Ausländerbehörde
Ihre Beratung bei ausländerrechtlichen Fragen
Sie sind ausländische/-r Bürger/-in aus einem Drittstaat oder der Europäischen Union mit Wohnsitz in Bruchsal und haben Fragen rund um Ihr Aufenthaltsrecht?
Wir sind Ihre Anlaufstelle, als Ansprechpartner/-in unterstützen wir Sie bei Anträgen auf Erteilung oder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, bei Fragen zum Visum oder zur Ausübung Ihrer Erwerbstätigkeit und sonstigen Angelegenheiten.
Vorab können Sie sich gern über folgenden Link selbst informieren:
Hier geht´s zu den Infos und Anträgen unserer Leistungen.
Hinweis zur Bearbeitung von Anträgen - längere Bearbeitungszeiten
Derzeit bearbeiten wir die vollständig eingereichten Anträge, bei denen alle erforderlichen Unterlagen dem Antrag beiliegen, in folgendem Zeitraum:
· Bearbeitungsstand der bisher vollständig eingereichten Anträge: September
Die Bearbeitung der Anträge aus den folgenden Monate erfolgt chronologisch nach Antragseingang.
Bitte beachten Sie:
· Unvollständige Anträge, bei denen erforderliche Unterlagen fehlen, können erst nach Einreichung der fehlenden Unterlagen weiter bearbeitet werden. Durch die Anforderung der fehlenden Unterlagen kommt es zu einer deutlich längeren Bearbeitungszeit.
· Anträge auf Aufenthaltstitel, die noch gültig sind, werden nachrangig bearbeitet.
· Das gilt ebenfalls für Anträge auf Niederlassungserlaubnis, sofern ein gültiger Aufenthaltstitel besteht.
· Auch Anträge von Personen mit noch gültigem Visum werden nachrangig behandelt.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld. Trotz personeller Engpässe arbeitet unser Team intensiv daran, die Rückstände so schnell wie möglich abzubauen.
Telefonische Erreichbarkeit
Aufgrund personeller Engpässe ist die Ausländerbehörde aktuell telefonisch nur zu den folgenden Zeiten unter 07251/79-5832 erreichbar:
Montag 14 bis 15 Uhr
Dienstag 14 bis 15 Uhr
Mittwoch 14 bis 15 Uhr
Freitag 11 bis 12 uhr
In dringenden Fällen, senden Sie uns eine E-Mail an: Auslaenderbehoerde@Bruchsal.de
Achtung: Änderung des Antragsverfahren – geändertes Terminbuchungsverfahren
Termine können ab sofort nicht mehr selbstständig gebucht werden.
1. Legen Sie uns ab jetzt alle benötigten Unterlagen per E-Mail, Post oder online Antragsverfahren vor (siehe FAQ).
2. Ihr Antrag wird geprüft, fehlende Unterlagen werden bei Ihnen angefordert
3. Bei positiver Prüfung Ihres Antrags, erhalten Sie einen Link zur Terminvereinbarung
4. Sollten noch Unterlagen fehlen oder möchten Sie zusätzliche Dokumente eigenständig nachreichen, können Sie dies ganz einfach über den folgenden Link tun: https://bruchsal.form.cloud/formcycle/form/alias/1/nachreichung/
An diesem Termin werden Ihre biometrischen Daten erfasst und der Aufenthaltstitel sofort bestellt. Dadurch können wir zukünftig lange Wartezeiten verhindern.
Aufgrund gesetzlicher Änderungen dürfen wir ab 01. Mai 2025 keine Passfotos mehr annehmen. Die Aufnahme des biometrischen Passbilds erfolgt dann gegen eine Gebühr vor Ort bei der Ausländerbehörde.
ACHTUNG: Aufenthaltstitel Ukraine §24 (1) AufenthG gilt automatisch verlängert!

Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, welche am 1. Februar 2024 gültig ist, dann gilt Ihre Aufenthatserlaubnis automatisch bis zum 4. März 2027 als verlängert.
Eine erneute Antragstellung oder Vorsprache zur Verlängerung ist somit nicht notwendig.
Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung, darf die Ausländerbehörde die bereits ausgestellten Karten nicht verlängern.
Bei erfolgten Terminbuchungen zur Verlängerung dieser Aufenthaltserlaubnisse behält sich die Ausländerbehörde vor, Termine abzusagen.
Fiktionsbescheinigungen oder sonstige Bescheinigungen können nicht ausgestellt werden.
Alle Institutionen (Jobcenter, Familienkasse, Krankenkassen, Wohngeldstellen, Grenzschutzkontrollen usw.) ebenso wie die ukrainische Botschaft, wurden von den entsprechenden Ministerien über diese Vorgehensweise informiert. Potenzielle Arbeitgeber können sich hierüber auch auf der folgenden Homepage informieren: BMI - Alle Meldungen - Änderung bei Einreise und Aufenthalt für Schutzsuchende aus der Ukraine
Information
Aufgrund personeller Engpässe ist die Ausländerbehörde aktuell telefonisch nicht erreichbar. In dringenden Fällen, senden Sie uns eine E-Mail an: Auslaenderbehoerde@Bruchsal.de

