Grabausstattung
Grabmahlgenehmigung
Die Friedhöfe werden durch die Bestattungen und die Errichtung von Grabdenkmäler zu Kulturstätten einer besonderen Art. Friedhöfe leben durch die individuell gestalteten Grabdenkmäler und Grabanlagen. Grabdenkmäler sind Zeitzeugen, sie wahren nicht nur die Identität des Verstorbenen, sondern spiegeln zum Teil die Lebensinhalte des Verstorbenen wieder. Die Grabstätte ist der Ort der Erinnerung, an dem die Trauer erlebt und verarbeitet werden kann, durch die Grabzeichen wird der Name und die Person auf unterschiedlicher Art verewigt.
Damit auf den Friedhöfen die Sicherheit gewährleistet werden kann, sind alle Grabanlagen standsicher auf Grundlage der Technischen Anleitung zur Standsicherheit von Grabanlagen (TA Grabmal) zu erstellen. Die Aufstellung von Grabanlagen mit der Ausgestaltung der Grabfläche mit den verschiedenen Elementen wie Einfassungen und Platten unterliegen der Genehmigung. Die Genehmigung ist vom Nutzungsberechtigten mittels Grabmalantrag mit der Angabe der sicherheitsrelevanten Daten zu beantragen. Ihr Dienstleistungsrbringer (Steinmetz, Bildhauer, oder ähnlich) ist Ihnen bei der Beantragung behilflich. Im Rahmen der Genehmigung wird die ordnungsgemäße Aufstellung geprüft und überwacht. Ohne Genehmigung dürfen bis zu einer Dauer von zwei Jahren provisorische Holzkreuze nach der Bestattung oder Beisetzung aufgestellt werden.
Gebühren
Für das Genehmigungsverfahren zur Aufstellung oder Veränderung der Grabanlage oder einer sonstigen Grabausstattung wird eine Gebühr erhoben.
Formulare
Merkblatt Grabmalaufstellung (88 KB)
Friedhofssatzung (1,2 MB)
Grabmalantrag