Feinstaubgrenzwerte für Holzöfen ab 01.01.2015

Von den neuen Grenzwerten sind Kamine und Kachelöfen, die vor 1975 in Betrieb gingen und einzelne Räume heizen, ausgenommen. Sie müssen die Stufe I der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung einhalten: 100 mg/m³ Staub und 1000 mg/m³ Kohlenmonoxid. Die gleichen Werte gelten auch für Holzheizkessel, die vor dem 1.Januar 1995 errichtet wurden.

Ob ein Ofen die Grenzwerte einhält, überprüft der Schornsteinfeger. Verbraucher können unter www.cert.hki-online.de nach den Werten ihres Ofens suchen.

Im Überschreitungsfall bleibt die Wahl zwischen Neukauf oder Filternachrüstung. Ausnahmen gibt es für offene Kamine, historische oder Badeöfen. Für Einzelöfen, die nach 1975 in Betrieb gingen, laufen die Fristen je nach Baujahr zwischen 2017 und 2025 aus.

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