Wahlen
Infos zum Wahlprozess Bürgerentscheid 14.12.2025
Wann findet der Bürgerentscheid statt?
Wer darf wählen?
Worüber wird abgestimmt?
Es ist über folgende Frage abzustimmen:
„Sind Sie dagegen, dass die Stadt Bruchsal einen Poolingvertrag und sich daraus ergebend einen Gestattungsvertrag für den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen in kommunalem Wald und angrenzenden Ackerflächen mit privaten Eigentümer/-innen für das Potentialgebiet Süd abschließt?“
Mit „JA“ stimmen Sie gegen die Verpachtung städtischer Waldgrundstücke im geplanten Windpark „Bruchsal Süd“.
Mit „NEIN“ stimmen Sie für die Verpachtung städtischer Waldgrundstücke im geplanten Windpark „Bruchsal Süd“.
Wie kann ich mich zum Thema der Abstimmungsfrage informieren?
Alle Stimmberechtigten erhalten bis zum 23. November 2025 eine Informationsbroschüre. In dieser stellen sowohl die Stadt Bruchsal als auch die Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens ihre jeweilige Auffassung im gleichen Umfang dar. Da alle Stimmberechtigten die Broschüre zugeschickt bekommen, erhalten Haushalte mit mehreren Stimmberechtigten die Broschüre mehrfach.
Des Weiteren werden die Informationen, Termine und Antworten auf häufige Fragen auf der Internetseite der Stadt Bruchsal zusammengestellt: www.bruchsal.de/buergerentscheid
Muss ich mich für die Abstimmung anmelden?
Was tue ich, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?
Wie läuft die Wahl ab?
Was muss ich ins Wahllokal mitbringen?
Kann ich auch per Briefwahl abstimmen?
Ja, auch die Teilnahme an der Abstimmung per Briefwahl ist möglich. Die Unterlagen können mit dem Formular oder QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung, online auf der Webseite der Stadt Bruchsal oder per Email unter briefwahl@bruchsal.de beantragt werden. Eine telefonische Beantragung ist gesetzlich leider nicht erlaubt.
Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt voraussichtlich Mitte November 2025. Eine persönliche Stimmabgabe ist – sobald die Unterlagen vorliegen – auch zu den Öffnungszeiten im Bürgerbüro oder den Verwaltungsstellen möglich. Eine Wahlurne und ein Sichtschutz stehen zur geheimen Stimmabgabe bereit.
Bis wann kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?
Stimmberechtigte, die am Abstimmungstag Ihre Stimme nicht im Wahllokal abgeben können oder wollen, haben noch bis Freitag den 12. Dezember 2025 um 18 Uhr die Möglichkeit, einen Antrag auf Briefwahlunterlagen zu stellen. Die Antragsstellung kann per Email an briefwahl@bruchsal.de oder persönlich im Bürgerbüro erfolgen. Ein Versand über die Deutsche Post ist aus Zeitgründen dann allerdings nicht mehr möglich, die Unterlagen müssen persönlich im Bürgerbüro abgeholt werden.
Die roten Wahlbriefumschläge können noch am Wahlsonntag bis 18 Uhr in die amtlichen Briefkästen der Bruchsaler Rathäuser am
·Rathaus am Marktplatz
·Rathaus am Otto-Oppenheimer-Platz
·Rathaus am Campus 1
·Rathaus am Luisenpark und an allen Verwaltungsstellen in den Stadtteilen eingeworfen werden.
Wahlbriefe, die über die gelben Briefkästen der deutschen Post versendet werden, müssen rechtzeitig eingeworfen sein. Bitte berücksichtigen Sie in diesem Fall die Postlaufzeit, damit die Wahlbriefe auch fristgerecht bei der Stadtverwaltung ankommen.
Ich bin am Abstimmungstag plötzlich erkrankt, wie kann ich trotzdem meine Stimme abgeben?
Ich habe Briefwahlunterlagen beantragt aber bisher nicht erhalten. Kann ich jetzt am Abstimmungstag trotzdem im Wahllokal wählen? ?
Wer die beantragten Briefwahlunterlagen bis Donnerstag, 11. Dezember 2025 noch nicht erhalten hat, sollte dringend aktiv werden! Wenn man Briefwahl beantragt aber keine Unterlagen erhalten hat, kann man nicht einfach stattdessen ins Wahllokal zum Wählen gehen. Eine Stimmabgabe im Wahllokal ist dann nämlich nicht mehr möglich.
Einen Ersatz für nicht angekommene Briefwahlunterlagen, darf das Bürgerbüro nur bis am Samstag, 13. Dezember 2025 um 12 Uhr ausstellen, dies ist eine gesetzlich vorgegebene Frist.
Kann ich in jedem Wahllokal abstimmen?
Stimmberechtigte können nur in dem Wahllokal abstimmen, das auf der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, es sei denn, es wurde Briefwahl beantragt. In diesem Fall ist es möglich, mit dem mit den Unterlagen zugesandten „Wahlschein“ auch in einem anderen Wahllokal abzustimmen. Der Wahlschein muss vorgelegt und ein Ausweis vorgezeigt werden, um eine doppelte Stimmabgabe zu vermeiden.
