Wahlen
Oberbürgermeister/-innen Wahl 2025
Am 13. Juli 2025 finden in Bruchsal Oberbürgermeister/-innen Wahlen statt. Alle wichtigen und aktuellen Informationen zu dieser Wahl finden Sie hier.
Am 13. Juli 2025 finden in Bruchsal Oberbürgermeister/-innen Wahlen statt. Alle wichtigen und aktuellen Informationen zu dieser Wahl finden Sie hier.
Nach § 47 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) muss die Oberbürgermeisterwahl frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Ablauf der Amtszeit durchgeführt werden.Die Amtszeit der Oberbürgermeisterin Cornelia Petzold-Schick endet am 30. September 2025.Der Gemeinderat der Stadt Bruchsal hat die Wahl auf den Sonntag, 13. Juli 2025, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl auf den Sonntag, 27. Juli 2025 festgelegt.
Wahlberechtigt sind nach §12 Abs. 1 GemO Bürger/-innen der Gemeinde
Bürger/-innen der Gemeinde sind:
Deutsche im Sinne von Artikel 116 Grundgesetz oder
Bürger/-innen eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union (Unionsbürger)
die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und
seit mindestens drei Monaten in Bruchsal wohnen
Ausnahmeregelung für Rückkehrer/-innen, die durch Wegzug aus Bruchsal ihr
Bürgerrecht verloren haben, aber vor Ablauf von drei Jahren wieder nach Bruchsal zugezogen sind.
Ebenso haben Personen (auf Antrag) das Wahlrecht, die Deutsche oder Unionsbürger/-innen sind, das 16. Lebensjahr vollendet haben
in keiner Gemeinde in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben (Wohnungslose) und
sich seit mindestens drei Monaten in Bruchsal gewöhnlich aufhalten.
Nach § 46 Abs. 1 GemO können:
Deutsche und Unionsbürger/-innen, die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen
am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und
die Gewähr bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche und demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten
Die Bewerber/-innen müssen somit nicht Bürger/-innen der Gemeinde sein. Nicht wählbar sind Bewerber/-innen, bei denen einer der Gründe vorliegt, die nach § 28 Abs. 2 GemO zum Ausschluss von der Wählbarkeit führen.
Formlose schriftliche Bewerbungen können frühestens ab Samstag 26. April 2025 und spätestens am Montag, 16. Juni 2025, 18:00 Uhr, schriftlich bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Stadtverwaltung Bruchsal, Kaiserstraße 66, 76646 Bruchsal, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Oberbürgermeisterwahl“ eingereicht werden.
Bis zum Ende der Bewerbungsfrist muss jeder Bewerber / jede Bewerberin folgende Unterlagen einreichen:
50 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung der Bewerberin/des Bewerbers unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung von der Stadtverwaltung Bruchsal, Geschäftsstelle des Gemeindewahlausschusses, Kaiserstraße 66, 76646 Bruchsal, kostenfrei ausgegeben);
eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin/des Bewerbers ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichen Vordruck;
eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/des Bewerbers, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vorliegt, auf einem amtlichen Vordruck;
Unionsbürgerinnen/Unionsbürger müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichen Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedsstaates besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedsstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgerinnen/Unionsbürger verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.
Der Gemeindewahlausschuss entscheidet in öffentlicher Sitzung am 17. Juni 2025 über die Zulassung der Bewerber/-innen. Die dabei festgelegte Reihenfolge auf dem Stimmzettel richtet sich nach dem Eingang der Bewerbungen.
Alle Bewerbungen, die am ersten Tag der Einreichungsfrist vor 7:30 Uhr eingehen, gelten nach den Regelungen des Kommunalwahlrechts als gleichzeitig eingegangen. Über deren Reihenfolge auf demStimmzettel entscheidet das Los.
Die Wahllokale sind am Wahltag zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet. Im Wahllokal legen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Ausweis/Pass vor und erhalten einen Stimmzettel. Es wird in den Wahllokalen ohne Wahlumschlag gewählt. Nur bei der Briefwahl werden die Stimmzettel zum Schutz des Wahlgeheimnisses weiterhin in Umschläge verpackt. Sie finden Ihr Wahllokal auf der Wahlbenachrichtigung eingedruckt.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keinen der Bewerberinnen und Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen und Bewerbern mit den meisten Stimmen statt.
Bei der Stichwahl entscheidet die höchste Stimmenzahl, bei gleichen Stimmenzahlen entscheidet das Los.
Pressemeldung der Stadt Bruchsal vom 28. April 2025.
Am 23. Februar hat die Wahl zum deutschen Bundestag statt gefunden.
Eine Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Bürger/-innen am politischen Geschehen. Wahlen sind die Grundlage unserer Demokratie.