Zugezogene wissen oft nicht, welche Vielfalt an Vereinen es in Bruchsal gibt, auch Alteingesessene finden auf diesem Weg eine neue Freizeitbeschäftigung.
Nutzen Sie diese Chance und werben Sie für Ihren Verein!

Im Interesse Ihres Vereins: Teilen Sie uns Änderungen zeitnah mit

Aus verschiedenen Gründen benötigen wir ständig aktuelle Daten über alle in Bruchsal ansässigen Vereine und vereinsähnlichen Organisationen. Bei Änderungen beispielsweise in der Vorstandschaft oder bei Kontaktdaten bitten wir Sie um zeitnahe Mitteilung.
Die Angabe der Daten ist freiwillig. In Ihrem eigenen Interesse bitten wir jedoch um Mitwirkung - nur dann können wir Ihre Anfragen zeitnah bearbeiten und Einladungen sowie Schriftverkehr landen ohne Umwege bei Ihnen.

Sollte sich Ihr Verein bisher noch nicht bei uns gemeldet haben, können Sie den hier hinterlegten Fragebogen ausfüllen und an uns zurück schicken. So können Sie die von Ihnen angegebenen Daten auf Ihrem PC speichern und helfen, Übertragungsfehler zu vermeiden.

Aus Datenschutzgründen benötigen wir jedoch UNBEDINGT die Unterschrift einer vertretungsberechtigten Person. Falls Sie das Formular über den Button "Formular senden" an uns schicken, drucken Sie es bitte zusätzlich noch einmal aus und schicken es mit Unterschrift an uns. Alternativ können Sie auch ein eingescanntes und unterschriebenes Formular per Mail an uns senden.

Postanschrift:
Stadt Bruchsal
Hauptamt
Abt. Bürgermitwirkung und Repräsentation
Kaiserstraße 66
76646 Bruchsal

Bei Fragen helfen Ihnen die zuständigen Ansprechpersonen weiter:

Frau Melanie Peixoto
Tel.: (07251) 79-505
E-Mail: vereinsverzeichnis@bruchsal.de
 

Zuschüsse zu Kinder- und Jugendfreizeiten und Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche

Altersgerechte Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche sind wichtig und tragen zur Persönlichkeitsentwicklung und der Werteorientierung der jungen Menschen bei. Wir wollen diese Angebote fördern und unterstützen. Beim Amt für Familie und Soziales können Bruchsaler Vereine, Jugendgruppen und -verbände sowie Schulen und andere Träger der außerschulischen Jugendbildung Zuschüsse beantragen. Die Richtlinien sowie den Antrag finden Sie hier.

Wohlfahrtsrichtlinie

Jugendschutz

Unter dem Begriff Jugendschutz werden rechtliche Regelungen zum Schutz von Jugendlichen und Kindern vor gesundheitlichen, sittlichen und sonstigen Gefahren zusammengefasst. Schwerpunkte sind dabei unter anderem: Jugend in der Öffentlichkeit, Schutz vor jugendgefährdenden Medien, Jugendhilfe, Jugendarbeitsschutz. Darüber hinaus bezeichnet der Begriff praktische Maßnahmen des Staates, durch die Normen des Jugendschutzes umgesetzt werden. Unabhängig von Kontrollen durch Behörden sind die Anbieter von jugendgefährdenden Produkten und Dienstleistungen dafür verantwortlich, dass keine Minderjährigen zu ihren Kunden bzw. Abnehmern gehören.
 
Zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit gibt es das Jugendschutzgesetz (JuSchG), das bei der Stadt Bruchsal als kleine Klappkarte (im Taschenformat) in den folgenden 6 Sprachen erhältlich ist: Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch, Russisch, Arabisch. Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne die benötigte Anzahl zu.
 
Das Bundesministeriums hat die wichtigsten Erklärungen zum Jugendschutz in der folgenden Broschüre zusammengefasst:

Jugendschutzbeauftragte in Vereinen - Zertifizierte Schulung zum Jugendschutz

Zertifikat wird auch für die Bezuschussung der Jugendarbeit von Bruchsaler Vereinen benötigt – nächster Kurs findet am Dienstag, 24. Januar 2023 statt.

Die Suchtprävention und der Jugendschutz im Landkreis Karlsruhe zeichnen sich durch nachhaltige Module innerhalb des langjährigen Programms „Wegschauen ist keine Lösung“ aus. Dabei arbeiten Landratsamt, Beratungsstellen und Kommunen eng zusammen. Das Modul „7 aus 14 – Verein aktiv im Jugendschutz“ beinhaltet Punkte, die ein Verein für den aktiven Jugendschutz umsetzen sollte. Dazu gehört auch die Schulung von Jugendschutzbeauftragten.

Gerade in Vereinen finden Jugendliche eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung. Besonders der aktiv präventive Jugendschutz findet deshalb zu einem großen Teil in den Vereinen statt und nimmt pädagogisch einen hohen Stellenwert ein. Der Landkreis Karlsruhe bietet in Zusammenarbeit mit der „Arbeitsgemeinschaft Sucht“ regelmäßig Zertifizierungsschulungen zum Jugendschutz in Vereinen an und stellt bei Teilnahme an einer Schulung ein entsprechendes Zertifikat aus. Weitere Infos dazu auch unter: https://www.landkreis-karlsruhe.de/vereinspraev

In Bruchsal werden die Vereine durch das Amt für Familie und Soziales eingeladen, sich regelmäßig Schulen zu lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Vereine das Zertifikat auch ohne erneute Schulung verlängern lassen. Der Verein profitiert davon, wenn geschulte Mitglieder sich kontinuierlich für den Jugendschutz einsetzen. Diese Jugendschutzbeauftragten sind als Ansprechpersonen in ihren Vereinen wichtig und helfen mit, das Jugendschutzgesetz im Vereinsalltag und bei Veranstaltungen aktiv umzusetzen.
 
Außerdem ist die Vorlage eines solchen Zertifikates nach der neuen Förderrichtlinie der Stadt Bruchsal notwendig, um Zuschüsse für die Jugendarbeit zu erhalten. Genauere Infos dazu unter: www.bruchsal.de/vereine 
Dabei ist vor allem die neue Förderrichtlinie und Entgeltordnung vom 01.01.2022 von Bedeutung.


Auch zu Beginn des neuen Jahres können sich wieder Bruchsaler Vereine zertifizieren lassen. Der nächste Kurs findet am Dienstagabend, 24.01.2023 statt – voraussichtlich online. Verena Fuhrmann vom Amt für Familie und Soziales, als städtische Ansprechpartnerin, hat gleich einen Kurs für Anfang des Jahres beim LRA reservieren lassen, da bei mehreren Vereinen zu diesem Zeitpunkt eigentlich die Zertifizierung ausläuft.
 
Zur Schulung kann man sich per E-Mail bei jugendschutz@bruchsal.de anmelden. Rückfragen zum Schulungsangebot oder zum Jugendschutz allgemein, sowie Informationen unter welchen Voraussetzungen ein Zertifikat auch ohne Schulung verlängert werden kann, sind über das Amt für Familie und Soziales bei Verena Fuhrmann erhältlich (Jugendschutz@bruchsal.de oder Tel.: 07251/79-246).

Trainings-, Proben- und Veranstaltungsräume sowie Entgeltordnung

Für den Trainings- und Spielbetrieb, sowie für Proben und Veranstaltungen gibt es zahlreiche Hallen und Räume, die angefragt werden können.

Für die Vergabe von Sporthallen und Schulräumen der städtischen Schulen ist das Amt für Bildung und Sport zuständig:

  Amt für Bildung und Sport
  Abteilung Sportentwicklung
  Campus 1
  76646 Bruchsal
  Tel: (07251) 79-323
  E-Mail: christina.weinobst@bruchsal.de

Nähere Informationen und Belegungspläne der Hallen finden Sie hier.

Die aktuell gültige Entgeltordnung finden Sie unten.

Alternativ stehen Ihnen auch auf gewerblicher Basis zahlreiche Räumlichkeiten zum Anmieten zur Verfügung. Beispielsweise:
Bürger- und Veranstaltungszentrum 
TRIWO Technopark Bruchsal  
Schloss Bruchsal

Veranstaltungen publik machen

Sie haben die Möglichkeit Ihre Veranstaltungstermine in den öffentlichen Kalender der Bruchsaler Tourismus, Marketing & Veranstaltungs GmbH einzugeben.
Um Missbrauch vorzubeugen, entscheidet der Webmaster, ob der eingetragenen Termin veröffentlicht wird.

Wurde Ihre Eintragung freigegeben, erscheint Ihre Veranstaltung sowohl im Terminkalender der Stadt Bruchsal als auch im Veranstaltungskalender der Bruchsaler Tourismus, Marketing & Veranstaltungs GmbH.

Sie sagen eine bereits eingetragene Veranstaltung ab oder wollen diese verschieben? Bitte tragen Sie auch das im Veranstaltungskalender ein.

Termin eintragen

Jubiläumsgabe Landkreis Karlsruhe

Auch der Landkreis Karlsruhe gewährt Zuschüsse:

  1. Vereine, die ein epochales Jubiläum feiern (50, 75, 100jähriges Jubiläum und alle weiteren durch 25 teilbaren Jubiläen) erhalten auf formlosen Antrag eine Jubiläumsgabe des Landkreises Karlsruhe in Höhe von 3,- Euro pro Jubiläumsjahr (maximal 300,- Euro)
  2. Vereine erhalten bei Ehrengaben in Form von Pokalspenden einen Zuschuss in Höhe von maximal 76,- Euro.

Anträge sind formlos zu stellen an:   Landratsamt KarlsruheAmt für Schulen und Kulturz.Hd. Frau MartinBeiertheimer Allee 276137 Karlsruhe

Engagementbörse - Für die Suche nach Ehrenamtlichen

Ihr Verein sucht ehrenamtlich Engagierte?

Dann könnten Sie Ihren Bedarf an Ehrenamtlichen in der Engagementbörse veröffentlichen!
Die Engagementbörse unter www.bruchsal.de/buergerengagement dient als Vermittlungsbörse zwischen Menschen, die sich engagieren wollen und Einrichtungen, die Engagierte suchen.

Nicht nur, dass die Anmeldung und das Veröffentlichen von Angeboten ganz einfach und unkompliziert sind, die Eintragung kostet auch nichts. Sie haben also nichts zu verlieren!
Schauen Sie sich die Engagementbörse hier an und falls Ihr Interesse geweckt ist kommen Sie mit einem Mausklick zur Registrierung.

weitere Infos und Links zu Vereinsthemen

Allgemeines

Datenschutz im Verein

Die neuen Datenschutz-Regelungen, welche zum 25. Mai 2018 in Kraft treten, gelten nicht nur für "Unternehmen" (Art. 4 Nr. 18 DS-GVO),sondern für alle natürlichen und juristischen Personen - also auch für Vereine! Was es zu beachten gibt, erfahren Sie hier: http://www.vereinsknowhow.de/kurzinfos/datenschutz.htm

Registergericht / Vereinsregister

Wenn Sie einen eingetragenen Verein (e.V.) gründen, müssen Sie die Eintragung im Vereinsregister beantragen. Ebenso ist es erforderlich, dass Sie dort Änderungen in der Vorstandschaft oder der Adresse mitteilen. Auch die Auflösung des Vereins muss dem Registergericht mitgeteiligt werden.
Zuständig für Vereine mit Sitz in Bruchsal ist das Amtsgericht Mannheim. Auf den Seiten des Amtsgerichtes finden Sie nützliche Informationen und Formblätter.

Die Unterschriften auf dem Meldebogen müssen amtlich beglaubigt sein. Dies kann über einen Notar oder über einen Ratsschreiber erfolgen. Gerne können Sie sich an den Ratsschreiber der Stadt Bruchsal wenden. Dies ist:

Stadt Bruchsal
Ratsschreiber
Herr Clemens Will
Tel.: (07251) 79-343
E-Mail: clemens.will[at]bruchsal.de

  

Gründung eines Vereins

http://www.verein-aktuell.de/vereinsgruendung/

Wenn Sie einen eingetragenen Verein (e.V.) gründen, müssen Sie die Eintragung im Vereinsregister beantragen.

Vereine sind körperschafsteuerpflichtig. Bei gemeinnützigen Vereinen gilt dies nur für die Einkünfte aus ihren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben. Lassen Sie daher beim Finanzamt prüfen, ob Ihr Verein als gemeinnützig eingestuft werden kann. Stimmen Sie den Satzungsentwurf bereits vor der Gründungsversammlung mit dem zuständigen Finanzamt ab und klären Sie die Frage der Gemeinnützigkeit.

Auflösung eines Vereins

Ein Merkblatt zur Auflösung eines Vereins finden Sie direkt auf der Seite des Amtsgerichts Mannheim unter
https://amtsgericht-mannheim.justiz-bw.de/pb/,Lde/Registergericht.

Steuern und Finanzen

Zuständige Ansprechpersonen im Vereinswesen:

Ansprechperson Kulturvereine

Martina Frietsch
Hauptamt, Abteilung Kultur
Tel. (07251) 79-183
E-Mail: martina.frietsch@bruchsal.de

Erreichbarkeit vormittags: Montag bis Donnerstag

Ansprechperson Sportvereine

Herr Markus Gramlich
Amt für Bildung und Sport
Abteilung Sportentwicklung
Tel.: (07251) 79-655
E-Mail:  Markus.Gramlich@bruchsal.de

Ansprechperson Brauchtumsvereine

Bei Zuschüssen zu Veranstaltungen:
Frau Natalie Hanke
Hauptamt, Abt. II
Tel.: (07251) 79-217
E-Mail: Natalie.Hanke@bruchsal.de
Bei allen weiteren Zuschüssen:
Herr André Häcker
Hauptamt, Abt.II
Tel.: (07251) 79-347
E-Mail:andre.haecker@bruchsal.de

Ansprechperson für Vereine im Rettungswesen

Sabine Werner
Amt für Familie und Soziales
Tel.:(07251) 79-475
E-Mail: familie-solziales@bruchsal.de

Ansprechperson Tiersport-, Zucht-, sowie Obst- und Gartenbauvereine

André Häcker
Hauptamt, Abt. II
Tel.: (07251) 79-347
E-Mail: andre.haecker@bruchsal.de

Ansprechperson Natur- und Umweltschutzvereine

André Häcker
Hauptamt, Abt. II
Tel.: (07251) 79-347
E-Mail: andre.haecker@bruchsal.de

Kontakt

Stadt Bruchsal
Kaiserstraße 66
76646 Bruchsal

Infozentrale
Tel. 07251/79-0
Fax 07251/79-222

info@bruchsal.de