Wald- und Vegetationsbrand
Die zunehmenden klimatischen Veränderungen sowie geringe Niederschlagsmengen über einen großen Zeitraum erhöhen das Risiko für Wald- und Vegetationsbrände. Von Anfang März bis einschließlich Ende Oktober gilt deshalb ein generelles Rauchverbot im Wald.
Offene Feuer im Bereich von Wäldern sind deshalb nur in fest eingerichteten und dafür vorgesehenen Feuerstellen erlaubt.
Über die aktuelle Waldbrandstufe informiert das Forstamt im Landratsamt Karlsruhe. Weiterführende Informationen zum Waldbrandgefahrenindex werden ergänzend auf den Seiten des Deutschen Wetterdienstes sowie über die Warn-Apps bereitgestellt.
Wald- und Vegetationsbränden vorbeugen
Wald- und Vegetationsbrände entstehen meist durch fahrlässiges Verhalten. Vermeiden Sie deshalb die nachfolgend aufgeführten Punkte:
- keine Zigaretten achtlos wegwerfen - auch nicht aus dem fahrenden Auto
- kein offenes Feuer - nur in den dafür vorgesehenen Feuerstellen
- keine Autos oder Motorräder auf nicht abgemähten Grasflächen abstellen - Brandgefahr durch heiße Motorteile
- kein Betrieb von Himmelslaternen
- keine Unkrautbeseitigung mittels Abflammen