Heizungsgesetz und Wärmeplanung
Aktuelles
Stadt Bruchsal informiert, Teil 1
Bruchsal gehört zu den ersten Kommunen in Baden-Württemberg, die eine anerkannte Wärmeplanung auf Basis der Landesgesetzgebung haben. Die Wärmeplanung ist eine rechtlich unverbindliche, strategische Fachplanung, die Möglichkeiten aufzeigt und die mittel- und langfristige Gestaltung der Wärmeversorgung beschreibt. Doch dies reicht allein nicht aus, um die neue Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wirksam werden zu lassen. Die auch als „Heizungsgesetz“ bekannte Novelle hat zusammen mit der bundesweiten Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung (WPG) zu großer Verunsicherung, vor allem auch bei den Gebäudeeigentümern/-innen geführt. Im Rahmen einer Artikelserie informiert die Stadt Bruchsal deshalb in den kommenden Ausgaben des Amtsblattes über die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes und die kommunale Wärmeplanung.
Sowohl die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) als auch die kommunale Wärmeplanung (WPG) sollen vom 1. Januar 2024 an gültig sein. Sie sehen vor, dass ab kommendem Jahr in Neubaugebieten nur noch Heizungen erlaubt sind, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Bestehende Heizanlagen müssen aber nicht sofort getauscht werden. Erst wenn sie nicht mehr repariert werden können, sind beim Heizungstausch verschiedene Vorgaben zu beachten. Bis 30. Juni 2028 gibt es in Bruchsal beim Heizungstausch noch keine Pflicht zur Nutzung von 65 % erneuerbarer Energien. Nur wenn Kommunen „Gebiete zum Neu- und Ausbau von Wärmenetzen“ ausweisen, wird dadurch die Pflicht zur Nutzung von 65 % erneuerbaren Energien sofort ausgelöst. Aktuell gibt es dazu in Bruchsal aber keine Planungen.
Die Pflicht zur Nutzung von 15 % erneuerbarer Energien beim Heizungstausch gilt in Baden-Württemberg weiterhin. Erst Mitte 2028 ist in Bruchsal die grundsätzliche Nutzung von 65 % erneuerbaren Energien bei einem Heizungstausch verpflichtend. Übergangsregelungen federn die Umstellung ab. Eigentümerinnen und Eigentümer sollten sich unabhängig von der gesetzlichen Neuerung jedoch frühzeitig auf den Umstieg auf Erneuerbare vorbereiten, zumal es gute Fördermöglichkeiten über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gibt. Bis Mitte Dezember dieses Jahres soll die neue Förderkulisse feststehen.
Heizungsgesetz und Wärmeplanung, Teil 2
Den Heizungstausch frühzeitig vorbereiten
Auch ohne die sofortige Pflicht zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbarer Energien empfiehlt es sich, den Heizungsaustausch frühzeitig vorzubereiten und auf klimafreundliche Heizungen zu setzen. Am besten gelingt der Umstieg auf die Erneuerbaren-Heizungen, wenn Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ihre Immobilie so rasch wie möglich dafür fit machen, etwa durch eine Dämmung oder den Austausch von Heizkörpern. Erst nach einer Heizungshavarie die Sanierung zu beginnen, erfordert wahrscheinlich eine provisorische Heizungslösung und verursacht zusätzliche Kosten, die man besser gleich in Dämmmaßnahmen hätte stecken können. Darüber hinaus gilt: Je weniger Energie verbraucht wird, desto günstiger ist die Wärmeversorgung im Haus – unabhängig vom Energieträger.
Effizienzmaßnahmen lohnen sich also auch, wenn noch die alte Öl- oder Gasheizung läuft.
Welche Heizung die Richtige ist, hängt von vielen Entscheidungskriterien ab: Lage des Grundstücks, Zustand des Gebäudes, vorhandene Anschlussmöglichkeiten an ein Wärmenetz, Investitions- und Betriebskosten und persönliche Präferenzen. Bei Fragen zum Heizungstausch helfen Gebäudeenergieberaterinnen und -berater weiter. Sie nehmen die vorhandene Heiztechnik vor Ort in Augenschein, schätzen ein, welche neuen Heizungstechnologien in Frage kommen und ob weitere Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind. Danach erarbeiten sie gemeinsam mit den Eigentümerinnen und Eigentümern eine individuelle Lösung und unterstützen beim Beantragen von Fördergeldern.
Regelungen für neue Gas- und Ölheizungen
Es kann auch künftig noch eine konventionelle Gasheizung eingebaut werden. Eine neue Ölheizung ist ebenfalls zulässig. In diesen Fällen ist dann jedoch eine Beratung obligatorisch. In ihr wird unter anderem auf mögliche wirtschaftliche Risiken hingewiesen. Wer sich nach diesem Gespräch für eine Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss dann sicherstellen, dass das dort verbrannte Gas oder Öl ab 2029 schrittweise in Teilen aus Biogas oder Bio-Öl besteht.
Heizungsgesetz und Wärmeplanung, Teil 3
Kein sofortiges Aus für bestehende Öl- oder Gasheizungen
Für bestehende Heizungen existiert wie bisher ein langjähriger Bestandsschutz, auch eine Reparatur der alten Heizung ist weiterhin zulässig. Erst 30 Jahre nach ihrem Einbau müssen wenige von ihnen ausgetauscht werden. Nicht betroffen sind Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel. Auch wer in einem Gebäude mit weniger als drei Wohneinheiten eine Wohnung seit 1. Februar 2002 selbst bewohnt, darf seine Heizung weiter betreiben. Die Austauschpflicht tritt dann erst bei einem Eigentümerwechsel in Kraft. Dieser hat dann zwei Jahre Zeit, die Heizung zu tauschen. Spätestens 2045 müssen fossile Öl- und Gasheizungen aber stillgelegt werden. In Baden-Württemberg muss das bereits 2040 geschehen.
Wer sein 80. Lebensjahr vollendet hat, sollte ursprünglich nicht von den neuen Heizungsregeln betroffen sein. Diese Regelung wurde gestrichen. Menschen in diesem und höherem Alter soll stattdessen mit hoher Förderung und staatlichen Krediten bei einem Heizungswechsel unterstützt werden.
Übergangsfristen beim Umstieg auf erneuerbare Heizungen
Wer die 65-Prozent-Regel erfüllen muss, bekommt bei einer Heizungshavarie Übergangsfristen gewährt: Ist die Heizung kaputt und kann nicht mehr repariert werden, ist zuerst auch die Installation einer fossil betriebenen Heizung zulässig, etwa eines gebrauchten oder gemieteten Gerätes. Fünf Jahre nach dem Ausfall der alten Heizung muss jedoch eine Heizungstechnologie zum Einsatz kommen, die die Erneuerbaren-Vorgabe erfüllt. Die Übergangsfrist ist insbesondere für nicht hinreichend sanierte Häuser mit einem hohen Wärmeverlust sinnvoll. In dieser Zeitspanne können die Eigentümerinnen und Eigentümer Teile der Gebäudehülle dämmen lassen, so dass danach beispielweise die Nutzung einer Wärmepumpe effizient möglich ist. Zulässig ist, auch nach den fünf Jahren den Gas- oder Ölkessel mit erneuerbaren Energien zu ergänzen und diesen somit im Rahmen einer Hybridheizung weiter für die Lastspitzen zu nutzen.
Die Übergangsfrist kann sich auf bis zu zehn Jahre verlängern, wenn der Anschluss an ein Wärmenetz in dieser Zeit möglich ist. Hierzu braucht es einen Vertrag des Eigentümers mit dem Wärmenetzbetreiber, in dem der Netzbetreiber garantiert, dass ein Anschluss innerhalb der Frist möglich ist (bei Neubau von Netzen) oder sich der Eigentümer gegenüber dem Netzbetreiber verpflichtet, sich innerhalb dieser Zeit an ein vorhandenes Wärmenetz anzuschließen. Bis es so weit ist, gibt es keine Anforderungen an die aktuelle Heizung.
Heizungsgesetz und Wärmeplanung, Teil 4
Finanzielle Förderung aufgestockt
Die förderfähigen Heizungsalternativen sind: der Anschluss an ein Wärmenetz, eine Wärmepumpe, eine Hybridheizung, bei sehr guten Dämmstandards eine Stromdirektheizung sowie eine automatisch betriebene Pellet- oder Scheitholzheizung. Auch Solarthermieanlagen werden gefördert. Allerdings reichen die Solaranlagen alleine meist nicht aus, um die 65-Prozent-Regel zu erfüllen. Eine weitere förderfähige Option ist eine auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbare Gasheizung in entsprechend ausgewiesenen Gebieten. Wann und ob es in Bruchsal Wasserstoff in ausreichender Menge und zu akzeptablen Preisen geben wird, ist derzeit nicht vorhersehbar.
Bisher lag die Förderung bei einem Heizungsaustausch in der Regel bei rund einem Drittel der Kosten – außer bei Biomasseheizungen, dort wurden bis zu 20 Prozent Förderung gewährt. Ab 1. Januar 2024 kann es bis zu 55 % bzw. 70 % Förderung für Eigennutzer geben. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien einbauen, erhalten eine Sockelförderung von 30 %. Weitere 30 % Förderung sind für Menschen vorgesehen, die über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro verfügen. Wer noch bis einschließlich 2028 seine Heizung tauscht und die Immobilie selber nutzt, erhält bis 31.12.2028 einen Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 %. Danach sinkt der Bonus alle zwei Jahre um 3 %. Achtung: die förderfähigen Kosten für den Heizungstausch werden auf 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus begrenzt. Einkommensschwache Haushalte mit Anspruch auf eine 70-Prozent-Förderung erhalten also bis zu 21.000 Euro. Weiterhin nicht gefördert werden Gas- und Ölheizungen. Bei wasserstofffähigen Gasheizungen sollen nur die Kosten förderfähig sein, die die Anlage „H²-ready“ machen.
Zudem können weiterhin Zuschüsse für Effizienzmaßnahmen beantragt werden (z.B. Dämmung der Gebäudehülle, Anlagentechnik)
Neu in der Förderung ist ein Kreditangebot für Einzelmaßnahmen. Mit diesem sollen Antragsstellende mit einem zu versteuernden jährlichen Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro einen zinsverbilligten Kredit mit flexiblen Laufzeiten für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen erhalten. Das Angebot soll in der aktuellen Hochzinsphase helfen, die finanzielle Belastung zeitlich zu strecken und zu verringern. BAFA - Förderprogramm im Überblick
Mietende werden nur eingeschränkt finanziell beteiligt
Die Modernisierungsumlage, mit der Vermietende einen Teil der Sanierungskosten auf die Mietenden umlegen können, steigt bei einem Heizungstausch von acht auf zehn Prozent im Jahr. Bedingung ist, dass der Vermieter eine staatliche Förderung in Anspruch nimmt und diese von den umzulegenden Investitionskosten abzieht. Wichtig: Die Monatsmiete darf mit der erhöhten Umlage nicht um mehr als 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche steigen. Kommen weitere Modernisierungsmaßnahmen hinzu, kann es wie bisher zwei bis drei Euro mehr werden.
Heizungsgesetz und Wärmeplanung, Teil 5
Welche Heizungen die 65-Prozent-Regel erfüllen
Wärmenetz
Wo möglich, empfiehlt sich der Anschluss an ein Wärmenetz. Deren Betreiber müssen künftig auf erneuerbare Energien umstellen – zum Beispiel mittels großer Biomasseheizkraftwerke, Geothermie, Solarthermieanlagen oder Großwärmepumpen. Die Bewohnerinnen und Bewohner heizen dann automatisch klimafreundlich, ohne im Haus eine Wärmepumpe oder Pelletheizung installieren zu müssen.
Wärmepumpe
Wärmepumpen entziehen dem Erdreich, dem Grundwasser oder der Außenluft Wärme, bringen diese mithilfe von Strom auf ein höheres Temperaturniveau und liefern so Wärme für Heizung und Warmwasser. Durch die Nutzung der Umgebungswärme sind Wärmepumpen besonders effizient. Aus einem Teil Strom werden drei bis vier Teile Wärme.
Zudem wird die Technologie Jahr für Jahr immer klimafreundlicher, denn der aus dem Netz bezogene Strom stammt immer häufiger aus Windenergie- und Photovoltaikanlagen. Empfehlenswert ist, die Erd-, Grundwasser- oder Luftwärmepumpe mit einer eigenen Photovoltaikanlage zu kombinieren. Das senkt die Stromkosten und macht das Heizen noch grüner.
Am effizientesten arbeiten Wärmepumpen, wenn das Haus gut gedämmt ist und über große Heizkörper oder eine Fußbodenheizung verfügt. Sie lohnen sich aber nicht nur in neuen Häusern, sondern auch in teilsanierten Altbauten oder Gebäuden, die nicht älter sind als 30 Jahre. Unter Umständen müssen dann einzelne Heizkörper durch großflächigere Modelle ersetzt werden. Grundsätzlich gilt: Je besser ein Gebäude gedämmt ist und je größer die Heizflächen sind, desto effizienter arbeitet eine Wärmepumpe.
Hybride Heizungen
Möglich ist auch ein Hybridsystem, in dem eine Wärmepumpe die Grundversorgung übernimmt. An besonders kalten Tagen im Winter springt dann eine zusätzliche Gasbrennwertheizung ein. Auch die Kombination mit einem Ölbrennwertgerät ist möglich. Die Leistung der vorrangig zu betreibenden Wärmepumpe muss 30 bis 40 Prozent der Heizlast betragen; damit erfüllt man die 65-Prozent-Erneuerbare-Vorgabe. Im Bestand kann auch eine Biomasseheizung vorrangig für die Grundversorgung betrieben werden. Bis spätestens 2040 müssen die fossilen Heizanteile komplett ersetzt werden.
Hybridheizungen lassen sich wie konventionelle Heizungen betreiben und sind für ein effizientes Zusammenspiel optimiert. Allerdings bedeutet hybrid immer, dass mehrere Systeme angeschafft, betrieben und gewartet werden müssen. Vor allem in noch nicht gedämmten Häusern kann die Hybridheizung jedoch eine gute Option sein, sodass nach einer künftigen Sanierung auf den fossilen Heizkessel verzichtet werden kann.
Stromdirektheizungen
Stromdirektheizungen wandeln eine Kilowattstunde Strom in eine Kilowattstunde Heizwärme um und geben die erzeugte Wärme direkt an den Raum ab. Zu Stromheizungen gehören etwa Infrarotheizungen, klassische Heizlüfter, Elektro-Heizkörper und Heizstrahler. Die Anschaffung ist kostengünstig und die Heizungen einfach zu installieren. Da sie aber viel weniger effizient als Wärmepumpen sind, sollten sie nur in sehr gut gedämmten Häusern mit einem niedrigeren Wärmebedarf eingesetzt werden. Sonst wird es am Ende sehr teuer.
Grüner Wasserstoff, Biomethan und Bio-Öl
Grüne Brennstoffe: Eine weitere Option für Neu- und Altbauten ist der Einbau einer Gas- oder Ölheizung, wenn sie zu mindestens 65 Prozent Erneuerbare wie Biomethan, Bio-Öl oder grünen oder blauem Wasserstoff nutzt. Möglich sind auch sogenannte H₂-Ready-Heizungen, die ein gewisses Maß an Wasserstoff vertragen und später auf 100 Prozent Wasserstoff umgerüstet werden können. Dafür muss der Netzbetreiber bis spätestens 30. Juni 2028 einen Transformationsplan für die verbindliche, vollständige Umstellung auf Wasserstoff vorlegen. Ab 2045 ist die Vorgabe 100 Prozent.
Das Problem: Biomethan und Bio-Öl sind vergleichsweise teuer und knapp. Grünen oder blauen Wasserstoff gibt es aktuell praktisch nicht, künftig wollen vor allem die Stahl- und Chemieindustrie enorme Mengen davon verbrauchen. Für den Gebäudesektor werden daher voraussichtlich nur sehr kleine Mengen zu hohen
Preisen zur Verfügung stehen. Hinzu kommen die Kosten für die Umrüstung der H₂-Ready-Heizungen für die Verbrennung von reinem Wasserstoff. Zudem müssen die dann noch verbleibenden Gasverteilnetze in Deutschland erst auf Wasserstoff umgerüstet werden. Die Wasserstoff-Option im Heizungskeller ist daher noch Zukunftsmusik.
Biomasse: Holzheizung und Pelletheizung
Im Gegensatz zu Kaminöfen emittieren automatisch betriebene Holz- und Pelletheizungen vergleichsweise wenig gesundheitsschädliche Feinstaubpartikel. Möglich wird ein Einbau künftig in neuen und bestehenden Gebäuden. Da nachhaltig erzeugte Biomasse nur begrenzt verfügbar ist, sollte diese Option nur in bestehenden Gebäuden genutzt werden, die kein Niedertemperaturniveau erreichen können, etwa in denkmalgeschützten Gebäuden und schwer sanierbaren Häusern, raten Experten. Bei ihnen ist dies häufig die einzige Möglichkeit, ohne gut gedämmte Gebäudehülle annähernd klimaneutral zu heizen.