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Leistungen

Brennholzlagerung im Außenbereich

Heizen mit Holz ist in den letzten Jahren immer beliebter geworden. Doch wohin mit dem sperrigen Vorrat und wie kann das Brennholz umwelt- und landschaftsgerecht gelagert werden? Diese und viele andere Fragen zum sauberen Heizen mit Holz beantwortet das von der städtischen Umweltstelle herausgegebene Merkblatt. Denn prinzipiell ist eine Holzlagerung im Außenbereich genehmigungspflichtig.

Zuständige Stelle

Umweltstelle

Leistungsdetails

Verfahrensablauf

Angelehnt an die Vorgehensweise mehrerer Landkreise soll die Holzlagerung in Bruchsal geduldet werden, wenn bestimmte Vorgaben eingehalten werden. Zu den Vorgaben zählt eine maximale Lagerung von 20 Raummetern (Ster), eine ausschließliche Lagerung von unbehandeltem Holz, das weder Abbruch- noch Palettenholz ist und eine möglichst unauffällige Abdeckung. Aus rechtlichen Gründen unzulässig ist eine Holzlagerung in Naturschutzgebieten, Naturdenkmalen, geschützten Biotopen nach § 32, Überschwemmungsgebieten und Gewässerrandstreifen. Das Faltblatt ist in allen Rathäusern und Verwaltungsstellen sowie bei den Förstern kostenlos erhältlich oder Sie können es hier als PDF-Datei aufrufen.

Freigabevermerk

25.09.2014 Stadt Bruchsal